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Förderungen für Energiesysteme
Hohe Förderungen für Energiesysteme ab 1. Januar 2024
Förderungen für Energiesysteme ab 2024

Förderungen für den Heizungstausch – bis zu 70% auf Pelletheizung, Hackschnitzel- & Scheitholzheizungen

Der Umstieg auf erneuerbare Energien lohnt sich besonders in der Sanierung aufgrund der momentanen Förderungen! Mit 1. Januar 2024 tritt die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft, mit der ein Fördersatz bis 70 % für den Heizungstausch und den Umstieg auf eine umweltfreundliche Holzheizung erreicht werden kann, denn Biomasseheizungen von KWB erfüllen die 65%-Vorgabe für erneuerbare Energien.

Zudem bietet der Umstieg auf umweltfreundliche Holzheizungen (Pelletheizung, Hackschnitzelheizung, Scheitholzheizung) auch noch viele weitere Vorteile: 

Die Antragsstellung für den Heizungstausch im Förderprogramm der “BEG” wechselte Anfang 2024 von der BAFA zur KfW. Die KfW übernimmt fortan alle Anträge zu dem Heizungstausch, das BAFA kümmert sich lediglich um Heizungsoptimierungen, Gebäude/Wärmenetze.

Für bereits gestellte Förderanträge entfällt im Jahr 2024 die Sperrfrist von 12 Monaten. Das heißt, es kann ein neuer Antrag zu den neuen Förderkonditionen gestellt werden, sofern das Vorhaben noch nicht begonnen wurde. Es wird eine Verzichtserklärung für den gestellten BAFA-Antrag benötigt. 

Die Förderung auf einen Blick

30 % Zuschuss für Einzelmaßnahmen

für Investitionskosten für alle GEG- bzw. 65 %-Energieeffizienz-konformen Heizungsanlagen in allen selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden. Das gilt für den Austausch von alten Öl-, Kohle- und Nachtspeicher-Heizkessel auf die Umstellung einer Biomasseheizung (Pelletheizung, Hackschnitzelheizung, Scheitholzheizung). 

Die maximalen, förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch liegen bei EUR 30.000 für die 1. Wohneinheit in einem Einfamilienhaus und EUR 15.000 für die 2.-6. Wohneinheit, ab der 7. Wohneinheit EUR 8.000. Wegfall der EUR 600.000 Höchstgrenze, sowie der Kombinationspflicht!

Bei Nicht-Wohngebäuden variiert der Fördersatz der Bundesförderung abhängig von den m². 

20 % Klimageschwindigkeits-Bonus

für Investitionskosten bei Umstieg von einer Öl-, Kohle-, Strom- oder Gas-Etagenheizung, zusätzlich auch für Biomasse- & Gaszentralheizung (mind. 20 Jahre in Betrieb), für selbstgenutztes Wohneigentum bis einschließlich 2028 auf eine Biomasseheizung in Kombination mit

  • einer Solarthermie,
  • Photovoltaik mit Heizstab oder Wärmepumpe,
  • Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung.

Die Anlage muss mind. so dimensioniert sein, dass sie die Trinkwassererwärmung lt. DIN V 18599 bilanziell vollständig gedeckt werden kann.

Im Zeitraum 2029 - 2038 sinkt der Bonus auf 17%. In den Folgejahren sinkt der Bonus alle zwei Jahre um jeweils 3 %. 

Bilanzielle Deckung des Wärmebedarfs​
 

Rechnerischer Nachweis auf Basis einer Energiebilanz nach DIN V 18599 möglich​
Die KfW erkennt folgende vereinfachende Auslegung der ergänzenden Warmwasseranlagen für den Klimageschwindigkeits-Bonus an: 

Auslegung ergänzender Warmwasseranlagen​ - Sondervoraussetzung für Holzheizungen für den Klimageschwindigkeits-Bonus​

Art der AnlageAuslegung je m² Gebäudenutzfläche(AN)Auslegung je m² Gebäudenutzfläche(AN)
Solarthermie-AnlageAperturfläche: 0,04 m²je m² AN
PV-AnlageModulfläche: 0,25 m²je m² AN
WärmepumpeLeistung: 0,015 kWeje m² AN

Bei dezentraler Warmwasserversorgung ist die Dimensionierung nach den Werten der Tabelle genauso auszulegen, auch wenn die erzeugte Wärme dann zur Heizungsunterstützung dient.​

 

30 % Einkommens-Bonus

für selbstnutzende Eigentümer mit einem gemeinsam zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr. Dieser Zuschuss gilt nur für selbstgenutze Wohneinheiten und muss mittels Nachweis der Einkommenssteuerbescheide für das zweite und dritte Jahr vor Antragsstellung der Personen, die zum versteuernden Haushaltsjahreseinkommen beitragen, bestätigt werden.

70 % Gesamtfördersatz

Die Fördersätze für Heizungen sind miteinander kombinierbar – mit einem maximalen Fördersatz in der Höhe von 50 % bzw. 70 % für selbstnutzende Eigentümer. 

2.500 € Emissionsminderungs-Zuschlag

Beim Einbau von KWB Biomasseheizungen mit der KWB cleanEfficency 2.0-Technologie wird auch ohne zusätzliche Sekundärmaßnahmen (E-Filter oder Brennwert-Technologie) ein 2.500 € Emissionsminderungs-Zuschlag auf Heizungen gewährt, da der Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m³ eingehalten wird. 

Dieser Zuschuss der KfW ist unabhängig von Einkommen, Gesamtkosten und der Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben

Fristen für den Förderantrag

Der Förderantrag für die Bundesförderung muss vor Beginn des Tausches gestellt werden. Aber: Bis zum 31.09.2024 können für Anlagen, die bestellt und eingebaut werden die BEG-Fördermittel im Nachgang bis 30.11.2024 beantragt werden.

Zinsvergünstigter KfW-Kredit

Das Angebot steht Antragstellenden mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen zur Verfügung.

Beratungspflicht

Vor dem Einbau einer neuen Heizungsanlage, ist ab 2024 eine Beratung durch einen Fachexperten vorgeschrieben. 

Der KWB Förderservice

Von der Beratung bis zur Auszahlung - Finden Sie mit der KWB-Fördermittelabwicklung den schnellsten Weg zu allen Förderungen!

Zum KWB Förderservice

Technische Mindestanforderungen ab 1.1.2024

  • Staub: im Falle des Emissionsminderungs-Zuschlags 2,5 mg/m3; im Übrigen gemäß der 1. BImSchV, vorbehaltlich der Evaluation der BEG und des GEG im Jahr 2026
  • Energieeffizienz „jahreszeitbedingte Raumheizungsnutzungsgrad“ ηs (= ETAs) 81 %
  • Pufferpflicht für automatische Feuerungen: 30l/kW (handbeschickt: 55l/kW)
  • Wärmemengenzählung bei Biomasse Bilanzierung (in KWB C4 Software implementiert, kein externer WMZ notwendig)
  • Anpassung der Heizkurve
  • Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B
  • Heizungsoptimierung nur noch bei Anlagen nicht älter als 20 Jahre
  • In Gebieten mit ausgewiesenem Anschluss- und Benutzungszwang für ein Wärmenetz wird ausschließlich der Anschluss an das Netz gefördert. Ohne Verweis auf die Kommunale Wärmeplanung.
KWB Förderflyer

Förderübersicht zum Download

Alle Informationen zur Förderung in Deutschland kompakt für Sie zusammengefasst.

PDF downloaden

BEG–Förderung: Neue Registrierung für Fachunternehmen bei der Deutschen Energieagentur

BMWK, 30/01/2024 - SHK-Fachunternehmen müssen seit dem Jahreswechsel Förderanträge zur Heizungstechnik und Heizungsoptimierung für die Zuschüsse begleiten. Hierfür benötigen Sie eine Online-Registrierung, die jetzt vorgenommen werden sollte.

Bitte beachten Sie dazu die weiterführenden Informationen des BMWK 
 

Online-Webinare für Kunden

Nutzen Sie unser Fachwissen und lassen Sie sich von unseren Expert:innen vor allem zu den neuen Förderbedingungen und Fördermittel für eine Biomasseheizung beraten. Wir vermitteln Ihnen Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen, Bundesförderung, Brennstoffverfügbarkeit, Lagerraum- und Kesseltechnik, sowie Klimaschutz und Energiemarkt. Abgerundet mit Beispielen aus der Praxis. KWB Webinare sind kostenlos und online verfügbar.

Mit KWB zu Ihrer höchsten Förderung!

Zielgruppe: Interessierte Menschen, die eine Holzheizung installieren möchten

Inhalte:

  • Klimaschutz & Energiemarkt
  • Aktuelle Förderungen im Überblick
  • Brennstoffverfügbarkeit
  • Lagerraum- und Heizungstechnik
  • Die richtige Lösung für Ihr Zuhause
  • Beispiele aus der Praxis

Mit KWB zu Ihrer höchsten Förderung!

Zielgruppe: Interessierte Menschen, die eine Holzheizung installieren möchten

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  • Klimaschutz & Energiemarkt
  • Aktuelle Förderungen im Überblick
  • Brennstoffverfügbarkeit
  • Lagerraum- und Heizungstechnik
  • Die richtige Lösung für Ihr Zuhause
  • Beispiele aus der Praxis

BEG-Förderbeispiele

30 % Zuschuss für Einzelmaßnahmen

In einem vermieteten Einfamilienhaus bekommt man im Zuge des Austauschs einer fossilen Heizung, die älter als zwei Jahre ist, Fördermittel in der Höhe von eines 30 % Zuschusses. Die Heizung wird erneuert und gegen eine neue KWB Biomasseheizung getauscht.

50 % durch Zuschuss für Einzelmaßnahmen + Klimageschwindigkeits-Bonus

In einem selbstgenutzten Einfamilienhaus wird mit einem Ölkessel oder einer mindestens 20 Jahre alten Biomasse- oder Gaszentralheizung geheizt. Diese wird im Zuge der Heizungsförderung durch ein KWB Energiepaket ersetzt

60 % durch Zuschuss für Einzelmaßnahmen + EinkommensBonus

In einem selbstgenutzten Einfamilienhaus wird eine fossile Heizung, die älter als zwei Jahre ist gefördert. Diese Heizung wird erneuert und gegen eine neue KWB Biomasseheizung getauscht. Das jährlich zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt unter 40.000 €.

70 % durch Zuschuss für Einzelmaßnahmen + Klimageschwindigkeits-Bonus + Einkommens-Bonus

In einem selbstgenutzten Einfamilienhaus wird mit einem Ölkessel oder einer mindestens 20 Jahre alten Biomasse-/ Gaszentralheizung geheizt und durch ein KWB Energiepaket ersetzt. Das jährlich zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt unter 40.000 €.

Förderung der Fachplanung und Baubegleitung

Förderung der Fachplanung und Baubegleitung

Dafür gelten Höchstgrenzen für Wohngebäude (WG) und Nichtwohngebäude (NWG):

  • WG bis 2 Wohneinheiten (WE) = max. EUR 5.000
  • WG ab 3 WE = max. EUR 2.000/WE (max. EUR 20.000/Zuwendungsbescheid)
  • NWG pro m² Nettogesamtfläche (NGF) EUR 5/m² (max. EUR 20.000/Zuwendungsbescheid)

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Mit der KWB Förderdatenbank finden Sie schnell und unkompliziert alle möglichen Förderungen in Ihrem Gebiet.
Mehr erfahren

KfW 295-Förderung für KMU

Im Rahmen des Moduls 2 „Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien“ werden der Ersatz oder die Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus/durch Solarkollektoranlagen und Biomasse-Anlagen gefördert. Die mit den geförderten Anlagen bereitgestellte Wärme muss zu über 50 % für Prozesse, d. h. zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet wird. Förderfähig sind alle Kesselleistungen über 100 kW mit Abgaswärmetauscher (< 100 kW Nutzungsprüfung notwendig). Der maximale Kreditbetrag beträgt 25 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 55 % der förderfähigen Investitionskosten.

Beantragung über BEG (Zuschuss) / KfW (Kredit)

  • Produzierendes oder verarbeitendes Gewerbe
  • z.B. Hotel, Restaurant, Landwirtschaft, Gewächshaus, Autowaschanlagen, Lebensmittel, Trocknung, Reinigung, etc.)

Förderquoten

  • Bis 55 % der Investition (KMU)
  • Bis 25 Mio. € Kreditbetrag

Voraussetzungen

  • Möglich für Biomasse-Heizungen und Solaranlagen
  • Erzeugte Energie dient zu mind. 50 % der Prozesswärme über Wärmenachweis
  • Alle Kesselleistungen, über 100 kW mit Abgaswärmetauscher (<100 kW Nutzungsprüfung notwendig)
Steuerförderung

Steuerförderung

Die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen für selbstgenutzten Wohnraum (älter als 10 Jahre) als Alternative zur BEG-Förderung nutzen und von zahlreichen Vorteilen profitieren:

  • 20 % Bundesförderung - unabhängig vom bisherigen Brennstoff
  • Für alle BAFA-förderfähigen Anlagen möglich
  • Möglich auch für Umrüstung von Holz auf Holz
  • Antragsstellung auch im Nachgang möglich

Ihr KWB Gebietsleiter berät Sie persönlich!

KWB bietet Ihnen genau das Energiesystem, das zu Ihnen passt! Der KWB Heizungsberater berät Sie vor Ort und findet gemeinsam mit Ihnen die optimale Lösung. 

FAQ

 Stand: 17. April 2024 | Keine Garantie auf Fördergelder. Änderungen sowie Druck- & Satzfehler vorbehalten.

office@kwbheizung.de +49 9078 9682 0