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Förderungen für Energiesysteme
Alle Förderungen, Zuschläge und Boni vom Bund und von den verschiedenen Bundesländer für Sie zusammengefasst.
Förderungen auf Pelletheizungen, Hackschnitzelheizungen und Stückholzheizungen

Förderung für Heizungen in Österreich – rund 75% für Pelletheizung, Hackschnitzel- & Scheitholzheizungen

Mit unserer KWB-Förderübersicht schaffen Sie sich einen Überblick über alle Förderungen in Österreich auf erneuerbare Energiesysteme und Heizsysteme, egal ob Bundes- oder Landesförderungen. 

Auf dieser Seite finden Sie Infos zur ...

Bundesförderungen für Biomasse
Landesförderungen für Biomasse
PV-Förderungen
Solar-Förderungen

Bis zu 75 % Bundesförderung in Österreich 2024 für Biomasse

Heizlösungen von KWB sind durch ihre hochwertige Technik und lange Lebensdauer ein echter Beitrag zum Klimaschutz! Das hat auch der Staat erkannt und erhöht für 2024 die Umweltförderungen in Österreich für den Heizungsumstieg von Öl und Gas auf erneuerbare Energie, im Speziellen auf Holz-Heizungen, großzügig! 

Um heimische Rohstoffe wie Stückholz, Hackgut und Pellets stärker zu nutzen, fördert der Bund auch 2024 noch großzügiger und beim Austausch von fossilen Heizungen bis zu 75 % der Kosten für eine neues umweltfreundliches Heizsystem von KWB, sofern ein Fernwärmeanschluss nicht möglich ist. 

2024 wird beim Umstieg auf erneuerbare Energie folgendes gefördert: die Kosten des Heizkessels („Kesseltausch“) sowie auch die Kosten für Planung, Einbindung ins Heizungssystem, zentrale Heizungsregelung, Speicher, Elektroinstallationen der Heizung, und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel- und Tankanlagen.

Förderhöhen für Heizungen für Privatpersonen im Ein- und Zweifamilienhaus

  • Förderungen für Pelletheizungen

    Beim Ersatz des fossilen Heizungssystems durch eine Pelletzentralheizung gibt es eine maximale Förderung von 18.000 €. Die Förderung ist mit max. 75 % der förderfähigen Investitionskosten (Pelletheizung) begrenzt. Die endgültige Fördersumme wird nach erfolgtem Heizungstausch und Vorlage der Antragsunterlagen ermittelt und ausbezahlt.

  • Förderungen für Hackschnitzelheizung

    Beim Ersatz des fossilen Heizungssystems durch eine Hackgutheizung gibt es eine maximale Förderung von 18.000 €. Die Förderung ist mit max. 75 % der förderfähigen Investitionskosten (Hackgutkessel) begrenzt. Die endgültige Fördersumme wird nach erfolgtem Heizungstausch und Vorlage der Antragsunterlagen ermittelt und ausbezahlt.

  • Förderungen für Scheitholzheizung

    Beim Ersatz des fossilen Heizungssystems durch eine Scheitholz-Zentralheizung gibt es eine maximale Förderung von 16.000 €. Die Förderung ist mit max. 75 % der förderfähigen Investitionskosten (Scheitholzkessel) begrenzt. Die endgültige Fördersumme wird nach erfolgtem Heizungstausch und Vorlage der Antragsunterlagen ermittelt und ausbezahlt.

Bundesförderungen können mit Landesförderungen kombiniert werden; weitere Einzelheiten finden Sie im Abschnitt "Landesförderung in Österreich".
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Hier finden Sie alle Informationen zur 100 % Förderung für einkommensschwache Haushalte.
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Förderhöhen mehrgeschossiger Wohnbau
Hier finden Sie alle Informationen zu den Förderhöhen für Privatpersonen im MGV
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Landesförderung in Österreich für Biomasse

In Österreich wird die Investition in eine moderne Biomasseheizung je nach Bundesland und Investitionsrahmen individuell gefördert. Und das meistens zusätzlich zur Bundesförderung!

Übersicht Biomasse Förderungen der Bundesländer

Biomasse Landesförderungen Österreich (Maximalbeträge am Beispiel „Pelletheizung“)

 Bgl.Ktn.Sbg.Stmk.TirolVbg.Wien
Bund18.00018.00018.00018.00018.00018.00018.00018.00018.000
Land3.5006.0004% 4.2004.5002.5003.000 + 25% 4.0008.000
Summe21.50024.00018.000 + 4% 22.20022.50020.50021.000 + 25% 22.00026.000

*Alle Beträge sind in €. 

Gemeindeförderungen

In vielen der 2.100 österreichischen Gemeinden werden Sie ebenfalls für einen Einbau oder Umstieg auf eine Pellet-, Hackgut- oder Stückholzheizung belohnt. Erkundigen Sie sich hier am besten direkt in Ihrem Gemeindeamt über individuelle Zuschüsse! 

Steuerliche Förderung der Energieeffizienz von Gebäuden

NEU: Ausgaben für die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden und beim Umstieg von einem fossilen Heizungssystem auf eine klimafreundliche Heizung („Heizkesseltausch“) können bei der Arbeitnehmerveranlagung ab 2022 steuerlich als Sonderausgaben im Wege eines „Öko-Sonderausgabenpauschales“ automatisch berücksichtigt werden.


Somit können in Summe 4.000 Euro für die thermisch-energetische Sanierung und 2.000 Euro für den Heizkesseltausch auf einen Zeitraum von insgesamt fünf Jahren wirksam gemacht werden. 
 

Zur Öko-Sonderausgabenpauschale
Förderungen für Holzheizungen

PV-Förderungen Österreich 2024

0% Umsatzsteuer (Nullsteuersatz) auf PV-Anlagen und Photovoltaik-Speicher

2024 bringt einige Erleichterungen für jene, die in eine Photovoltaik (PV) Anlage mit Stromspeicher investieren möchten. Mit 1. Januar 2024 fiel österreichweit die Umsatzsteuer für PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 35 kWp. Folgende Voraussetzungen müssen zudem erfüllt werden: Die PV-Anlage muss auf oder in der Nähe von bestimmten Gebäuden betrieben werden, die Lieferung und/oder Installation muss an den zukünftigen Betreiber erfolgen und es darf keine EAG-Förderung zugesagt worden sein.


Sowohl der Kauf als auch die Installation der PV-Anlage fallen unter den Nullsteuersatz. Werden die PV-Module bspw. bei Unternehmen A erworben und von Unternehmen B installiert, unterliegen sowohl Lieferung als auch Installation der PV-Module dem Nullsteuersatz. Zu den begünstigten Produkten gehören Photovoltaikmodule, Wechselrichter, Energiespeicher, Montagesysteme sowie Installationsdienstleistungen. Wartungs- und Garantieverträge unterliegen weiterhin dem regulären Steuersatz von 20 %. Reparaturen, die keine Photovoltaikmodule umfassen, sind von der Steuerbefreiung ausgeschlossen.
 

Die Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen und Stromspeicher gilt vorerst vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025. Diese zeitlich befristete Förderung für Photovoltaik ist eine einzigartige Gelegenheit, um Geld zu sparen und einen Beitrag zur Nachhaltigkeit zu leisten. Weitere Infos: Steuersatz für Photovoltaikmodule (bmf.gv.at)

 

Wie kommen Sie zur Umsatzsteuerbefreiung auf Photovoltaikanlagen?

  • 1. Informationen & Angebot einholen

    Informationen & Angebot einholen: Lassen Sie sich ein Angebot für eine PV-Anlage und/oder einen Stromspeicher erstellen.

  • 2. Installation der PV-Anlage

    Die Umsatzsteuerbefreiung wird direkt in der Rechnung berücksichtigt.

  • 3. Inbetriebnahme der PV-Anlage

    Nach der erfolgreichen Installation beginnen Sie, Ihre eigene Energie zu erzeugen und diese auch zu speichern.

„Photovoltaik in der ,Kleinen Sanierung'"

Weiters kann wie bisher für bestehende Wohngebäude die Wohnbauförderung des Landes Steiermark „Kleine Sanierung“ mit 15% Direktzuschuss in Anspruch genommen werden. (Pro Wohneinheit max. 15 kWp bzw. 30 kWp bei Zweifamilienhäusern. Max. förderbare Kosten € 85.000.- inkl. USt., frei stehende PV-Anlagen sind nicht förderbar).

Bundesförderung von Stromspeicheranlagen

Stromspeicheranlagen, welche keine Förderung im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes § 56 Abs. 21 in Anspruch nehmen oder die nicht der Umsatzsteuerbefreiung von PV-Anlagen unterliegen, werden über den Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung gefördert. Gefördert werden ausschließlich neu installierte Stromspeicheranlagen (mind. 4 kWh nutzbare Stromspeicherkapazität) und die Erweiterung von bestehenden Stromspeicheranlagen bis zu 50 kWh, die zur Speicherung von Strom aus bereits bestehenden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen dienen. Förderanträge können von natürlichen und juristischen Personen ausschließlich online eingereicht werden und die Förderpauschale beträgt 200 Euro/kWh nutzbarer Speicherkapazität (max. 35% der anerkennbaren Investitionskosten).

Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarke Bauernhöfe

Mit dieser Förderung des Klima- und Energiefonds soll es land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ermöglicht werden ihren Energieeigenversorgungsgrad zu erhöhen. Einreichen können alle österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe mit entsprechender Betriebsnummer (LFBIS-Betriebsnummer), welche keine Bundesförderung für das Projekt in Anspruch nehmen. Die Kombination mit Landesförderungen sowie mit der Umsatzsteuerbefreiung von PV-Anlagen ist jedoch möglich. Das Förderungsprogramm ist modular aufgebaut: Gefördert werden Einzelmaßnahmen sowie Kombimaßnahmen, welche durch ein Gesamtenergiekonzept gestützt sind. Auch die Notstromfähigkeit des Zählerkastens ist förderfähig. 
Weitere Informationen erfahren Sie von Ihrem Energieberater der jeweiligen Landwirtschaftskammer.

Solar Förderung Österreich (Bundes- und Landesförderung)

1. 2.500 € Bundesförderung „Solar-Bonus“ 

Zusätzlich zur Bundesförderung des neuen Heizungssystems wird bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage mit mindestens 6m² Kollektorfläche als Zuschlagsmöglichkeit ein Solar-Bonus gewährt. 

Anlagengröße Zuschlagshöhe
Mind. 6 m² Kollektorfläche+ 2.500 €

 

2. Zahlreiche Solar-Förderungen auf Länderebene 
 

Übersicht Maximalbeträge Solarförderung der Bundesländer (Fördervoraussetzungen und Kombinationsmöglichkeiten mit Bundesförderung müssen je nach Bundesland geprüft werden)

Solarförderung der BundesländerJeweilige Landesförderung 
Burgenland bis zu 1.800 € 
Kärntenbis zu 6.000 €
Niederösterreich 4 %
Oberösterreichbis zu 3.500 € 
Salzburg bis zu 3.050 €
Steiermark bis zu 6.000 €
Tirol bis zu 4.200 € 
Vorarlberg bis zu 4.300 € 
Wien bis zu 8.000 € 

 

3. Plus individuelle Gemeindeförderungen für Solar

 

Sie interessieren sich für eine KWB Heizlösung?

KWB bietet Ihnen genau das Energiesystem, das zu Ihnen passt! Der KWB Heizungsberater berät Sie vor Ort und findet gemeinsam mit Ihnen die optimale Lösung.

KWB Beratung

 Stand: 17. April 2024 | Keine Garantie auf Fördergelder. Änderungen sowie Druck- & Satzfehler vorbehalten.

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