Neue zusätzliche Förderrichtlinie in Österreich: Austausch von bestehenden Holz-Zentralheizungen
Alles Wichtige im Überblick
- Tausch eines bestehenden, erneuerbaren, aber veralteten und ineffizienten Heizungssystems gegen ein neues klimafreundliches Heizungssystem im Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus
- Mindestalter der bestehenden Wärmepumpe oder Holzheizung von 15 Jahren
- Nur für Privatpersonen
- Kein Hauptwohnsitz am Standort des Heizungstausches erforderlich
- Keine Einkommensprüfung
- Für Leistungen ab 01.07.2024
Wer wird gefördert?
Der Austausch von erneuerbaren Heizungssystemen für private Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser richtet sich an folgende Personen:
- EigentümerInnen oder MieterInnen eines Einfamilienhauses, Zweifamilienhauses oder Reihenhauses.
Wichtig: Für jedes neue Heizungssystem kann nur ein Förderantrag gestellt werden. Das bedeutet, dass in einem Zweifamilienhaus oder Reihenhaus nur ein Antrag möglich ist, wenn ein gemeinsames neues Heizungssystem installiert wird.
Die Förderung gilt nur für bestehende Gebäude in Österreich. Zudem muss das geförderte Heizungssystem hauptsächlich privat genutzt werden. Das bedeutet, dass mehr als die Hälfte der Gebäudefläche zum Wohnen genutzt werden muss.
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Austausch eines erneuerbaren Heizungssystems (beispielsweise Holzheizung), das mindestens 15 Jahre alt ist, durch einen Fernwärmeanschluss, eine neue Wärmepumpe oder eine Holzheizung, sofern dadurch die Endenergieeffizienz erhöht wird. Nicht gefördert wird die Erneuerung eines bestehenden Fernwärmeanschlusses oder der Wechsel von einer Wärmepumpe zu einer Holzheizung oder einem Fernwärmeanschluss.
Beim Austausch einer bestehenden Holzheizung wird bevorzugt der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme gefördert. Ist dieser Anschluss nicht möglich, wird der Wechsel zu einer Holzzentralheizung (wie Hackgut, Scheitholz, Pellets) oder einer Wärmepumpe gefördert. Im Rahmen dieser Förderaktion werden nur Zentralheizungssysteme mit wassergeführter Wärmeverteilung unterstützt.
Neues Heizungssystem | Neues Heizungssystem | |
Bestehendes Heizungssystem | auf Holzheizung | auf Fernwärme |
von Holzheizung | ✓* | ✓ |
*nur wenn keine Anschlussmöglichkeit an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärmeversorgung besteht
Die förderfähigen Kosten umfassen Materialkosten, Montagekosten sowie Planungskosten. Auch die Kosten für Demontage und Entsorgung der alten Heizungssysteme sind förderfähig.
Das neue Heizungssystem muss von einer qualifizierten Fachkraft fachgerecht und normgerecht installiert werden. Selbst installierte Anlagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Zusätzlich kann ein Solarbonus gewährt werden, wenn gleichzeitig eine thermische Solaranlage installiert wird. Weitere Infos erhalten Sie hier.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss und beträgt maximal 30 % der förderfähigen Investitionskosten. Es gelten folgende Pauschalen:
- Austausch eines bestehenden erneuerbaren Heizungssystems durch ein modernes, klimafreundliches System: bis zu 5.000 €.
- Solarbonus bei gleichzeitiger Installation einer thermischen Solaranlage (mindestens 6 m² Kollektorfläche) und Austausch des Heizungssystems: zusätzlich 2.500 €.
Die endgültige Höhe der Förderung wird nach dem Austausch des Heizungssystems und der Einreichung aller erforderlichen Unterlagen ermittelt und ausgezahlt.
Beispiele zur Berechnung der Förderung beim Tausch von bestehenden Holz-Zentralheizungen
Tausch Heizkessel
Förderungsfähige Kosten für neuen Heizkessel | 20.000 € |
davon 30% | 6.000 € |
Max. Pauschale | 5.000 € |
Ausbezahlt wird eine Förderung in Höhe von 5.000 Euro, dem maximal möglichem Pauschalbetrag.
Tausch Heizkessel und Installation einer Solaranlage
Förderungsfähige Kosten für neuen Heizkessel | 12.000 € |
Kosten für thermische Solaranlage, 6.5 m² | 4.900 € |
Insgesamt förderungsfähig | 16.900 € |
davon 30% | 5.070 € |
Max. Pauschale für Kesse | 5.000 € |
Max. Solarbonus | 2.500 € |
Mögliche Pauschale gesamt | 7.500 € |
Ausbezahlt wird eine Förderung in Höhe von 5.070 Euro, 30 % der förderungsfähigen Kosten.
Kontakt
Wer kann mir weitere Fragen zur Förderungsaktion „Tausch erneuerbare Heizungssysteme“ beantworten?
Die MitarbeiterInnen der KPC stehen Ihnen beratend zur Seite und informieren Sie gerne:
Kommunalkredit Public Consulting
Türkenstraße 9, 1090 Wien
Serviceteam „Tausch erneuerbarer Heizungssysteme“
Tel.: +43 (0) 1/31 6 31-735
E-Mail: heizung@kommunalkredit.at
www.tausch-erneuerbare.at | www.umweltfoerderung.at