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Förderinfo Steiermark (bis zu 29.000 €)

Förderungen Biomasse

bis zu 18.000 € Bundesförderung für Pellet- & Hackgutheizungen
bis zu 16.000 € Bundesförderung für Stückholzheizungen 
bis zu 2.500 € Landesförderung

Förderungen Solar

2.500 € Bundesförderung "Solar-Bonus"
bis zu 6.000 € Landesförderung

plus individuelle Gemeindeförderungen für Biomasse & Solar

Wer wird gefördert?

Land Steiermark: 

Natürliche u. juristische Personen (PRIVATPERSONEN)
Förderungen stehen natürlichen Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder gleichgestellten Personen zur Verfügung, die ihren Hauptwohnsitz im Gebäude haben, in dem die geförderte Anlage installiert wird.

Was wird gefördert?

Land Steiermark: 

Förderungen für Biomasse

Die Förderung gilt für den Austausch eines fossil betriebenen Heizungssystems (einschließlich Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein umweltfreundliches Heizungssystem.

Es wird der Ersatz bestehender fossiler Heizungssysteme und Stromheizungen durch Pellets-, Hackschnitzel-, Scheitholz- oder Kombikessel mit einer Nennwärmeleistung von maximal 400 kW gefördert. Die Förderung von Scheitholz- und Kombikesseln ist im Großraum Graz (Stadt Graz, Feldkirchen bei Graz, Gössendorf, Hart bei Graz, Hausmannstätten, Raaba-Grambach, Seiersberg-Pirka) nicht möglich.

Die Emissionsgrenzwerte der Umweltzeichenrichtlinie UZ 37 müssen eingehalten werden, und der Kesselwirkungsgrad muss mindestens 85 % betragen.

In der Stadt Graz müssen Pellets- und Hackschnitzelkessel mit einer Nennheizleistung von über 8 kW den erhöhten Staubemissionsgrenzwert von 4,0 g pro m² Bruttogeschoßfläche und Jahr einhalten. Diese Anforderung gilt sinngemäß auch für andere Gemeinden im Großraum Graz.

Die spezifische Staubemission StEspez ist gemäß den Formeln des Staubrechners der Stadt Graz zu berechnen. 

Die Verbindungsleitungen im Heizraum müssen gedämmt sein. Eine Liste der förderfähigen Kesseltypen finden Sie hier

Förderungssätze 

 Die Förderung ist mit maximal 30 % der förderbaren Investitionskosten begrenzt.

Ein- und ZweifamilienhäuserFörderung max.
Ein- und Zweifamilienhäuser€ 2.500,- 
Gebäude ab 3 Wohneinheiten, Sondernutzungen, Kleinstunternehmen Förderung max.
Anlagen < 50 kW€ 3.000,- 
Anlagen 50 kW bis 100 kW€ 5.000,- 
Anlagen ≥ 100 kW€ 6.000,- 

 

Förderungen für Solarthermische Anlagen 

Voraussetzungen 

  • Die installierte Bruttokollektorfläche der solarthermischen Anlage muss mindestens 4 m² betragen, unabhängig vom Verwendungszweck.
  • Die Solarkollektoren müssen entweder über ein entsprechendes Austria-Solar-Gütesiegel, eine Zertifizierung nach UZ 15 oder eine Zertifizierung nach Solar Keymark verfügen. Bei Solar Keymark muss eine 10-jährige Garantie für die Kollektoren gewährt werden, und die Absorber dürfen keine galvanische Beschichtung aufweisen.
  • Es muss ein Wärmemengenzähler installiert sein oder eine Wärmemengenbilanzierung durch eine geeignete technische Einrichtung erfolgen.
  • Verbindungsleitungen im Heizraum sowie Leitungen der solarthermischen Anlage außerhalb von beheizten Räumen müssen gedämmt sein.

Förderungssätze: 

Die maximal mögliche Förderung ist mit 30 % der förderbaren Investitionskosten begrenzt.

BruttokollektorflächeFörderung max.
Je Quadratmeter300 €
Nur Warmwasserbereitung bei folgender NutzungFörderbare Bruttokollektorfläche maximal
Ein- und Zweifamilienwohnhaus15 m2
Gebäude ab drei Wohneinheiten4 m2 je Wohneinheit
Sondernutzung, unternehmerische Nutzung30 m2
Warmwasserbereitung und Heizungseinbindung bei folgender NutzungFörderbare Bruttokollektorfläche maximal
Ein- und Zweifamilienwohnhaus20 m2
Gebäude ab drei Wohneinheiten6 m2 je Wohneinheit
Sondernutzung, unternehmerische Nutzung30 m2 

Wie wird gefördert?

Land Steiermark:

  • Biomasse Förderungen
    • 2.500 €beim Ersatz einer fossilen Heizung gegen eine Biomasseanlage.
      Die Förderungssumme ist mit maximal 30% der anerkannten förderfähigen Kosten begrenzt!
       
  • Solar-Förderungen 
    • 6.000 € bei Errichtung einer thermischen Solaranlage. 
      Förderung von 300 € / m2 für bis zu 20 m2 , bis max. 30 % der förderbaren Investitionskosten.
       
  • PV-Förderungen 
    • Gefördert werden Photovoltaik-Anlagen bis 15kWp und Speicher mit einem Direktzuschuss von 15 % der förderbaren Kosten über die “Kleine Sanierung” (einmaliger, nicht zurückzahlebarer Förderbeitrag). 

Diese Sonderförderung ist mit der Bundesförderungen „raus aus Öl und Gas“ kombinierbar! Weitere Details finden Sie hier.

Allgemeine Voraussetzungen

Land Steiermark

  • Energieberatung / Energieausweis

    Bei einem Heizungstausch (außer bei solarthermischen Anlagen) muss entweder ein maximal 10 Jahre alter gültiger Energieausweis vorgelegt oder eine geförderte Energieberatung des Landes Steiermark in Anspruch genommen werden.

  • Zeitraum und Kombinationsmöglichkeiten

    Förderungsanträge können nur im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 und nur solange finanzielle Mittel vorhanden sind, eingereicht werden. Außerhalb dieses Zeitraums eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden. Eine Kombination mit anderen Förderungen, die nicht von Dienststellen des Landes Steiermark oder der Landwirtschaftskammer Steiermark angeboten werden, ist im Rahmen dieser Richtlinie möglich.

Sonderförderaktion „Sauber Heizen für Alle“ für Private 2024

Mit der Förderaktion „Sauber Heizen für Alle“ des Landes Steiermark und des Bundesministeriums für Klimaschutz werden ab 1.1.2023 einkommensschwache Haushalte mit 100 % (Stufe 1) bzw. 75 % (Stufe 2) gefördert.

Gefördert wird der Ersatz von Heizungen auf Basis fossiler Brennstoffe (wie Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle/Koks, Allesbrenner) und der Ersatz von Stromheizungen (Nacht- oder Direktspeicherheizungen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem.

Mehr zur Förderaktion „Sauber Heizen für Alle“

Zuständige Förderstelle

Amt der Steiermärkischen Landesregierung 
Fachabteilung Energie und Wohnbau
Referat Energietechnik und Umweltförderungen
Landhausgasse 7
8010 Graz
Telefon: +43 316 / 877 - 4381
E-Mail: umweltlandesfonds@stmk.gv.at

Stand: 22. April 2024 | Keine Garantie auf Fördergelder. Änderungen sowie Druck- & Satzfehler vorbehalten.

office@kwbheizung.de +49 9078 9682 0