Förderungen für den Heizungstausch – bis zu 70 % auf Pelletheizung, Hackschnitzel- & Scheitholzheizungen
Der Umstieg auf erneuerbare Energien lohnt sich besonders in der Sanierung aufgrund der momentanen Förderungen! Mit 1. Januar 2024 tritt die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft, mit der ein Fördersatz bis 70 % für den Heizungstausch und den Umstieg auf eine umweltfreundliche Holzheizung erreicht werden kann, denn Biomasseheizungen von KWB erfüllen die 65%-Vorgabe für erneuerbare Energien.
Zudem bietet der Umstieg auf umweltfreundliche Holzheizungen (Pelletheizung, Hackschnitzelheizung, Scheitholzheizung) auch noch viele weitere Vorteile:
- Keine CO2-Bepreisung für Holz & Pellets
- Nur 7 % USt für Hackgut
- Keine USt für Photovoltaik-Anlagen
- 2.500 € Emmisionsminderungszuschlag dank KWB cleanEfficency 2.0 Technologie ohne Sekundärmaßnahmen
Die Antragsstellung für den Heizungstausch im Förderprogramm der “BEG” wechselte Anfang 2024 von der BAFA zur KfW. Die KfW übernimmt fortan alle Anträge zu dem Heizungstausch, das BAFA kümmert sich lediglich um Heizungsoptimierungen, Gebäude/Wärmenetze.
Für bereits gestellte Förderanträge entfällt im Jahr 2024 die Sperrfrist von 12 Monaten. Das heißt, es kann ein neuer Antrag zu den neuen Förderkonditionen gestellt werden, sofern das Vorhaben noch nicht begonnen wurde. Es wird eine Verzichtserklärung für den gestellten BAFA-Antrag benötigt.
Die Förderung auf einen Blick
für Investitionskosten für alle GEG- bzw. 65 %-Energieeffizienz-konformen Heizungsanlagen in allen selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden. Das gilt für den Austausch von alten Öl-, Kohle- und Nachtspeicher-Heizkessel auf die Umstellung einer Biomasseheizung (Pelletheizung, Hackschnitzelheizung, Scheitholzheizung).
Die maximalen, förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch liegen bei EUR 30.000 für die 1. Wohneinheit in einem Einfamilienhaus und EUR 15.000 für die 2.-6. Wohneinheit, ab der 7. Wohneinheit EUR 8.000. Wegfall der EUR 600.000 Höchstgrenze, sowie der Kombinationspflicht!
Bei Nicht-Wohngebäuden variiert der Fördersatz der Bundesförderung abhängig von den m².
für Investitionskosten bei Umstieg von einer Öl-, Kohle-, Strom- oder Gas-Etagenheizung, zusätzlich auch für Biomasse- & Gaszentralheizung (mind. 20 Jahre in Betrieb), für selbstgenutztes Wohneigentum bis einschließlich 2028 auf eine Biomasseheizung in Kombination mit
- einer Solarthermie,
- Photovoltaik mit Heizstab oder Wärmepumpe,
- Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung.
Die Anlage muss mind. so dimensioniert sein, dass sie die Trinkwassererwärmung lt. DIN V 18599 bilanziell vollständig gedeckt werden kann.
Im Zeitraum 2029 - 2038 sinkt der Bonus auf 17%. In den Folgejahren sinkt der Bonus alle zwei Jahre um jeweils 3 %.
Bilanzielle Deckung des Wärmebedarfs
Rechnerischer Nachweis auf Basis einer Energiebilanz nach DIN V 18599 möglich
Die KfW erkennt folgende vereinfachende Auslegung der ergänzenden Warmwasseranlagen für den Klimageschwindigkeits-Bonus an:
Auslegung ergänzender Warmwasseranlagen - Sondervoraussetzung für Holzheizungen für den Klimageschwindigkeits-Bonus
Art der Anlage | Auslegung je m² Gebäudenutzfläche(AN) | Auslegung je m² Gebäudenutzfläche(AN) |
Solarthermie-Anlage | Aperturfläche: 0,04 m² | je m² AN |
PV-Anlage | Modulfläche: 0,25 m² | je m² AN |
Wärmepumpe | Leistung: 0,015 kWe | je m² AN |
Bei dezentraler Warmwasserversorgung ist die Dimensionierung nach den Werten der Tabelle genauso auszulegen, auch wenn die erzeugte Wärme dann zur Heizungsunterstützung dient.
für selbstnutzende Eigentümer mit einem gemeinsam zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr. Dieser Zuschuss gilt nur für selbstgenutze Wohneinheiten und muss mittels Nachweis der Einkommenssteuerbescheide für das zweite und dritte Jahr vor Antragsstellung der Personen, die zum versteuernden Haushaltsjahreseinkommen beitragen, bestätigt werden.
Die Fördersätze für Heizungen sind miteinander kombinierbar – mit einem maximalen Fördersatz in der Höhe von 50 % bzw. 70 % für selbstnutzende Eigentümer.
Beim Einbau von KWB Biomasseheizungen mit der KWB cleanEfficency 2.0-Technologie wird auch ohne zusätzliche Sekundärmaßnahmen (E-Filter oder Brennwert-Technologie) ein 2.500 € Emissionsminderungs-Zuschlag auf Heizungen gewährt, da der Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m³ eingehalten wird.
Dieser Zuschuss der KfW ist unabhängig von Einkommen, Gesamtkosten und der Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben.
Der Förderantrag für die Bundesförderung muss vor Beginn des Tausches gestellt werden. Aber: Bis zum 31.09.2024 können für Anlagen, die bestellt und eingebaut werden die BEG-Fördermittel im Nachgang bis 30.11.2024 beantragt werden.
Das Angebot steht Antragstellenden mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen zur Verfügung.
Vor dem Einbau einer neuen Heizungsanlage, ist ab 2024 eine Beratung durch einen Fachexperten vorgeschrieben.
Der KWB Förderservice
Von der Beratung bis zur Auszahlung - Finden Sie mit der KWB-Fördermittelabwicklung den schnellsten Weg zu allen Förderungen!
Technische Mindestanforderungen ab 1.1.2024
- Staub: im Falle des Emissionsminderungs-Zuschlags 2,5 mg/m3; im Übrigen gemäß der 1. BImSchV, vorbehaltlich der Evaluation der BEG und des GEG im Jahr 2026
- Energieeffizienz „jahreszeitbedingte Raumheizungsnutzungsgrad“ ηs (= ETAs) 81 %
- Pufferpflicht für automatische Feuerungen: 30l/kW (handbeschickt: 55l/kW)
- Wärmemengenzählung bei Biomasse Bilanzierung (in KWB C4 Software implementiert, kein externer WMZ notwendig)
- Anpassung der Heizkurve
- Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B
- Heizungsoptimierung nur noch bei Anlagen nicht älter als 20 Jahre
- In Gebieten mit ausgewiesenem Anschluss- und Benutzungszwang für ein Wärmenetz wird ausschließlich der Anschluss an das Netz gefördert. Ohne Verweis auf die Kommunale Wärmeplanung.
Förderübersicht zum Download
Alle Informationen zur Förderung in Deutschland kompakt für Sie zusammengefasst.
PDF downloadenBEG–Förderung: Neue Registrierung für Fachunternehmen bei der Deutschen Energieagentur
BMWK, 30/01/2024 - SHK-Fachunternehmen müssen seit dem Jahreswechsel Förderanträge zur Heizungstechnik und Heizungsoptimierung für die Zuschüsse begleiten. Hierfür benötigen Sie eine Online-Registrierung, die jetzt vorgenommen werden sollte.
Bitte beachten Sie dazu die weiterführenden Informationen des BMWK
Online-Webinare für Kunden
Nutzen Sie unser Fachwissen und lassen Sie sich von unseren Expert:innen vor allem zu den neuen Förderbedingungen und Fördermittel für eine Biomasseheizung beraten. Wir vermitteln Ihnen Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen, Bundesförderung, Brennstoffverfügbarkeit, Lagerraum- und Kesseltechnik, sowie Klimaschutz und Energiemarkt. Abgerundet mit Beispielen aus der Praxis. KWB Webinare sind kostenlos und online verfügbar.
Mit KWB zu Ihrer höchsten Förderung!
Zielgruppe: Interessierte Menschen, die eine Holzheizung installieren möchten
Inhalte:
- Klimaschutz & Energiemarkt
- Aktuelle Förderungen im Überblick
- Brennstoffverfügbarkeit
- Lagerraum- und Heizungstechnik
- Die richtige Lösung für Ihr Zuhause
- Beispiele aus der Praxis
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Zielgruppe: Interessierte Menschen, die eine Holzheizung installieren möchten
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- Aktuelle Förderungen im Überblick
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- Die richtige Lösung für Ihr Zuhause
- Beispiele aus der Praxis
BEG-Förderbeispiele
30 % Zuschuss für Einzelmaßnahmen
In einem vermieteten Einfamilienhaus bekommt man im Zuge des Austauschs einer fossilen Heizung, die älter als zwei Jahre ist, Fördermittel in der Höhe von eines 30 % Zuschusses. Die Heizung wird erneuert und gegen eine neue KWB Biomasseheizung getauscht.
50 % durch Zuschuss für Einzelmaßnahmen + Klimageschwindigkeits-Bonus
In einem selbstgenutzten Einfamilienhaus wird mit einem Ölkessel oder einer mindestens 20 Jahre alten Biomasse- oder Gaszentralheizung geheizt. Diese wird im Zuge der Heizungsförderung durch ein KWB Energiepaket ersetzt
60 % durch Zuschuss für Einzelmaßnahmen + EinkommensBonus
In einem selbstgenutzten Einfamilienhaus wird eine fossile Heizung, die älter als zwei Jahre ist gefördert. Diese Heizung wird erneuert und gegen eine neue KWB Biomasseheizung getauscht. Das jährlich zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt unter 40.000 €.
70 % durch Zuschuss für Einzelmaßnahmen + Klimageschwindigkeits-Bonus + Einkommens-Bonus
In einem selbstgenutzten Einfamilienhaus wird mit einem Ölkessel oder einer mindestens 20 Jahre alten Biomasse-/ Gaszentralheizung geheizt und durch ein KWB Energiepaket ersetzt. Das jährlich zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt unter 40.000 €.
Förderung der Fachplanung und Baubegleitung
Dafür gelten Höchstgrenzen für Wohngebäude (WG) und Nichtwohngebäude (NWG):
- WG bis 2 Wohneinheiten (WE) = max. EUR 5.000
- WG ab 3 WE = max. EUR 2.000/WE (max. EUR 20.000/Zuwendungsbescheid)
- NWG pro m² Nettogesamtfläche (NGF) EUR 5/m² (max. EUR 20.000/Zuwendungsbescheid)
KfW 295-Förderung für KMU
Im Rahmen des Moduls 2 „Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien“ werden der Ersatz oder die Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus/durch Solarkollektoranlagen und Biomasse-Anlagen gefördert. Die mit den geförderten Anlagen bereitgestellte Wärme muss zu über 50 % für Prozesse, d. h. zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet wird. Förderfähig sind alle Kesselleistungen über 100 kW mit Abgaswärmetauscher (< 100 kW Nutzungsprüfung notwendig). Der maximale Kreditbetrag beträgt 25 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 55 % der förderfähigen Investitionskosten.
Beantragung über BEG (Zuschuss) / KfW (Kredit)
- Produzierendes oder verarbeitendes Gewerbe
- z.B. Hotel, Restaurant, Landwirtschaft, Gewächshaus, Autowaschanlagen, Lebensmittel, Trocknung, Reinigung, etc.)
Förderquoten
- Bis 55 % der Investition (KMU)
- Bis 25 Mio. € Kreditbetrag
Voraussetzungen
- Möglich für Biomasse-Heizungen und Solaranlagen
- Erzeugte Energie dient zu mind. 50 % der Prozesswärme über Wärmenachweis
- Alle Kesselleistungen, über 100 kW mit Abgaswärmetauscher (<100 kW Nutzungsprüfung notwendig)
Steuerförderung
Die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen für selbstgenutzten Wohnraum (älter als 10 Jahre) als Alternative zur BEG-Förderung nutzen und von zahlreichen Vorteilen profitieren:
- 20 % Bundesförderung - unabhängig vom bisherigen Brennstoff
- Für alle BAFA-förderfähigen Anlagen möglich
- Möglich auch für Umrüstung von Holz auf Holz
- Antragsstellung auch im Nachgang möglich
Ihr KWB Gebietsleiter berät Sie persönlich!
KWB bietet Ihnen genau das Energiesystem, das zu Ihnen passt! Der KWB Heizungsberater berät Sie vor Ort und findet gemeinsam mit Ihnen die optimale Lösung.
Bis zu 75 % Bundesförderung in Österreich 2024
Heizlösungen von KWB sind durch ihre hochwertige Technik und lange Lebensdauer ein echter Beitrag zum Klimaschutz! Das hat auch der Staat erkannt und erhöht für 2024 die Umweltförderungen in Österreich für den Heizungsumstieg von Öl und Gas auf erneuerbare Energie, im Speziellen auf Holz-Heizungen, großzügig!
Um heimische Rohstoffe wie Stückholz, Hackgut und Pellets stärker zu nutzen, fördert der Bund auch 2024 noch großzügiger und beim Austausch von fossilen Heizungen bis zu 75 % der Kosten für eine neues umweltfreundliches Heizsystem von KWB, sofern ein Fernwärmeanschluss nicht möglich ist.
2024 wird beim Umstieg auf erneuerbare Energie folgendes gefördert: die Kosten des Heizkessels („Kesseltausch“) sowie auch die Kosten für Planung, Einbindung ins Heizungssystem, zentrale Heizungsregelung, Speicher, Elektroinstallationen der Heizung, und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel- und Tankanlagen.
Landesförderung in Österreich
In Österreich wird die Investition in eine moderne Biomasseheizung je nach Bundesland und Investitionsrahmen individuell gefördert. Und das meistens zusätzlich zur Bundesförderung!
Übersicht Biomasse Förderungen der Bundesländer
Biomasse Landesförderungen Österreich (Maximalbeträge am Beispiel „Pelletheizung“)
Bgl. | Ktn. | NÖ | OÖ | Sbg. | Stmk. | Tirol | Vbg. | Wien | |
Bund | 18.000 | 18.000 | 18.000 | 18.000 | 18.000 | 18.000 | 18.000 | 18.000 | 18.000 |
Land | 3.500 | 6.000 | 4% | 4.200 | 4.500 | 2.500 | 3.000 + 25% | 4.000 | 8.000 |
Summe | 21.500 | 24.000 | 18.000 + 4% | 22.200 | 22.500 | 20.500 | 21.000 + 25% | 22.000 | 26.000 |
*Alle Beträge sind in €.
Gemeindeförderungen
In vielen der 2.100 österreichischen Gemeinden werden Sie ebenfalls für einen Einbau oder Umstieg auf eine Pellet-, Hackgut- oder Stückholzheizung belohnt. Erkundigen Sie sich hier am besten direkt in Ihrem Gemeindeamt über individuelle Zuschüsse!
Steuerliche Förderung der Energieeffizienz von Gebäuden
NEU: Ausgaben für die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden und beim Umstieg von einem fossilen Heizungssystem auf eine klimafreundliche Heizung („Heizkesseltausch“) können bei der Arbeitnehmerveranlagung ab 2022 steuerlich als Sonderausgaben im Wege eines „Öko-Sonderausgabenpauschales“ automatisch berücksichtigt werden.
Somit können in Summe 4.000 Euro für die thermisch-energetische Sanierung und 2.000 Euro für den Heizkesseltausch auf einen Zeitraum von insgesamt fünf Jahren wirksam gemacht werden.
PV-Förderungen Österreich 2024
0% Umsatzsteuer (Nullsteuersatz) auf PV-Anlagen und Photovoltaik-Speicher
2024 bringt einige Erleichterungen für jene, die in eine Photovoltaik (PV) Anlage mit Stromspeicher investieren möchten. Mit 1. Januar 2024 fiel österreichweit die Umsatzsteuer für PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 35 kWp. Folgende Voraussetzungen müssen zudem erfüllt werden: Die PV-Anlage muss auf oder in der Nähe von bestimmten Gebäuden betrieben werden, die Lieferung und/oder Installation muss an den zukünftigen Betreiber erfolgen und es darf keine EAG-Förderung zugesagt worden sein.
Sowohl der Kauf als auch die Installation der PV-Anlage fallen unter den Nullsteuersatz. Werden die PV-Module bspw. bei Unternehmen A erworben und von Unternehmen B installiert, unterliegen sowohl Lieferung als auch Installation der PV-Module dem Nullsteuersatz. Zu den begünstigten Produkten gehören Photovoltaikmodule, Wechselrichter, Energiespeicher, Montagesysteme sowie Installationsdienstleistungen. Wartungs- und Garantieverträge unterliegen weiterhin dem regulären Steuersatz von 20 %. Reparaturen, die keine Photovoltaikmodule umfassen, sind von der Steuerbefreiung ausgeschlossen.
Die Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen und Stromspeicher gilt vorerst vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025. Diese zeitlich befristete Förderung für Photovoltaik ist eine einzigartige Gelegenheit, um Geld zu sparen und einen Beitrag zur Nachhaltigkeit zu leisten.
Weiters kann wie bisher für bestehende Wohngebäude die Wohnbauförderung des Landes Steiermark „Kleine Sanierung“ mit 15% Direktzuschuss in Anspruch genommen werden. (Pro Wohneinheit max. 15 kWp bzw. 30 kWp bei Zweifamilienhäusern. Max. förderbare Kosten € 85.000.- inkl. USt., frei stehende PV-Anlagen sind nicht förderbar).
Weitere Infos: Steuersatz für Photovoltaikmodule (bmf.gv.at)
Solar Förderung Österreich (Bundes- und Landesförderung)
1. 2.500 € Bundesförderung „Solar-Bonus“
Zusätzlich zur Bundesförderung des neuen Heizungssystems wird bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage mit mindestens 6m² Kollektorfläche als Zuschlagsmöglichkeit ein Solar-Bonus gewährt.
Anlagengröße | Zuschlagshöhe |
Bei Anlagen < 50 kW (mind. 6 m² Kollektorfläche) | + 2.500 € |
2. Zahlreiche Solar-Förderungen auf Länderebene
Übersicht Solarförderung der Bundesländer
Solarförderung der Bundesländer | Jeweilige Landesförderung |
Burgenland | bis zu 1.800 € |
Kärnten | bis zu 6.000 € |
Niederösterreich | 4 % |
Oberösterreich | bis zu 3.500 € |
Salzburg | bis zu 3.050 € |
Steiermark | bis zu 6.000 € |
Tirol | bis zu 4.200 € |
Vorarlberg | bis zu 4.300 € |
Wien | bis zu 8.000 € |
3. Plus individuelle Gemeindeförderungen für Solar
Stand: 17. April 2024 | Keine Garantie auf Fördergelder. Änderungen sowie Druck- & Satzfehler vorbehalten.