KfW-Förderung 2026
Kreditvolumen sichern: bis zu 150.000 € pro Wohneinheit bzw. bis zu 25 Mio. € für Unternehmen
Ob klimafreundlicher Neubau oder Prozesswärme im Unternehmen – wir zeigen Ihnen die passende KfW-Förderung und begleiten Sie bei der Antragstellung.
KfW 295-Förderung für KMU
Im Rahmen des Moduls 2 „Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien“ werden der Ersatz oder die Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus/durch Solarkollektoranlagen und Biomasse-Anlagen gefördert. Die mit den geförderten Anlagen bereitgestellte Wärme muss zu über 50 % für Prozesse, d. h. zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet wird. Förderfähig sind alle Kesselleistungen über 100 kW mit Abgaswärmetauscher (< 100 kW Nutzungsprüfung notwendig). Der maximale Kreditbetrag beträgt 25 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 55 % der förderfähigen Investitionskosten.
Beantragung über BEG (Zuschuss) / KfW (Kredit)
- Produzierendes oder verarbeitendes Gewerbe
- z.B. Hotel, Restaurant, Landwirtschaft, Gewächshaus, Autowaschanlagen, Lebensmittel, Trocknung, Reinigung, etc.)
Förderquoten
- Bis 55 % der Investition (KMU)
- Bis 25 Mio. € Kreditbetrag
Voraussetzungen
- Möglich für Biomasse-Heizungen und Solaranlagen
- Erzeugte Energie dient zu mind. 50 % der Prozesswärme über Wärmenachweis
- Alle Kesselleistungen, über 100 kW mit Abgaswärmetauscher (<100 kW Nutzungsprüfung notwendig)
Stand: Februar 2026 | Keine Garantie auf Fördergelder. Änderungen sowie Druck- & Satzfehler vorbehalten.