Förderungen für den Heizungstausch 2026
bis zu 70% auf Pelletheizung, Hackschnitzel-, Scheitholzheizung & Wärmepumpe
Hohe Förderungen für Energiesysteme auch 2026
Der Umstieg auf erneuerbare Energien lohnt sich besonders in der Sanierung aufgrund der momentanen Förderungen! Auch 2026 gilt die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die einen Fördersatz von bis zu 70 % für den Austausch von Heizungen und den Umstieg auf umweltfreundliche Holzheizungen und Wärmepumpen bietet. Biomasseheizungen von KWB erfüllen dabei die Anforderung, dass 65 % der Energie aus erneuerbaren Quellen stammen müssen.
Zudem bietet der Umstieg auf umweltfreundliche Heizungen (Pelletheizung, Hackschnitzelheizung, Scheitholzheizung) und auch Wärmepumpen viele weitere Vorteile:
- Keine CO2-Bepreisung für Holz & Pellets
- Nur 7 % USt für Hackgut
- Keine USt für Photovoltaik-Anlagen
- 2.500 € Emmisionsminderungszuschlag dank KWB cleanEfficency 2.0 Technologie ohne Sekundärmaßnahmen
- 5 % Effizienzbonus bei Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel
Bis zu 70 % Förderung
30 % Grundförderung
20 % Klima-Geschwindigkeits-Bonus
30 % Einkommensbonus
2.500 € Emissionsminderungs-Zuschlag
für KWB Biomasseheizungen – dank besonders effizienter und emissionsarmer Technologie.
5 % Effizienzbonus
für KWB Wärmepumpen – durch den Einsatz natürlicher Kältemittel wie z. B. R-290 (Propan).
Die Förderung im Detail
für Investitionskosten für alle GEG- bzw. 65 %-Energieeffizienz-konformen Heizungsanlagen für alle selbstnutzenden Eigentümer sowie auch für Vermieter und Kommunen. Für alle zukunftsfähigen Technologien (Heizungstechnik) – auch ohne Kombinationspflicht.
Die maximalen, förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch liegen bei EUR 30.000 für die 1. Wohneinheit in einem Einfamilienhaus und EUR 15.000 für die 2.-6. Wohneinheit, ab der 7. Wohneinheit EUR 8.000. Wegfall der EUR 600.000 Höchstgrenze, sowie der Kombinationspflicht!
Bei Nicht-Wohngebäuden variiert der Fördersatz der Bundesförderung abhängig von den m².
Beim Einbau von KWB Biomasseheizungen mit der KWB cleanEfficency 2.0-Technologie wird auch ohne zusätzliche Sekundärmaßnahmen (E-Filter oder Brennwert-Technologie) ein 2.500 € Emissionsminderungs-Zuschlag auf Heizungen gewährt, da der Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m³ eingehalten wird.
Dieser Zuschuss der KfW ist unabhängig von Einkommen, Gesamtkosten und der Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben.
für Investitionskosten bei Umstieg von einer Öl-, Kohle-, Strom- oder Gas-Etagenheizung, zusätzlich auch für Biomasse- & Gaszentralheizung (mind. 20 Jahre in Betrieb), für selbstgenutztes Wohneigentum bis einschließlich 2028 auf eine Biomasseheizung in Kombination mit
einer Solarthermie,
Photovoltaik mit Heizstab oder Wärmepumpe,
Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung.
Die Anlage muss mind. so dimensioniert sein, dass sie die Trinkwassererwärmung lt. DIN V 18599 bilanziell vollständig gedeckt werden kann.
Im Zeitraum 2029 - 2038 sinkt der Bonus auf 17%. In den Folgejahren sinkt der Bonus alle zwei Jahre um jeweils 3 %.
Bilanzielle Deckung des Wärmebedarfs
Rechnerischer Nachweis auf Basis einer Energiebilanz nach DIN V 18599 möglich
Die KfW erkennt folgende vereinfachende Auslegung der ergänzenden Warmwasseranlagen für den Klimageschwindigkeits-Bonus an:
Auslegung ergänzender Warmwasseranlagen - Sondervoraussetzung für Holzheizungen für den Klimageschwindigkeits-Bonus
Art der Anlage / Auslegung je m² Gebäudenutzfläche(AN) / Auslegung je m² Gebäudenutzfläche(AN):
- Solarthermie-Anlage / Aperturfläche: 0,04 m² / je m² AN
- PV-Anlage / Modulfläche: 0,25 m² / je m² AN
- Wärmepumpe / Leistung: 0,015 kW / je m² AN
Bei dezentraler Warmwasserversorgung ist die Dimensionierung nach den Werten der Tabelle genauso auszulegen, auch wenn die erzeugte Wärme dann zur Heizungsunterstützung dient.
für selbstnutzende Eigentümer mit einem gemeinsam zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr. Dieser Zuschuss gilt nur für selbstgenutze Wohneinheiten und muss mittels Nachweis der Einkommenssteuerbescheide für das zweite und dritte Jahr vor Antragsstellung der Personen, die zum versteuernden Haushaltsjahreseinkommen beitragen, bestätigt werden.
Die Fördersätze für Heizungen sind miteinander kombinierbar – mit einem maximalen Fördersatz in der Höhe von 50 % bzw. 70 % für selbstnutzende Eigentümer.
BEG-Förderbeispiele: So setzt sich die Förderung zusammen
30 % Zuschuss für Einzelmaßnahmen
Für alle KWB Biomasseheizungen, die in einem Bestandsgebäude installiert werden, das seit mindestens 5 Jahren beheizt wird.
50 % durch Zuschuss für Einzelmaßnahmen + Klimageschwindigkeits-Bonus
In einem selbstgenutzten Einfamilienhaus wird mit einem Ölkessel oder einer mindestens 20 Jahre alten Biomasse- oder Gaszentralheizung geheizt. Diese wird im Zuge der Heizungsförderung durch ein KWB Energiepaket ersetzt
60 % durch Zuschuss für Einzelmaßnahmen + EinkommensBonus
In einem selbstgenutzten Einfamilienhaus wird eine fossile Heizung, die älter als zwei Jahre ist gefördert. Diese Heizung wird erneuert und gegen eine neue KWB Biomasseheizung getauscht. Das jährlich zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt unter 40.000 €.
70 % durch Zuschuss für Einzelmaßnahmen + Klimageschwindigkeits-Bonus + Einkommens-Bonus
In einem selbstgenutzten Einfamilienhaus wird mit einem Ölkessel oder einer mindestens 20 Jahre alten Biomasse-/ Gaszentralheizung geheizt und durch ein KWB Energiepaket ersetzt. Das jährlich zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt unter 40.000 €.
So erhalten Sie Ihre Heizungstausch-Förderung
Wer seine alte Heizung gegen eine moderne, klimafreundliche Anlage (Pelletheizung, Hackschnitzel-, Scheitholzheizung oder Wärmepumpe) austauscht, kann von attraktiven staatlichen Zuschüssen profitieren – vorausgesetzt, der Förderantrag wird vor Beginn der Maßnahme gestellt und alle technischen Anforderungen werden erfüllt. Da Antragstellung, Nachweise und Fristen jedoch schnell unübersichtlich werden können, gibt es den KWB Förderservice: Damit sichern Sie sich Ihre maximale Förderung – ganz ohne Papierkram und Aufwand.
Der KWB Förderservice
Ihre neue Heizung. Ihre maximale Förderung. Ohne Papierkram
Mit dem exklusiven KWB Förderservice sichern Sie sich staatliche Zuschüsse für Ihren Heizungstausch – professionell begleitet von der Antragstellung bis zur Auszahlung. Gemeinsam mit unserem spezialisierten Partner INFENSA übernehmen wir die komplette Förderabwicklung für Sie.
Welches Energiesystem passt zu mir?
Finden Sie heraus, welche KWB Gesamtlösung perfekt zu Ihrem Zuhause passt und wie Sie von niedrigen Energiekosten profitieren.
Online-Webinare für Kunden (Biomasse & Wärmepumpe Heizlösungen)
Nutzen Sie unser Fachwissen und lassen Sie sich von unseren Expert:innen umfassend beraten – insbesondere zu den neuen Förderbedingungen und Fördermitteln für eine moderne Heizlösung mit Biomasse oder Wärmepumpe. Wir vermitteln Ihnen Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen, Bundesförderung, Brennstoffverfügbarkeit, Lagerraum- und Kesseltechnik, sowie Klimaschutz und Energiemarkt. Abgerundet mit Beispielen aus der Praxis. KWB Webinare sind kostenlos und finden ausschließlich online statt.
Förderübersicht zum Download
Alle Informationen zur Förderung in Deutschland kompakt für Sie zusammengefasst.
Mit KWB zur höchsten Förderung
Persönlicher Förderrechner in Ihrem Gebiet
Mit der KWB Förderdatenbank finden Sie schnell und unkompliziert alle möglichen Förderungen in Ihrem Gebiet.
Alternative zur BEG-Förderung: Steuerförderung
Die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen für selbstgenutzten Wohnraum (älter als 10 Jahre) als Alternative zur BEG-Förderung nutzen und von zahlreichen Vorteilen profitieren:
- 20 % Bundesförderung - unabhängig vom bisherigen Brennstoff
- Für alle BAFA-förderfähigen Anlagen möglich
- Möglich auch für Umrüstung von Holz auf Holz
- Antragsstellung auch im Nachgang möglich
Steuerliche Förderung: 20 % Zuschuss über drei Jahre
Der Staat fördert die Investition mit insgesamt 20 % der Kosten. Dieser Betrag wird über drei Jahre verteilt von der Einkommensteuer abgezogen:
Erstes Jahr |
7 % |
2.450 EUR |
Zweites Jahr |
7 % |
2.450 EUR |
Drittes Jahr |
6 % |
2.100 EUR |
Bei einer Investition von 35.000 EUR entspricht das einer Förderung von 7.000 EUR insgesamt.
KfW 295-Förderung für KMU
Förderung für Unternehmen zur Nutzung von Biomasse- oder Solaranlagen für Prozesswärme – bis zu 55 % Förderung und 25 Mio. € Kredit pro Vorhaben.
KfW-Förderung: Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude
KfW-Kredit für energieeffiziente Neubauten ohne fossile Heizsysteme – bis zu 150.000 € je Wohneinheit und attraktive Zinskonditionen.
Bestens beraten
Sie interessieren sich für ein KWB Energiesystem oder haben Fragen zu Förderungen?
Fragen & Antworten zur Heizungstausch-Förderung
Für die Fachplanung und Baubegleitung gelten je nach Gebäudeart unterschiedliche Höchstgrenzen:
Wohngebäude (WG):
Bis zu 2 Wohneinheiten (WE): maximal 5.000 €
Ab 3 Wohneinheiten: maximal 2.000 € pro Wohneinheit,
jedoch höchstens 20.000 € pro Zuwendungsbescheid
Nichtwohngebäude (NWG):
5 € pro m² Nettogesamtfläche (NGF),
maximal 20.000 € pro Zuwendungsbescheid
Der Förderantrag für die Bundesförderung muss vor Beginn des Tausches gestellt werden. Jetzt Förderung beantragen!
Der zinsvergünstigte KfW-Kredit steht Antragstellenden mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro zur Verfügung.
Er kann für den Heizungstausch sowie für weitere Effizienzmaßnahmen genutzt werden.
Ja. Auch im Jahr 2026 ist vor dem Einbau einer neuen Heizungsanlage eine Beratung durch einen Fachexperten verpflichtend.
- Staub: im Falle des Emissionsminderungs-Zuschlags 2,5 mg/m3; im Übrigen gemäß der 1. BImSchV, vorbehaltlich der Evaluation der BEG und des GEG im Jahr 2026
- Energieeffizienz „jahreszeitbedingte Raumheizungsnutzungsgrad“ ηs (= ETAs) 81 %
- Pufferpflicht für automatische Feuerungen: 30l/kW (handbeschickt: 55l/kW)
- Wärmemengenzählung bei Biomasse Bilanzierung (in KWB C4 Software implementiert, kein externer WMZ notwendig)
- Anpassung der Heizkurve
- Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B
- Heizungsoptimierung nur noch bei Anlagen nicht älter als 20 Jahre
- In Gebieten mit ausgewiesenem Anschluss- und Benutzungszwang für ein Wärmenetz wird ausschließlich der Anschluss an das Netz gefördert. Ohne Verweis auf die Kommunale Wärmeplanung.
Die Förderung gilt bundesweit in allen 16 Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Stand: Februar 2026 | Keine Garantie auf Fördergelder. Änderungen sowie Druck- & Satzfehler vorbehalten.