
Förderungen für den Heizungstausch 2025
bis zu 70% auf Pelletheizung, Hackschnitzel- & Scheitholzheizungen
Hohe Förderungen für Energiesysteme auch 2025
Der Umstieg auf erneuerbare Energien lohnt sich besonders in der Sanierung aufgrund der momentanen Förderungen! Auch 2025 gilt die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die einen Fördersatz von bis zu 70 % für den Austausch von Heizungen und den Umstieg auf umweltfreundliche Holzheizungen bietet. Biomasseheizungen von KWB erfüllen dabei die Anforderung, dass 65 % der Energie aus erneuerbaren Quellen stammen müssen.
Zudem bietet der Umstieg auf umweltfreundliche Holzheizungen (Pelletheizung, Hackschnitzelheizung, Scheitholzheizung) auch noch viele weitere Vorteile:
- Keine CO2-Bepreisung für Holz & Pellets
- Nur 7 % USt für Hackgut
- Keine USt für Photovoltaik-Anlagen
- 2.500 € Emmisionsminderungszuschlag dank KWB cleanEfficency 2.0 Technologie ohne Sekundärmaßnahmen
Die Biomasse Förderung auf einen Blick

für Investitionskosten für alle GEG- bzw. 65 %-Energieeffizienz-konformen Heizungsanlagen für alle selbstnutzenden Eigentümer sowie auch für Vermieter und Kommunen. Für alle zukunftsfähigen Technologien (Heizungstechnik) – auch ohne Kombinationspflicht.
Die maximalen, förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch liegen bei EUR 30.000 für die 1. Wohneinheit in einem Einfamilienhaus und EUR 15.000 für die 2.-6. Wohneinheit, ab der 7. Wohneinheit EUR 8.000. Wegfall der EUR 600.000 Höchstgrenze, sowie der Kombinationspflicht!
Bei Nicht-Wohngebäuden variiert der Fördersatz der Bundesförderung abhängig von den m².
Beim Einbau von KWB Biomasseheizungen mit der KWB cleanEfficency 2.0-Technologie wird auch ohne zusätzliche Sekundärmaßnahmen (E-Filter oder Brennwert-Technologie) ein 2.500 € Emissionsminderungs-Zuschlag auf Heizungen gewährt, da der Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m³ eingehalten wird.
Dieser Zuschuss der KfW ist unabhängig von Einkommen, Gesamtkosten und der Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben.
für Investitionskosten bei Umstieg von einer Öl-, Kohle-, Strom- oder Gas-Etagenheizung, zusätzlich auch für Biomasse- & Gaszentralheizung (mind. 20 Jahre in Betrieb), für selbstgenutztes Wohneigentum bis einschließlich 2028 auf eine Biomasseheizung in Kombination mit
einer Solarthermie,
Photovoltaik mit Heizstab oder Wärmepumpe,
Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung.
Die Anlage muss mind. so dimensioniert sein, dass sie die Trinkwassererwärmung lt. DIN V 18599 bilanziell vollständig gedeckt werden kann.
Im Zeitraum 2029 - 2038 sinkt der Bonus auf 17%. In den Folgejahren sinkt der Bonus alle zwei Jahre um jeweils 3 %.
Bilanzielle Deckung des Wärmebedarfs
Rechnerischer Nachweis auf Basis einer Energiebilanz nach DIN V 18599 möglich
Die KfW erkennt folgende vereinfachende Auslegung der ergänzenden Warmwasseranlagen für den Klimageschwindigkeits-Bonus an:
Auslegung ergänzender Warmwasseranlagen - Sondervoraussetzung für Holzheizungen für den Klimageschwindigkeits-Bonus
Art der Anlage / Auslegung je m² Gebäudenutzfläche(AN) / Auslegung je m² Gebäudenutzfläche(AN):
- Solarthermie-Anlage / Aperturfläche: 0,04 m² / je m² AN
- PV-Anlage / Modulfläche: 0,25 m² / je m² AN
- Wärmepumpe / Leistung: 0,015 kW / je m² AN
Bei dezentraler Warmwasserversorgung ist die Dimensionierung nach den Werten der Tabelle genauso auszulegen, auch wenn die erzeugte Wärme dann zur Heizungsunterstützung dient.
für selbstnutzende Eigentümer mit einem gemeinsam zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr. Dieser Zuschuss gilt nur für selbstgenutze Wohneinheiten und muss mittels Nachweis der Einkommenssteuerbescheide für das zweite und dritte Jahr vor Antragsstellung der Personen, die zum versteuernden Haushaltsjahreseinkommen beitragen, bestätigt werden.
Die Fördersätze für Heizungen sind miteinander kombinierbar – mit einem maximalen Fördersatz in der Höhe von 50 % bzw. 70 % für selbstnutzende Eigentümer.
Fristen für den Förderantrag
Der Förderantrag für die Bundesförderung muss vor Beginn des Tausches gestellt werden. Jetzt Förderung beantragen!
Zinsvergünstigter KfW-Kredit
Das Angebot steht Antragstellenden mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen zur Verfügung.
Beratungspflicht
Vor dem Einbau einer neuen Heizungsanlage, ist auch 2025 eine Beratung durch einen Fachexperten vorgeschrieben.


Der KWB Förderservice
Von der Beratung bis zur Auszahlung - Finden Sie mit der KWB-Fördermittelabwicklung den schnellsten Weg zu allen Förderungen!
Technische Mindestanforderungen für 2025
Staub: im Falle des Emissionsminderungs-Zuschlags 2,5 mg/m3; im Übrigen gemäß der 1. BImSchV, vorbehaltlich der Evaluation der BEG und des GEG im Jahr 2026
Energieeffizienz „jahreszeitbedingte Raumheizungsnutzungsgrad“ ηs (= ETAs) 81 %
Pufferpflicht für automatische Feuerungen: 30l/kW (handbeschickt: 55l/kW)
Wärmemengenzählung bei Biomasse Bilanzierung (in KWB C4 Software implementiert, kein externer WMZ notwendig)
Anpassung der Heizkurve
Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B
Heizungsoptimierung nur noch bei Anlagen nicht älter als 20 Jahre
In Gebieten mit ausgewiesenem Anschluss- und Benutzungszwang für ein Wärmenetz wird ausschließlich der Anschluss an das Netz gefördert. Ohne Verweis auf die Kommunale Wärmeplanung.

Förderübersicht zum Download
Alle Informationen zur Förderung in Deutschland kompakt für Sie zusammengefasst.
Online-Webinare für Kunden (Biomasse & Wärmepumpe Heizlösungen)
Nutzen Sie unser Fachwissen und lassen Sie sich von unseren Expert:innen umfassend beraten – insbesondere zu den neuen Förderbedingungen und Fördermitteln für eine moderne Heizlösung mit Biomasse oder Wärmepumpe. Wir vermitteln Ihnen Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen, Bundesförderung, Brennstoffverfügbarkeit, Lagerraum- und Kesseltechnik, sowie Klimaschutz und Energiemarkt. Abgerundet mit Beispielen aus der Praxis. KWB Webinare sind kostenlos und finden ausschließlich online statt.
Online-Webinar Oktober 2025 | Heizungsförderung leicht gemacht: Mit KWB zum Maximum!
Alles zur Umstellung auf ein umweltfreundliches Energiesystem mit Holz & Alternativen, wie du das Maximum aus Förderungen holst – und warum KWB der Premium-Gesamtlösungsanbieter aus Österreich ist.
Online-Webinar November 2025 | Heizungsförderung leicht gemacht: Mit KWB zum Maximum!
Alles zur Umstellung auf ein umweltfreundliches Energiesystem mit Holz & Alternativen, wie du das Maximum aus Förderungen holst – und warum KWB der Premium-Gesamtlösungsanbieter aus Österreich ist.
Online-Webinar Dezember 2025 | Heizungsförderung leicht gemacht: Mit KWB zum Maximum!
Alles zur Umstellung auf ein umweltfreundliches Energiesystem mit Holz & Alternativen, wie du das Maximum aus Förderungen holst – und warum KWB der Premium-Gesamtlösungsanbieter aus Österreich ist.
BEG-Förderbeispiele
Für alle KWB Biomasseheizungen, die in einem Bestandsgebäude installiert werden, das seit mindestens 5 Jahren beheizt wird.
In einem selbstgenutzten Einfamilienhaus wird mit einem Ölkessel oder einer mindestens 20 Jahre alten Biomasse- oder Gaszentralheizung geheizt. Diese wird im Zuge der Heizungsförderung durch ein KWB Energiepaket ersetzt
In einem selbstgenutzten Einfamilienhaus wird eine fossile Heizung, die älter als zwei Jahre ist gefördert. Diese Heizung wird erneuert und gegen eine neue KWB Biomasseheizung getauscht. Das jährlich zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt unter 40.000 €.
In einem selbstgenutzten Einfamilienhaus wird mit einem Ölkessel oder einer mindestens 20 Jahre alten Biomasse-/ Gaszentralheizung geheizt und durch ein KWB Energiepaket ersetzt. Das jährlich zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt unter 40.000 €.

Förderung der Fachplanung und Baubegleitung
Dafür gelten Höchstgrenzen für Wohngebäude (WG) und Nichtwohngebäude (NWG):
- WG bis 2 Wohneinheiten (WE) = max. EUR 5.000
- WG ab 3 WE = max. EUR 2.000/WE (max. EUR 20.000/Zuwendungsbescheid)
- NWG pro m² Nettogesamtfläche (NGF) EUR 5/m² (max. EUR 20.000/Zuwendungsbescheid)


Mit KWB zur höchsten Förderung
Persönliche Förderauskunft in Ihrem Gebiet
Mit der KWB Förderdatenbank finden Sie schnell und unkompliziert alle möglichen Förderungen in Ihrem Gebiet.
KfW 295-Förderung für KMU
Im Rahmen des Moduls 2 „Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien“ werden der Ersatz oder die Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus/durch Solarkollektoranlagen und Biomasse-Anlagen gefördert. Die mit den geförderten Anlagen bereitgestellte Wärme muss zu über 50 % für Prozesse, d. h. zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet wird. Förderfähig sind alle Kesselleistungen über 100 kW mit Abgaswärmetauscher (< 100 kW Nutzungsprüfung notwendig). Der maximale Kreditbetrag beträgt 25 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 55 % der förderfähigen Investitionskosten.
Beantragung über BEG (Zuschuss) / KfW (Kredit)
- Produzierendes oder verarbeitendes Gewerbe
- z.B. Hotel, Restaurant, Landwirtschaft, Gewächshaus, Autowaschanlagen, Lebensmittel, Trocknung, Reinigung, etc.)
Förderquoten
- Bis 55 % der Investition (KMU)
- Bis 25 Mio. € Kreditbetrag
Voraussetzungen
- Möglich für Biomasse-Heizungen und Solaranlagen
- Erzeugte Energie dient zu mind. 50 % der Prozesswärme über Wärmenachweis
- Alle Kesselleistungen, über 100 kW mit Abgaswärmetauscher (<100 kW Nutzungsprüfung notwendig)

Steuerförderung
Die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen für selbstgenutzten Wohnraum (älter als 10 Jahre) als Alternative zur BEG-Förderung nutzen und von zahlreichen Vorteilen profitieren:
- 20 % Bundesförderung - unabhängig vom bisherigen Brennstoff
- Für alle BAFA-förderfähigen Anlagen möglich
- Möglich auch für Umrüstung von Holz auf Holz
- Antragsstellung auch im Nachgang möglich


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Sparen auch nach der Förderung!
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Stand: 7. Oktober 2025 | Keine Garantie auf Fördergelder. Änderungen sowie Druck- & Satzfehler vorbehalten.