Förderungen für den Heizungstausch 2026
bis zu 80% auf Pelletheizung, Hackschnitzel-, Scheitholzheizung & Wärmepumpe.
Hohe Förderungen für Energiesysteme auch 2026
Der Umstieg auf erneuerbare Energien lohnt sich besonders in der Sanierung aufgrund der momentanen Förderungen! Auch 2026 gilt die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die einen Fördersatz von bis zu 80 % für den Austausch von Heizungen und den Umstieg auf umweltfreundliche Holzheizungen und Wärmepumpen bietet.
Die Antragsstellung für den Heizungstausch im Förderprogramm der “BEG” wechselte 2024 von der BAFA zur KfW. Die KfW übernimmt fortan alle Anträge zu dem Heizungstausch, das BAFA kümmert sich lediglich um Heizungsoptimierungen, Gebäude/Wärmenetze.
Förderanträge für Investitionszuschüsse sind vor Vorhabenbeginn zu stellen.
Jetzt noch jüngere Holzheizung tauschen!
Holzheizungen mit Inbetriebnahme ab 1. Januar 2008 können aktuell noch gefördert ersetzt werden. Ab dem 1. Quartal 2027 entfällt diese Fördermöglichkeit.
Bis zu 80 % Förderung
Die Förderungen können miteinander kombiniert werden – der maximale Fördersatz ist jedoch auf 80 % begrenzt.
30 % Grundförderung
Für alle förderfähigen Heiztechnologien – unter anderem Biomasseheizungen und elektrisch angetriebene Wärmepumpen. Die Grundförderung steht privaten Eigentümern, Vermietern, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und Kommunen offen.
+ bis zu 40 % Einkommensbonus
Für selbstnutzende Eigentümer – abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen:
bis 30.000 €: 40 %
30.000 bis 40.000 €: 30 %
40.000 bis 50.000 €: 10 %
Neu: Familienzuschlag bei Einkommensbonus
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das für die Förderung maßgebliche Haushaltseinkommen pauschal um 10.000 € reduziert. Der Familienzuschlag ist unabhängig von der Anzahl der Kinder.
+ 16 % Klima-Geschwindigkeits-Bonus
Beim Umstieg von Öl-, Kohle-, Strom- und Gas-Etagenheizungen. Zusätzlich auch für Biomasse- & Gaszentralheizung (mind. 20 Jahre in Betrieb). Gilt nur für selbstgenutzte Wohneinheiten. Der Fördersatz schmilzt kontinuierlich.
Förderfähige Kosten reduzieren sich kontinuierlich
Für die erste Wohneinheit werden ab 21. Juli 2026 maximal 28.000 EUR berücksichtigt. Zusätzlich gelten: jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit; jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit.
Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten für Anlagen zur Wärmeerzeugung sinkt für die erste Wohneinheit beginnend ab 1. Februar 2027 alle sechs Monate jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres um 750 EUR. Somit gelten folgende Höchstgrenzen für die Zeiträume:
21. Juli 2026 bis 31. Januar 2027: € 28.000
1. Februar 2027 bis 31. Juli 2027: € 27.250
1. August 2027 bis 31. Januar 2028: € 26.500
…
Weitere Reduzierung bis zum 1. August 2030 auf € 22.000
Die Förderung im Detail
für alle Antragsteller, die eine förderfähige Heizung kaufen.
beim Austausch einer Öl-, Kohle-, Strom- oder Gas-Etagenheizung oder mindestens 20 Jahre alten Biomasse- oder Gaszentralheizung.
Der Bonus verringert sich alle 6 Monate um 4 % :
– bis 01.02.2027: 16 %
– bis 01.08.2027: 12 %
– bis 01.02.2028: 8 %
– bis 01.08.2028: 4 %
Ab August 2028 entfällt der Bonus.
für selbstnutzende Eigentümer:innen mit einem gemeinsam zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen.
– bis 30.000 €: 40 %
– 30.000 - 40.000 €: 30 %
– 40.000 - 50.000 €: 10 %
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das für die Förderung maßgebliche Haushaltseinkommen pauschal um 10.000 € reduziert.
Die oben angeführten Fördersätze sind miteinander kombinierbar – maximal jedoch auf 80 % begrenzt.
BEG-Förderbeispiele: So setzt sich die Förderung zusammen
30 % Grundförderung
Für alle KWB Biomasseheizungen, die in einem Bestandsgebäude installiert werden, das seit mindestens 5 Jahren beheizt wird.
46 % durch Grundförderung + Klimageschwindigkeitsbonus
In einem selbstgenutzten Einfamilienhaus wird mit einem Ölkessel oder einer mindestens 20 Jahre alten Biomasse- oder Gaszentralheizung geheizt. Diese wird im Zuge der Heizungsförderung durch eine KWB Heizung ersetzt.
70 % durch Grundförderung + Einkommensbonus inkl. Familienzuschlag
In einem selbstgenutzten Einfamilienhaus wird eine fossile Heizung gegen eine neue KWB Biomasseheizung getauscht. Das jährlich zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt unter 40.000 €. Im Haus lebt mind. ein minderjähriges Kind.
80 % durch Grundförderung + Einkommensbonus + Klimageschwindigkeits-Bonus
In einem selbstgenutzten Einfamilienhaus wird mit einem Ölkessel oder einer mindestens 20 Jahre alten Biomasse-/ Gaszentralheizung geheizt und durch ein KWB Energiesystem ersetzt. Das jährlich zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt unter 30.000 €.
So erhalten Sie Ihre Heizungstausch-Förderung
Wer seine alte Heizung gegen eine moderne, klimafreundliche Anlage (Pelletheizung, Hackschnitzel-, Scheitholzheizung oder Wärmepumpe) tauscht, kann von attraktiven staatlichen Zuschüssen profitieren – vorausgesetzt, der Förderantrag wird vor Beginn der Maßnahme gestellt und alle technischen Anforderungen werden erfüllt. Da Antragstellung, Nachweise und Fristen jedoch schnell unübersichtlich werden können, gibt es den KWB Förderservice: Damit sichern Sie sich Ihre maximale Förderung – ganz ohne Papierkram und Aufwand.
Der KWB Förderservice
Ihre neue Heizung. Ihre maximale Förderung. Ohne Papierkram.
Mit dem exklusiven KWB Förderservice sichern Sie sich staatliche Zuschüsse für Ihren Heizungstausch – professionell begleitet von der Antragstellung bis zur Auszahlung. Gemeinsam mit unserem spezialisierten Partner INFENSA übernehmen wir die komplette Förderabwicklung für Sie.
Welches Energiesystem passt zu mir?
Finden Sie heraus, welche KWB Gesamtlösung perfekt zu Ihrem Zuhause passt und wie Sie von niedrigen Energiekosten profitieren.
Förderübersicht zum Download
Alle Informationen zur Förderung in Deutschland kompakt für Sie zusammengefasst.
Verfügbare Förderungen in Ihrem Gebiet
Mit der KWB Förderdatenbank finden Sie schnell und unkompliziert alle möglichen Förderungen in Ihrem Gebiet.
Alternative zur BEG-Förderung: Steuerförderung
Alternativ zur BEG-Förderung können Sie die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen für selbstgenutzten Wohnraum (älter als 10 Jahre) nutzen und von zahlreichen Vorteilen profitieren:
- 20 % Bundesförderung - unabhängig vom bisherigen Brennstoff
- Für alle BAFA-förderfähigen Anlagen möglich
- Möglich auch für Umrüstung von Holz auf Holz
- Antragsstellung auch im Nachgang möglich
Steuerliche Förderung: 20 % Zuschuss über drei Jahre
Der Staat fördert die Investition mit insgesamt 20 % der Kosten. Dieser Betrag wird über drei Jahre verteilt von der Einkommensteuer abgezogen:
Erstes Jahr |
7 % |
2.450 EUR |
Zweites Jahr |
7 % |
2.450 EUR |
Drittes Jahr |
6 % |
2.100 EUR |
Bei einer Investition von 35.000 EUR entspricht das einer Förderung von 7.000 EUR insgesamt.
Bestens beraten
Sie interessieren sich für ein KWB Energiesystem oder haben Fragen zu Förderungen?
Online Webinare
Nutzen Sie unser Fachwissen für Ihre moderne Heizlösung. Wir vermitteln Ihnen Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen, Brennstoffverfügbarkeit, Lagerraum- und Kesseltechnik, sowie Klimaschutz und Energiemarkt. Ob Biomasse oder Wärmepumpe – wir zeigen Ihnen, welche Lösung zu Ihrem Bedarf passt, und geben Ihnen praktische Einblicke durch anschauliche Beispiele aus der Praxis. KWB Webinare sind kostenlos und finden ausschließlich online statt.
Online-Webinar | Jetzt noch Förderung sichern – besser wird es nicht!
Dienstag, 08. September 2026, 16:30 - 17:30 Uhr
Online-Webinar | Jetzt noch Förderung sichern – besser wird es nicht!
Donnerstag, 24. September 2026, 16:30 - 17:30 Uhr
Fragen & Antworten zur Heizungstausch-Förderung
Der Förderantrag für die Bundesförderung muss vor Beginn des Tausches gestellt werden. Die Umsetzung des Vorhabens muss innerhalb von 36 Monaten erfolgt sein.
Der zinsvergünstigte KfW-Kredit steht Antragstellenden mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 90.000 EUR zur Verfügung.
Er kann für den Heizungstausch sowie für weitere Effizienzmaßnahmen genutzt werden.
Ja. Auch im Jahr 2026 ist vor dem Einbau einer neuen Heizungsanlage eine Beratung durch einen Fachexperten verpflichtend.
Die technischen Mindestanforderungen variieren je nach gewählter Technologie und der jeweiligen erneuerbaren Energiequelle.
Die Förderung gilt bundesweit in allen 16 Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Stand: Juli 2026 | Keine Garantie auf Fördergelder. Änderungen sowie Druck- & Satzfehler vorbehalten.