Förderungen für den Heizungstausch 2026
bis zu 70% auf Pelletheizung, Hackschnitzel-, Scheitholzheizung & Wärmepumpe
Hohe Förderungen für Energiesysteme auch 2026
Der Umstieg auf erneuerbare Energien lohnt sich besonders in der Sanierung aufgrund der momentanen Förderungen! Auch 2026 gilt die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die einen Fördersatz von bis zu 70 % für den Austausch von Heizungen und den Umstieg auf umweltfreundliche Holzheizungen und Wärmepumpen bietet.
Die Antragsstellung für den Heizungstausch im Förderprogramm der “BEG” wechselte 2024 von der BAFA zur KfW. Die KfW übernimmt fortan alle Anträge zu dem Heizungstausch, das BAFA kümmert sich lediglich um Heizungsoptimierungen, Gebäude/Wärmenetze.
Bis zu 70 % Förderung
Die Förderungen können miteinander kombiniert werden – der maximale Fördersatz ist jedoch auf 70 % begrenzt.
30 % Grundförderung
20 % Klima-Geschwindigkeits-Bonus
30 % Einkommensbonus
2.500 € Emissionsminderungs-Zuschlag
für KWB Biomasseheizungen – dank besonders effizienter und emissionsarmer Technologie.
5 % Effizienzbonus
für KWB Wärmepumpen – durch den Einsatz natürlicher Kältemittel wie z. B. R-290 (Propan).
Die Förderung im Detail
für alle Antragsteller, die eine förderfähige Heizung kaufen.
beim Austausch einer Öl-, Kohle-, Strom- oder Gas-Etagenheizung oder mindestens 20 Jahre alten Biomasse- oder Gaszentralheizung. Neue Biomasseheizungen müsse mit einer Solarthermie, PV oder Wärmepumpe kombiniert werden.
Der Bonus verringert sich alle 2 Jahre:
– bis Ende 2028: 20 %
– bis Ende 2030: 17 %
– bis Ende 2032: 14 %
– bis Ende 2034: 11 %
– bis Ende 2036: 8 %
Ab 2037 entfällt der Bonus.
für Biomasseanlagen, die nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 einhalten. KWB Heizungen erreichen diese Werte dank der cleanEfficiency 2.0-Technologie auch ohne zusätzliche Sekundärmaßnahmen (E-Filter oder Brennwert-Technologie).
für selbstnutzende Eigentümer:innen mit einem gemeinsam zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr.
Die oben angeführten Fördersätze sind miteinander kombinierbar – maximal jedoch auf 70 % begrenzt.
BEG-Förderbeispiele: So setzt sich die Förderung zusammen
30 % Zuschuss für Einzelmaßnahmen
Für alle KWB Biomasseheizungen, die in einem Bestandsgebäude installiert werden, das seit mindestens 5 Jahren beheizt wird.
50 % durch Zuschuss für Einzelmaßnahmen + Klimageschwindigkeits-Bonus
In einem selbstgenutzten Einfamilienhaus wird mit einem Ölkessel oder einer mindestens 20 Jahre alten Biomasse- oder Gaszentralheizung geheizt. Diese wird im Zuge der Heizungsförderung durch ein KWB Energiesystem ersetzt.
60 % durch Zuschuss für Einzelmaßnahmen + Einkommens-Bonus
In einem selbstgenutzten Einfamilienhaus wird eine fossile Heizung gegen eine neue KWB Biomasseheizung getauscht. Das jährlich zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt unter 40.000 €.
70 % durch Zuschuss für Einzelmaßnahmen + Klimageschwindigkeits-Bonus + Einkommens-Bonus
In einem selbstgenutzten Einfamilienhaus wird mit einem Ölkessel oder einer mindestens 20 Jahre alten Biomasse-/ Gaszentralheizung geheizt und durch ein KWB Energiesystem ersetzt. Das jährlich zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt unter 40.000 €.
So erhalten Sie Ihre Heizungstausch-Förderung
Wer seine alte Heizung gegen eine moderne, klimafreundliche Anlage (Pelletheizung, Hackschnitzel-, Scheitholzheizung oder Wärmepumpe) tauscht, kann von attraktiven staatlichen Zuschüssen profitieren – vorausgesetzt, der Förderantrag wird vor Beginn der Maßnahme gestellt und alle technischen Anforderungen werden erfüllt. Da Antragstellung, Nachweise und Fristen jedoch schnell unübersichtlich werden können, gibt es den KWB Förderservice: Damit sichern Sie sich Ihre maximale Förderung – ganz ohne Papierkram und Aufwand.
Der KWB Förderservice
Ihre neue Heizung. Ihre maximale Förderung. Ohne Papierkram
Mit dem exklusiven KWB Förderservice sichern Sie sich staatliche Zuschüsse für Ihren Heizungstausch – professionell begleitet von der Antragstellung bis zur Auszahlung. Gemeinsam mit unserem spezialisierten Partner INFENSA übernehmen wir die komplette Förderabwicklung für Sie.
Welches Energiesystem passt zu mir?
Finden Sie heraus, welche KWB Gesamtlösung perfekt zu Ihrem Zuhause passt und wie Sie von niedrigen Energiekosten profitieren.
Förderübersicht zum Download
Alle Informationen zur Förderung in Deutschland kompakt für Sie zusammengefasst.
Verfügbare Förderungen in Ihrem Gebiet
Mit der KWB Förderdatenbank finden Sie schnell und unkompliziert alle möglichen Förderungen in Ihrem Gebiet.
Alternative zur BEG-Förderung: Steuerförderung
Alternativ zur BEG-Förderung können Sie die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen für selbstgenutzten Wohnraum (älter als 10 Jahre) nutzen und von zahlreichen Vorteilen profitieren:
- 20 % Bundesförderung - unabhängig vom bisherigen Brennstoff
- Für alle BAFA-förderfähigen Anlagen möglich
- Möglich auch für Umrüstung von Holz auf Holz
- Antragsstellung auch im Nachgang möglich
Steuerliche Förderung: 20 % Zuschuss über drei Jahre
Der Staat fördert die Investition mit insgesamt 20 % der Kosten. Dieser Betrag wird über drei Jahre verteilt von der Einkommensteuer abgezogen:
Erstes Jahr |
7 % |
2.450 EUR |
Zweites Jahr |
7 % |
2.450 EUR |
Drittes Jahr |
6 % |
2.100 EUR |
Bei einer Investition von 35.000 EUR entspricht das einer Förderung von 7.000 EUR insgesamt.
KfW 295-Förderung für KMU
Förderung für Unternehmen zur Nutzung von Biomasse- oder Solaranlagen für Prozesswärme – bis zu 55 % Förderung und 25 Mio. € Kredit pro Vorhaben.
KfW-Förderung: Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude
KfW-Kredit für energieeffiziente Neubauten ohne fossile Heizsysteme – bis zu 150.000 € je Wohneinheit und attraktive Zinskonditionen.
Bestens beraten
Sie interessieren sich für ein KWB Energiesystem oder haben Fragen zu Förderungen?
Fragen & Antworten zur Heizungstausch-Förderung
Für die Fachplanung und Baubegleitung gelten je nach Gebäudeart unterschiedliche Höchstgrenzen:
Wohngebäude (WG):
Bis zu 2 Wohneinheiten (WE): maximal 5.000 EUR
Ab 3 Wohneinheiten: maximal 2.000 EUR pro Wohneinheit,
jedoch höchstens 20.000 EUR pro Zuwendungsbescheid
Nichtwohngebäude (NWG):
- 5 EUR pro m² Nettogesamtfläche (NGF),
maximal 20.000 € pro Zuwendungsbescheid
Der Förderantrag für die Bundesförderung muss vor Beginn des Tausches gestellt werden. Jetzt Förderung beantragen!
Der zinsvergünstigte KfW-Kredit steht Antragstellenden mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 90.000 EUR zur Verfügung.
Er kann für den Heizungstausch sowie für weitere Effizienzmaßnahmen genutzt werden.
Ja. Auch im Jahr 2026 ist vor dem Einbau einer neuen Heizungsanlage eine Beratung durch einen Fachexperten verpflichtend.
- Staub: im Falle des Emissionsminderungs-Zuschlags 2,5 mg/m3; im Übrigen gemäß der 1. BImSchV, vorbehaltlich der Evaluation der BEG und des GEG im Jahr 2026
- Energieeffizienz „jahreszeitbedingte Raumheizungsnutzungsgrad“ ηs (= ETAs) 81 %
- Pufferpflicht für automatische Feuerungen: 30l/kW (handbeschickt: 55l/kW)
- Wärmemengenzählung bei Biomasse Bilanzierung (in KWB C4 Software implementiert, kein externer WMZ notwendig)
- Anpassung der Heizkurve
- Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B
- Heizungsoptimierung nur noch bei Anlagen nicht älter als 20 Jahre
- In Gebieten mit ausgewiesenem Anschluss- und Benutzungszwang für ein Wärmenetz wird ausschließlich der Anschluss an das Netz gefördert. Ohne Verweis auf die Kommunale Wärmeplanung.
Die Förderung gilt bundesweit in allen 16 Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Stand: Februar 2026 | Keine Garantie auf Fördergelder. Änderungen sowie Druck- & Satzfehler vorbehalten.