Fördermöglichkeiten für den Einbau von Wärmepumpen in Deutschland 2025
In Deutschland werden der Einbau und die Nutzung von Luft-Wasser-Wärmepumpen durch verschiedene staatliche Förderprogramme unterstützt. Diese Förderungen zielen darauf ab, den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern und die CO₂-Emissionen im Gebäudesektor zu reduzieren.
Auf dieser Seite finden Sie Infos zur ...
Bis zu 70 % Förderung für Ihre neue Luft-Wasser-Wärmepumpe
Gebäudeenergiegesetz (GEG):
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bündelt vorherige Förderprogramme und bietet 2025 attraktive Zuschüsse für den Einbau einer Luft-Wasser-Wärmepumpe in Bestandsgebäuden. Voraussetzung ist, dass das Gebäude mindestens fünf Jahre alt ist.
Es besteht insgesamt aus vier Teilprogrammen:
- „Einzelmaßnahmen (BEG EM) – Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden"
- „Wohngebäude (BEG WG) – Sanierung von Wohngebäuden“
- „Nichtwohngebäude (BEG NWG) – Sanierung von Nichtwohngebäuden“
- „Klimafreundlicher Neubau (BEG KfN) – Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden
Allgemeine Fördervoraussetzungen für Wärmepumpen
- Jahresarbeitszahl muss bei mindestens 3,0 liegen
- Geräuschemission des Außengeräts von Luft-Wasser-Wärmepumpen muss mindestens 5 Dezibel niedriger als europ. Grenzwert sein
- Seit 2025: Anschluss eines zertifiziertes Smart-Meter-Gateway muss erfolgen
- Ab 2028: Förderung nur noch für Wärmepumpen, die natürliches Kältemittel nutzen
Fördervoraussetzungen Wärmepumpen bei Bestandsgebäuden
- Einbau mindestens eines Wärmemengenzählers
- Einbau eines separaten Stromzählers bzw. Gaszählers (gilt bei elektrisch bzw. gasbetriebenen Wärmepumpen)
- Einhaltung bestimmter Jahresarbeitszahlen, die sich je nach Wärmepumpenart unterscheiden (z. B. 3,5 bei Luftwärmepumpen)
- Anpassung der Heizkurve an das entsprechende Gebäude
- Durchführung eines hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage
- Abschluss einer verschuldensunabhängigen Versicherung gegen unvorhergesehene Sachschäden (gilt bei Erdwärmepumpen)
- Erfüllung der jahreszeitbedingten Raumheizungsenergieeffizienz (ETAs)
Wärmepumpen-Förderung 2025 im Überblick
Grundförderung: 30 % Zuschuss
Zuschuss zu den Investitionskosten von neuen Heizungen, die die GEG-Anforderungen erfüllen, für alle Wohn- und Nichtwohngebäude.
Weitere Förderungen:
Abhängig von Ihrer individuellen Situation können Sie weitere Förderungen erhalten:
- 5 % Effizenzbonus: Wenn Ihre neue Wärmepumpe ein natürliches Kältemittel nutzt (z. B. R-290/Propan oder R-744/CO₂).
- 20 % Klima-Geschwindigkeitsbonus: Falls Sie eine funktionstüchtige Gas-, Öl-, Biomasse- oder Kohleheizung ersetzen (Gaszentral- und Biomasseheizungen müssen mindestens 20 Jahre alt sein). Der Klimageschwindigkeitsbonus steht nur selbstnutzenden Wohneigentümern zur Verfügung.
- 30 % Einkommens-Bonus: Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 40.000 € pro Jahr.
Nehmen Sie alle Boni in Anspruch, können Sie bis zu 70 % der Kosten erstattet bekommen! Die maximal förderfähigen Kosten liegen bei 30.000 € für die erste Wohneinheit.
Die Beantragung einer Wärmepumpenförderung (Heizungstausch) erfolgt über die KfW, nicht mehr über die BAFA.
Förderung für Neubauten
Auch im Neubau gibt es attraktive Fördermöglichkeiten für den Einbau einer Luft-Wasser-Wärmepumpe:
- Bis zu 35 % Förderung: Wenn die Wärmepumpe die technischen Mindestanforderungen erfüllt.
- Zinsgünstige Kredite von der KfW: Neben Zuschüssen sind auch günstige Darlehen möglich, um die Investitionskosten zu senken.
Zusätzlich zu den Voraussetzungen in Gebäudebeständen gelten für Neubauten noch diese Regelungen:
- Höhere einzuhaltende Jahresarbeitszahlen (elektrisch betriebene Wärmepumpen: 4,5; gasbetriebene Wärmepumpen: 1,5)
- Einsatz von Flächenheizungen (z. B. Fußbodenheizung) als Heizsystem
- Nachweis eines Qualitätschecks der Wärmepumpenanlage nach einem Jahr Betrieb
Welche Wärmepumpen werden gefördert?
Es gibt eine Vielzahl von Wärmepumpen, die durch Förderungen unterstützt werden. Hierzu zählen:
- Luft-Wasser-Wärmepumpe: Nutzt die Außenluft als Wärmequelle und gibt die Wärme über einen Wasserkreislauf an das Heizsystem ab. Ideal für Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie kleinere Gebäude. Von Experten empfohlen: Die KWB EasyAir Plus.
- Brauchwasser-Wärmepumpe: Ist die optimale Ergänzung zu einer Holzheizung und nutzt die Umgebungsluft zur effizienten Warmwasserbereitung, etwa die KWB EmpaAir Brauchwasser-Wärmepumpe.
- Luft-Luft-Wärmepumpe: Nutzt die Außenluft, um die Raumluft direkt zu erwärmen. Wird gerne in Passiv- oder Niedrigenergiehäusern eingesetzt.
Weitere Details zu den einzelnen Systemen finden Sie auf den verlinkten Seiten zu den jeweiligen Wärmepumpen.
Was wird gefördert?
Es gibt verschiedene Arten von Förderungen für Wärmepumpen, die sich in den Bereichen Altbau/Sanierung/Austausch sowie Neubau unterscheiden:
- Altbau/Sanierung/Austausch: Wenn Sie Ihre alte Heizung gegen eine effiziente Wärmepumpe austauschen, können Sie Förderungen für die Heizungssanierung erhalten.
- Neubau: Beim Neubau eines Hauses oder Gebäudes können Sie ebenfalls von Zuschüssen profitieren, die speziell für den Einsatz von Wärmepumpen vorgesehen sind.
- Sonstige Zuschüsse: In einigen Fällen werden auch Zusatzförderungen für den Umstieg auf alternative Heizsysteme oder zur Verbesserung der Energieeffizienz angeboten.
Wer wird gefördert?
Die Förderungen richten sich in erster Linie an:
- Private Haushalte: Für Neubau und Sanierung von Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen.
- Landwirte: Für landwirtschaftliche Betriebe, die auf nachhaltige Heizsysteme umsteigen.
- Vereine: In einigen Fällen werden auch gemeinnützige Organisationen unterstützt.
- Sonstige Betriebe: Kleinunternehmen und Betriebe können ebenfalls von den Förderungen profitieren.
Die genauen Kriterien und Antragsvoraussetzungen variieren je nach Bundesland und Förderprogramm.
Steuerbonus für Sanierung oder Lohnkosten als Alternative im Bestand
Eine Alternative zur BEG ist der Steuerbonus für die Sanierung. Diesen erhalten Sie in Höhe von 20 Prozent der anfallenden Kosten für Maßnahmen in einem mindestens zehn Jahre alten und selbst genutzten Haus. Verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren können Sie auf diese Weise Sanierungskosten von bis zu 40.000 Euro von Ihrer Einkommensteuer absetzen. Möglich ist das nachträglich über Ihre Einkommensteuererklärung mit einer Fachunternehmererklärung. Beachten Sie, dass die technischen Voraussetzungen hier ebenso hoch sind wie für die Förderung der Wärmepumpe über die KfW.
Hinweis: Von der vollen steuerlichen Wärmepumpenförderung profitieren Sie nur, wenn Ihre Einkommenssteuerlast hoch genug ist.

Ihr persönlicher Ansprechpartner berät Sie gerne!
Erfahren Sie alles über unsere innovative Luft-Wasser-Wärmepumpe und ihre vielfältigen Einsatzmöglichkeiten. Wir nehmen uns die Zeit, Ihnen die Vorteile und technischen Details zu erklären und gemeinsam die ideale Lösung für Ihr Zuhause oder Ihren Betrieb zu finden.

Stand: Februar 2025. Alle Angaben ohne Gewähr