EAG-Investitionszuschuss 2025
Die maximale Förderhöhe beträgt bis zu 30 % der förderfähigen Netto-Kosten der Photovoltaikanlage bzw. des Stromspeichers.
Fördercalls
Die Antragstellung erfolgt in zeitlich begrenzten Fördercalls: (Zur Anmeldung)
- 23.06. – 07.07.2025
08.10. – 22.10.2025
Kategorien & Fördersätze
Kategorie | Anlagenleistung | Förderung in €/kWp |
A | 0,01 – 10 kWp | 160 € |
B | >10 – 20 kWp | 150 € |
C | >20 – 100 kWp | max. 140 € |
D | >100 – 1.000 kWp | ma. 130 € |
Stromspeicher: 150 €/kWh
Bonus- und Abschlagsregelungen
- 25 % Abschlag für Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen (außer Agri-PV)
- 30 % Zuschlag für innovative PV-Anlagen
- Bis zu 20 % "Made in Europe"-Bonus:
- PV-Module: +10 %
- Wechselrichter: +10 %
- Stromspeicher (EU-Herkunft): +10 %
Fördermittel 2025
- Kategorie A: 9 Mio. €
- Kategorie B: 9 Mio. €
- Kategorie C: 21 Mio. €
- Kategorie D: 21 Mio. €
Zusätzliche Hinweise
- Der bisherige Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen bis 35 kWp endete am 31. März 2025.
- Seit 1. April 2025 gilt wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 20 %.
- Der Antragsprozess erfolgt vollständig digital über das EAG-Portal.
- Eine nachträgliche Antragstellung ist innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungsdatum möglich (nicht bei allen Förderungen – Details prüfen!).
Weitere Infos finden Sie hier.
Ihr persönlicher Ansprechpartner berät Sie gerne!
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