Förderinfo Kärnten (bis zu 32.500 €)
Förderungen für Biomasse Heizungen
bis zu 18.000 € Bundesförderung für Pellet- & Hackgutheizungen
bis zu 16.000 € Bundesförderung für Stückholzheizungen
bis zu 5.000 € Bundesförderung für den Tausch erneuerbarer Heizungssysteme
bis zu 6.000 € Landesförderung
Förderungen für Solar Anlagen
2.500 € Bundesförderung "Solar-Bonus"
bis zu 6.000 € Landesförderung
plus individuelle Gemeindeförderungen für Biomasse & Solar
Wer wird gefördert?
Land Kärnten:
Natürliche u. juristische Personen (PRIVATPERSONEN)
Förderungen stehen natürlichen Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder gleichgestellten Personen zur Verfügung, die ihren Hauptwohnsitz im Gebäude haben, in dem die geförderte Anlage installiert wird.
- (Mit)Eigentümer des Gebäudes
- Wohnungsinhaber – Mieter, Wohnungseigentümer oder (Mit)Eigentümer, der eine in seinem Haus gelegene Wohnung selbst benützt
- Bauberechtigter
- Bestellter Verwalter nach § 6 Abs. 2 MRG oder § 14c Abs. 2 WGG
Was wird gefördert?
Land Kärnten:
Die Förderung gilt für den Austausch eines fossil betriebenen Heizungssystems (einschließlich Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein umweltfreundliches Heizungssystem.
Es werden folgende Objekte gefördert:
- Eigenheime mit höchstens zwei Wohnungen.
- Sonstige Gebäude, die nicht zu Wohnzwecken dienen und nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen ganzjährig als Wohnraum genutzt werden können.
- Wohnhäuser im mehrgeschossigen Wohnbau und Wohnheimen (ausgenommen solche, die im (Mit)Eigentum von gemeinnützigen Bauvereinigungen und Gemeinden stehen).
Wie wird gefördert?
Land Kärnten:
- Biomasse Förderungen
- 6.000 €beim Ersatz einer fossilen Heizung gegen eine Biomasseanlage.
Die Förderungssumme ist mit maximal 35% der anerkannten förderfähigen Kosten begrenzt!
- 6.000 €beim Ersatz einer fossilen Heizung gegen eine Biomasseanlage.
- Solar-Förderungen
- 6.000 € bei Errichtung einer thermischen Solaranlage.
Max. € 3.750 bei Sanierung und max. € 6.000 bei Neubau
- 6.000 € bei Errichtung einer thermischen Solaranlage.
- PV-Förderungen
- Das Land fördert die Prüfung der Tragfähigkeit von bestehenden Dächern für die Installation von netzgeführten Photovoltaik-Anlage
Es besteht die Möglichkeit zur Kombination mit Bundesförderungen. Weitere Informationen zu den Förderungen für Hackschnitzelheizungen und anderen Heizungsarten finden Sie auf der Hauptseite Förderungen für Energiesysteme.
Sonderförderaktion „Sauber Heizen für Alle“
Für Personen mit niedrigem Einkommen wird neben der Landesförderung im Rahmen der Förderungsaktion des Bundes „Sauber Heizen für Alle“ eine soziale Zusatzförderung gewährt.
Zuständige Förderstelle
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 11 - Arbeitsmarkt und Wohnbau
Mießtaler Straße 1
9021 Klagenfurt am Wörthersee
Tel: 050 536-31002/31004
Fax: 050 536-31000
E-Mail: abt11.wohnbau@ktn.gv.at
Weitere Förderungen der Bundesländer
Förderungen für Heizungen & Solar in Burgenland
Förderungen für Heizungen & Solar in Wien
Förderungen für Heizungen & Solar in Niederösterreich
Förderungen für Heizungen & Solar in Oberösterreich
Förderungen für Heizungen & Solar in Salzburg
Förderungen für Heizungen & Solar in Steiermark
Stand: 22. April 2024 | Keine Garantie auf Fördergelder. Änderungen sowie Druck- & Satzfehler vorbehalten.