
Förderinfo Oberösterreich
Förderungen für Biomasse Heizungen
bis zu 18.000 € Bundesförderung für Pellet- & Hackgutheizungen
bis zu 16.000 € Bundesförderung für Stückholzheizungen
bis zu 5.000 € Bundesförderung für den Tausch erneuerbarer Heizungssysteme
bis zu 4.200 € Landesförderung "(inkl. Öltank-RAUS-Bonus)”
Förderungen für Wärmepumpen
bis zu 5.000 € Bundesförderung für den Tausch erneuerbarer Heizungssysteme
bis zu 1.700 € Landesförderung
Förderungen für Solar Anlagen
2.500 € Bundesförderung "Solar-Bonus"
bis zu 3.500 € Landesförderung
plus individuelle Gemeindeförderungen für Biomasse & Wärmepumpe
Wer wird gefördert?
Land Oberösterreich:
Natürliche u. juristische Personen (PRIVATPERSONEN)
Förderungen stehen natürlichen Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder gleichgestellten Personen zur Verfügung, die ihren Hauptwohnsitz im Gebäude haben, in dem die geförderte Anlage installiert wird. Einschließlich Wohnbauträger und landwirtschaftliche Betriebe mit einem Betriebsstandort in Oberösterreich, die mindestens 3 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche auf eigenem Namen und eigener Rechnung bewirtschaften. Gebietskörperschaften sind von der Förderung ausgenommen.
Was wird gefördert?
Land Oberösterreich:
Die Förderung gilt für den Austausch eines fossil betriebenen Heizungssystems (einschließlich Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein umweltfreundliches Heizungssystem.
Wie wird gefördert?
Land Oberösterreich:
- Biomasse Förderungen
- 4.200 € bei der Umstellung von fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle und Allesbrenner)
Max. 50 % der förderfähigen Kosten (max. 2.900 € bei Pellet-/Hackgutheizung, max. 3.200 € bei landwirtschaftl. Hackgutheizung, max. 1.700 € bei Scheitholzheizung) + 1.000 € Öltank-RAUS-Bonus
- 4.200 € bei der Umstellung von fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle und Allesbrenner)
- Wärmepumpen Förderungen
- Der Austausch einer fossilen Heizung gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe wird mit 100 € pro kW Nennwärmeleistung gefördert (maximal 1.700 €). Zusätzlich gibt es eine Landesförderung, die bis zu 50 % der förderfähigen Nettokosten abdeckt.
- Im Neubau wird die Wärmepumpe im Rahmen der Wohnbauförderung finanziell unterstützt.
- Solar-Förderungen
- 3.500 € bei Errichtung einer thermischen Solaranlage.
Förderung für 1–4m2 : 1.750 € pauschal, 11–19 m2 : 175 € /m2 , ab 20 m2 : 3.500 € pauschal, Kollektortausch: 700 € pauschal, max. 50 % der förderbaren Investitionskosten
- 3.500 € bei Errichtung einer thermischen Solaranlage.
- PV-Förderungen
- Förderung der statischen Berechnung: Untersuchung der Tragfähigkeit von bestehenden Dächern für die Installation von netzgeführten Photovoltaik Anlagen.
Es besteht die Möglichkeit zur Kombination mit Bundesförderungen. Weitere Details zu den Förderungen für Heizungen in Österreich finden Sie auf der Hauptseite Förderungen für Energiesysteme.
Fördervoraussetzungen Wärmepumpe
- Das geförderte Objekt muss ganzjährig als Hauptwohnsitz genutzt werden.
- Die maximale Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems (z.B. Heizkörper, Fußbodenheizung) darf 55°C nicht überschreiten.
- Die Wärmepumpe muss mit einer der folgenden nachhaltigen Energiequellen kombiniert werden:
- Photovoltaikanlage mit mindestens 3 kWp
- Solarthermie-Anlage mit mindestens 4 m²
- 10-jährige Nutzung von Strom aus 100 % erneuerbaren Energieträgern
Sonderförderaktion „Sauber Heizen für Alle“ für Private 2025
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und das Land Oberösterreich unterstützen einkommensschwache Haushalte bei der Umstellung von fossil betriebenen Raumheizungen (wie Erdöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle/Koks, Allesbrenner) sowie für den Ersatz von Stromheizungen (strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) auf nachhaltige klimafreundliche Heizungssysteme.

Zuständige Förderstelle
Biomasse
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Bahnhofplatz 1 4021 Linz
Tel: 0732-7720-11501
Fax: 0732-7720-211798
E-Mail: lfw.Post@ooe.gv.at
Wärmepumpe
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Gruppe Finanzen und Förderungen
Kärntnerstraße 10-12
Telefon: (+43 732) 77 20-145 01
Fax: (+43 732) 77 20-21 36 82
E-Mail: us-foerderung.post@ooe.gv.at
Die Wärmepumpen Förderung kann nach Abschluss der Installationsmaßnahmen bequem online beantragt werden.
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Stand: 22. April 2024 | Keine Garantie auf Fördergelder. Änderungen sowie Druck- & Satzfehler vorbehalten.