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Förderinfo Oberösterreich (bis zu 28.200 €)

Förderungen für Biomasse Heizungen

bis zu 18.000 € Bundesförderung für Pellet- & Hackgutheizungen
bis zu 16.000 € Bundesförderung für Stückholzheizungen 
bis zu 5.000 € Bundesförderung für den Tausch erneuerbarer Heizungssysteme
bis zu 4.200 € Landesförderung  "(inkl. Öltank-RAUS-Bonus)”

Förderungen für Solar Anlagen

2.500 € Bundesförderung "Solar-Bonus"
bis zu 3.500 € Landesförderung

plus individuelle Gemeindeförderungen für Biomasse & Solar

Wer wird gefördert?

Land Oberösterreich: 

Natürliche u. juristische Personen (PRIVATPERSONEN)
Förderungen stehen natürlichen Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder gleichgestellten Personen zur Verfügung, die ihren Hauptwohnsitz im Gebäude haben, in dem die geförderte Anlage installiert wird. Einschließlich Wohnbauträger und landwirtschaftliche Betriebe mit einem Betriebsstandort in Oberösterreich, die mindestens 3 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche auf eigenem Namen und eigener Rechnung bewirtschaften. Gebietskörperschaften sind von der Förderung ausgenommen.

Was wird gefördert?

Land Oberösterreich:

Die Förderung gilt für den Austausch eines fossil betriebenen Heizungssystems (einschließlich Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein umweltfreundliches Heizungssystem.

Wie wird gefördert?

Land Oberösterreich:

  • Biomasse Förderungen
    • 4.200 € bei der Umstellung von fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle und Allesbrenner)
      Max. 50 % der förderfähigen Kosten (max. 2.900 € bei Pellet-/Hackgutheizung, max. 3.200 € bei landwirtschaftl. Hackgutheizung, max. 1.700 € bei Scheitholzheizung) + 1.000 € Öltank-RAUS-Bonus
       
  • Solar-Förderungen 
    • 3.500 € bei Errichtung einer thermischen Solaranlage. 
      Förderung für 1–4m2 : 1.750 € pauschal, 11–19 m2 :  175 € /m2 , ab 20 m2 : 3.500 € pauschal, Kollektortausch: 700 € pauschal, max. 50 % der förderbaren Investitionskosten
       
  • PV-Förderungen 
    • Förderung der statischen Berechnung: Untersuchung der Tragfähigkeit von bestehenden Dächern für die Installation von netzgeführten Photovoltaik Anlagen.

Es besteht die Möglichkeit zur Kombination mit Bundesförderungen. Weitere Details zu den Förderungen für Heizungen in Österreich finden Sie auf der Hauptseite Förderungen für Energiesysteme.

Allgemeine Voraussetzungen

Land Oberösterreich

  • Bedingungen und Richtlinien für die Förderung von Biomasse-Heizsystemen in Wohnräumen

    Pellets- oder Einzelöfen in Wohnräumen werden in die Landesförderung einbezogen, wenn Biomasse die einzige Heizquelle ist und die förderfähigen Kosten mindestens 4.400 Euro netto betragen. Gebrauchte Anlagen und bauliche Maßnahmen wie Heizhäuser oder Kamine sind nicht förderfähig. Bei gemeinschaftlichen Biomasseheizanlagen und zentralen Heizanlagen in Mietkauf-Reihenhäusern beträgt die Förderintensität 25 %. Die Obergrenze für Beihilfen kann je nach Anzahl der beteiligten Wohnobjekte oder Förderungswerber angehoben werden. Nachweise oder Rechnungen, die erst nach der Auszahlung der Beihilfen eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.

  • Geltungsdauer

    Die Antragstellung (Datum des Eingangs bei der Förderstelle) muss innerhalb von 18 Monaten nach Ausstellung der Hauptrechnung erfolgen, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2026.

Sonderförderaktion „Sauber Heizen für Alle“ für Private 2024

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und das Land Oberösterreich unterstützen einkommensschwache Haushalte bei der Umstellung von fossil betriebenen Raumheizungen (wie Erdöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle/Koks, Allesbrenner) sowie für den Ersatz von Stromheizungen (strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) auf nachhaltige klimafreundliche Heizungssysteme. 

Mehr zur Förderaktion „Sauber Heizen für Alle“
Auf diesem Bild sieht man eine Familie die Ihr Kind in der Luft haltet

Zuständige Förderstelle

Amt der Oö. Landesregierung 
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung 
Abteilung Land- und Forstwirtschaft 
Bahnhofplatz 1 4021 Linz 
Tel: 0732-7720-11501 
Fax: 0732-7720-211798 
E-Mail: lfw.Post@ooe.gv.at

Stand: 22. April 2024 | Keine Garantie auf Fördergelder. Änderungen sowie Druck- & Satzfehler vorbehalten.

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