
Jetzt Förderung für PV & Batteriespeicher sichern
Der letzte Fördercall 2025 läuft noch bis 22. Oktober!
PV-Förderungen Österreich 2025
Auch im Jahr 2025 gibt es in Österreich umfangreiche Förderungen für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher. Die Förderrichtlinien wurden im April 2025 aktualisiert und sehen gestaffelte Zuschüsse je nach Anlagengröße und technischer Ausführung vor.
EAG-Investitionszuschuss 2025
Die maximale Förderhöhe beträgt bis zu 30 % der förderfähigen Netto-Kosten der Photovoltaikanlage bzw. des Stromspeichers.
Fördercall
Die Antragstellung erfolgt in zeitlich begrenzten Fördercalls: (Zur Anmeldung)
Aktueller Fördercall: 08.10.-22.10.2025
Kategorien & Fördersätze
Kategorie |
Anlagenleistung |
Förderung in EUR/kWp |
---|---|---|
A |
0,01 – 10 kWp |
160 |
B |
|
150 |
C |
|
max. 140 |
D |
|
max. 130 |
Stromspeicher: 150 EUR/kWh
Bonus- & Abschlagsregelungen
- 25 % Abschlag für Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen (außer Agri-PV)
- 30 % Zuschlag für innovative PV-Anlagen
- bis zu 20 % "Made in Europe"-Bonus (PV-Module: +10 %, Wechselrichter: +10 %, Stromspeicher (EU-Herkunft): +10 %)
Fördermittel 2025
- Kategorie A: 9 Mio. EUR
- Kategorie B: 9 Mio. EUR
- Kategorie C: 21 Mio. EUR
- Kategorie D: 21 Mio. EUR
Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung
Die Errichtung darf vor Antragstellung beginnen, aber die Inbetriebnahme erst danach erfolgen.
Alle Genehmigungen und die Zählpunktnummer müssen vorliegen.
Dies ermöglicht eine schnellere Antragstellung während der Fördercalls.
Die Reihung erfolgt nach dem Zeitpunkt der Ticketziehung (Start jeweils um 17:00 Uhr am ersten Tag des Calls).
Weitere Förderungen 2025
Stromspeicherförderung durch den Klima- und Energiefonds
Im Jahr 2025 werden in Österreich Stromspeicheranlagen, die keine Förderung gemäß § 56 Abs. 21 des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) in Anspruch nehmen oder nicht der Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen unterliegen, weiterhin durch den Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung gefördert. Eine Antragstellung ist bis 31.12.2025 möglich und muss vor der Bestellung des Speichers erfolgen.
Landesförderungen
Zusätzlich bieten die Bundesländer eigene Förderprogramme an. Die Bedingungen und Förderhöhen variieren je nach Bundesland. Es ist daher empfehlenswert, sich bei den jeweiligen Landesregierungen oder Energieagenturen über aktuelle Fördermöglichkeiten zu informieren.
Hinweis: Aufgrund der dynamischen Entwicklungen im Förderbereich ist es ratsam, sich regelmäßig über aktuelle Änderungen und neue Fördermöglichkeiten zu informieren.
Gemeindeförderungen
Auch viele Gemeinden fördern die Produktion und Speicherung von umweltfreundlichem Sonnenstrom. Am besten Sie informieren sich direkt in Ihrem Gemeindeamt über mögliche Zuschüsse.
Zusätzliche Hinweise
- Der bisherige Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen bis 35 kWp endete am 31. März 2025.
- Seit 1. April 2025 gilt wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 20 %.
- Der Antragsprozess erfolgt vollständig digital über das EAG-Portal.
- Eine nachträgliche Antragstellung ist innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungsdatum möglich (nicht bei allen Förderungen – Details prüfen!).
Weitere Infos finden Sie hier.


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