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KWB Energiesysteme
Familie sitzt lachend auf der Terrasse vor dem Haus und genießt die Sonne.

Jetzt Förderung für PV & Batteriespeicher sichern

Der letzte Fördercall 2025 läuft noch bis 22. Oktober!

PV-Förderungen Österreich 2025

Auch im Jahr 2025 gibt es in Österreich umfangreiche Förderungen für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher. Die Förderrichtlinien wurden im April 2025 aktualisiert und sehen gestaffelte Zuschüsse je nach Anlagengröße und technischer Ausführung vor.

EAG-Investitionszuschuss 2025

Die maximale Förderhöhe beträgt bis zu 30 % der förderfähigen Netto-Kosten der Photovoltaikanlage bzw. des Stromspeichers.

Fördercall

Die Antragstellung erfolgt in zeitlich begrenzten Fördercalls: (Zur Anmeldung)
Aktueller Fördercall: 08.10.-22.10.2025

Kategorien & Fördersätze

Kategorie

Anlagenleistung

Förderung in EUR/kWp

Stromspeicher: 150 EUR/kWh

Bonus- & Abschlagsregelungen

  • 25 % Abschlag für Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen (außer Agri-PV)
  • 30 % Zuschlag für innovative PV-Anlagen
  • bis zu 20 % "Made in Europe"-Bonus (PV-Module: +10 %, Wechselrichter: +10 %, Stromspeicher (EU-Herkunft): +10 %)

Fördermittel 2025

  • Kategorie A: 9 Mio. EUR
  • Kategorie B: 9 Mio. EUR
  • Kategorie C: 21 Mio. EUR
  • Kategorie D: 21 Mio. EUR

Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung

Die Errichtung darf vor Antragstellung beginnen, aber die Inbetriebnahme erst danach erfolgen.

Alle Genehmigungen und die Zählpunktnummer müssen vorliegen.

Dies ermöglicht eine schnellere Antragstellung während der Fördercalls.

Die Reihung erfolgt nach dem Zeitpunkt der Ticketziehung (Start jeweils um 17:00 Uhr am ersten Tag des Calls).

Weitere Förderungen 2025

Stromspeicherförderung durch den Klima- und Energiefonds

Im Jahr 2025 werden in Österreich Stromspeicheranlagen, die keine Förderung gemäß § 56 Abs. 21 des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) in Anspruch nehmen oder nicht der Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen unterliegen, weiterhin durch den Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung gefördert. ​Eine Antragstellung ist bis 31.12.2025 möglich und muss vor der Bestellung des Speichers erfolgen.

Landesförderungen

Zusätzlich bieten die Bundesländer eigene Förderprogramme an. Die Bedingungen und Förderhöhen variieren je nach Bundesland. Es ist daher empfehlenswert, sich bei den jeweiligen Landesregierungen oder Energieagenturen über aktuelle Fördermöglichkeiten zu informieren. ​

Hinweis: Aufgrund der dynamischen Entwicklungen im Förderbereich ist es ratsam, sich regelmäßig über aktuelle Änderungen und neue Fördermöglichkeiten zu informieren.

Gemeindeförderungen

Auch viele Gemeinden fördern die Produktion und Speicherung von umweltfreundlichem Sonnenstrom. Am besten Sie informieren sich direkt in Ihrem Gemeindeamt über mögliche Zuschüsse.

Zusätzliche Hinweise
  • Der bisherige Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen bis 35 kWp endete am 31. März 2025.
  • Seit 1. April 2025 gilt wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 20 %.
  • Der Antragsprozess erfolgt vollständig digital über das EAG-Portal.
  • Eine nachträgliche Antragstellung ist innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungsdatum möglich (nicht bei allen Förderungen – Details prüfen!).

Weitere Infos finden Sie hier

Familie steht neben einem Elektroauto beim Laden, im Hintergrund ein Haus mit Photovoltaikanlage.
Familie steht neben einem Elektroauto beim Laden, im Hintergrund ein Haus mit Photovoltaikanlage.

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