Die Biomasse-Förderung 2026 ist wieder da!
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für den Heizungstausch.
Bundesförderung:
Sanierungsoffensive
Mit der Sanierungsoffensive fördert der Bund im Rahmen der Neuauflage „Kesseltausch 2026“ den Austausch fossiler Heizsysteme durch erneuerbare Heizsysteme in privaten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern.
Im Rahmen der Bundesförderung sind beim Heizungstausch bis zu 6.000 EUR für Biomasseheizungen möglich. Zusätzlich können bis zu 2.500 EUR für thermische Solaranlagen gefördert werden.
Kesseltausch
Der Austausch fossiler Heizungen (Öl, Gas, etc.) gegen effiziente, erneuerbare Systeme wird gefördert.
Sanierungsbonus
Thermische Verbesserungen am Gebäude (z. B. Dämmmaßnahmen, Austausch von Fenstern und Türen) sind ebenfalls förderfähig.
Fördermittel und Zeitrahmen
- Die Förderaktion „Kesseltausch 2026“ wird unter angepassten Rahmenbedingungen neu aufgelegt.
- Förderfähige Lieferungen und Leistungen werden rückwirkend ab 7. Oktober 2026 anerkannt.
- Registrierungen sind ab 2. November 2026 bis einschließlich 31. Dezember 2026 möglich.
- Wichtig: Registrierungen sind nur möglich, solange Budgetmittel vorhanden sind.
Achtung: Energieberatungsprotokoll erforderlich.
Für die Registrierung müssen Sie ein Energieberatungsprotokoll einreichen. Rechtzeitig eine Energieberatung beauftragen zahlt sich also aus.
So holen Sie die Förderung (5 Schritte)
Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2026 bzw. solange Fördermittel zur Verfügung stehen.
Diese ist notwendig für die Registrierung der Bundesförderung und wird von den Bundesländern kostenlos angeboten.
Ab November online unter folgendem Link. Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit dem persönlichen Link zur Antragstellung. Durch die Registrierung sind die Fördermittel für Ihre Heizung für 9 Monate gesichert!
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung bei der KPC: Energieberatungsprotokoll
Fachbetrieb beauftragen; Richtlinien einhalten (z. B. UZ 37). Umsetzung und Fertigstellung des Heizungstausches durch einen KWB Partnerinstallateur.
Lieferungen und Leistungen können rückwirkend ab 7. Oktober 2026 berücksichtigt werden.
(Mittels Zugangsdaten, welche bei der Registrierung per Mail übermittelt wurden). Die Antragstellung muss innerhalb von 9 Monaten nach der Registrierung erfolgen und kann ebenfalls nur online durchgeführt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Heizung fertig installiert und abgenommen sein.
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung bei der KPC:
1. Das ausgefüllte und unterfertigte Endabrechnungsformular
2. Alle Rechnungen samt Zahlungsbelegen über den Einbau der Heizanlage
Prüfung durch KPC/Ministerium, danach Auszahlung.
Gemeindeförderungen
In vielen der 2.100 österreichischen Gemeinden wird der Einbau oder Umstieg auf eine saubere Pellet-, Hackgut- oder Stückholzheizung gefördert. Am besten Sie informieren sich in Ihrem Gemeindeamt über mögliche Zuschüsse.
Weitere Förderungen:
Förderungen für Wärmepumpen
Auch Wärmepumpen, wie die KWB EasyAir Plus werden gefördert! Hier finden Sie alle Informationen zu den aktuellen Fördermöglichkeiten für den Einbau von Wärmepumpen in Österreich!
Fragen & Antworten zur Biomasse-Förderung:
Für Biomasseheizungen gibt es 2026 im Rahmen der Neuauflage der Sanierungsoffensive eine Bundesförderung von bis zu 6.000 EUR sowie zusätzlich bis zu 2.500 EUR für thermische Solaranlagen und weitere Landes- und Gemeindeförderungen.
In Österreich bieten die Bundesländer zusätzliche Förderungen für Biomasseheizungen an, die mit der Bundesförderung kombiniert werden können.
Der Bund fördert im Rahmen der Neuauflage der Sanierungsoffensive 2026 Biomasseheizungen mit bis zu 6.000 EUR. Für eine zusätzliche thermische Solaranlage sind weitere 2.500 EUR möglich. Mit Landes- und Gemeindeförderungen kann der Gesamtbetrag höher ausfallen.
Die Bundesförderung wird online über die Sanierungsoffensive des Bundes (KPC) beantragt. Landesförderungen laufen über die jeweiligen Landesstellen.
Im Rahmen der Neuauflage der Sanierungsoffensive 2026 wird der Einbau einer Biomasseheizung im Neubau nicht gefördert. Je nach Bundesland können jedoch Landes- oder Gemeindeförderungen möglich sein.
Ja. Beim Austausch einer alten Öl-, Gas- oder Elektrospeicherheizung gegen eine moderne Biomasseheizung sind im Rahmen der Neuauflage der Sanierungsoffensive 2026 bis zu 6.000 EUR Bundesförderung möglich.
Stand: Oktober 2026 | Keine Garantie auf Fördergelder. Änderungen sowie Druck- & Satzfehler vorbehalten.