Förderungen Steiermark 2026
- Biomasse & Solar bis zu 11.000 EUR (Bund + Land)
- Wärmepumpe bis zu 7.500 EUR (Bund + Land)
- + Gemeindeförderung
In der Steiermark stehen 2026 attraktive Förderungen für den Heizungstausch zur Verfügung. Neben Bundesförderungen von bis zu 8.500 EUR gibt es die „Sauber Heizen“ Förderung für einkommensschwache Haushalte. Alle weiteren Informationen finden Sie auf dieser Seite.
Wichtiger Hinweis:
Die Landesförderungen Steiermark für Biomasse, Wärmepumpe und Solarthermie sind derzeit ausgesetzt / in Evaluierung. Nutzen Sie die Bundesprogramme (Kesseltausch 2026) und – falls PV – die EAG/OeMAG.
Ihr Nutzen – konkrete Beispiele
Hier nun zwei konkrete Beispiele der Förderhöhen in Kombination aus Land + Bund (Kesseltausch 2026).
Biomasse (Pellets/Hackgut/Scheitholz) mit Solarthermie (≥ 6 m²)
Annahme:
- Projektkosten 37.000 EUR
- Austausch fossiler Altanlage
Bund: max. 30 % (= 11.100 EUR) → Deckel: Pauschale Holz 8.500 EUR + Solar‑Bonus 2.500 EUR = 11.000 EUR
Land Steiermark: 0 EUR (Antragsstopp)
Gesamtförderung: 11.000 EUR
Luft‑Wasser‑Wärmepumpe mit Photovoltaik (6 kWp)
Annahme:
- Projektkosten 30.000 EUR
- Austausch fossiler Altanlage
Bund: max. 30 % (= 9.000 EUR) → Deckel: Pauschale Wärmepumpe = 7.500 EUR
Land Steiermark: 0 EUR (Antragsstopp)
Gesamtförderung: 7.500 EUR
Bundesförderung Förderprogramme 2026
Sanierungsoffensive 2026
Pauschalen: Biomasse 8.500 EUR, Wärmepumpe 7.500 EUR; max. 30 %
Solarthermie‑Bonus 2.500 EUR
9 Monate Zeit bis zum Antrag
Sauber Heizen für Alle
100 % Förderung für einkommensschwache Haushalte: Jetzt informieren, registrieren und klimafreundlich heizen.
PV & Batteriespeicher
Bund (EAG/OeMAG): Mehrere Calls pro Jahr; Speicher nur mit PV im selben Antrag förderbar.
Der aktuelle Call läuft bis 31.12.2025 (rückwirkend für 2024/2025 errichtete Anlagen).
Gemeindeförderungen
In vielen der 2.100 österreichischen Gemeinden werden Sie ebenfalls für einen Einbau oder Umstieg auf eine Pellet-, Hackgut- oder Stückholzheizung belohnt. Erkundigen Sie sich hier am besten direkt in Ihrem Gemeindeamt über individuelle Zuschüsse!
So holen Sie die Förderung (5 Schritte)
Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2026 bzw. solange Fördermittel zur Verfügung stehen.
Diese ist notwendig für die Registrierung der Bundesförderung und wird vom Land Steiermark kostenlos angeboten.
Ab November online unter folgendem Link. Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit dem persönlichen Link zur Antragstellung. Durch die Registrierung sind die Fördermittel für Ihre Heizung für 9 Monate gesichert!
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung bei der KPC: Energieberatungsprotokoll
Fachbetrieb beauftragen; Richtlinien einhalten (z. B. UZ‑37). Umsetzung und Fertigstellung des Heizungstausches durch den KWB Partnerinstallateur.
(Mittels Zugangsdaten, welche bei der Registrierung per Mail übermittelt wurden). Die Antragstellung muss innerhalb von 9 Monaten nach der Registrierung erfolgen und kann ebenfalls nur online durchgeführt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Heizung fertig installiert und abgenommen sein.
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung bei der KPC:
1. Das ausgefüllte und unterfertigte Endabrechnungsformular
2. Alle Rechnungen samt Zahlungsbelegen über den Einbau der Heizanlage
Prüfung durch KPC/Ministerium, danach Auszahlung.
Förderbar in die Zukunft
Von Gas auf KWB Wärmepumpe: leise, smart, förderfähig – die KWB EasyAir Plus überzeugt Familie Galler aus der Obersteiermark jeden Tag.
Ihr Kontakt für Rückfragen
Energieberatung Land Steiermark
Telefon: +43 (316) 877-3713
Email: energie-wohnbau@stmk.gv.at
Website: www.wohnbau.steiermark.at
Stand: November 2025 | Keine Garantie auf Fördergelder. Änderungen sowie Druck- & Satzfehler vorbehalten.