
Sauber Heizen für Alle
Die 100 % Förderung für einkommensschwache Familien.
Ihr sauberes Heizsystem wird zur Gänze gefördert
Das Förderprogramm Sauber Heizen für Alle unterstützt Menschen und Familien mit geringem Einkommen beim Heizungstausch mit einer zusätzlichen sozialen Förderung. Wer die Einkommensgrenzen erfüllt, erhält für den Umstieg von einem fossilen Heizsystem (Öl, Gas, Kohle, Koks) oder einer alten Stromheizung (Nacht- oder Direktspeicheröfen) auf eine klimafreundliche Heizlösung von KWB sogar bis zu 100 % Förderung.
Gefördert werden der Anschluss an Nah- oder Fernwärme, moderne Holzzentralheizungen sowie effiziente Wärmepumpen. Mit dem Umstieg auf ein zukunftssicheres Heizsystem senken Sie nicht nur langfristig Ihre Energiekosten, sondern leisten auch einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz.“
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Voraussetzung für die Förderung
Gefördert werden ausschließlich Privatpersonen mit klimaaktiv zertifizierten Heizungssystemen bis zur technologiespezifischen Obergrenze. Als Nachweis der sozialen Bedürftigkeit gelten etwa Sozialhilfe- oder GIS-Befreiung, gegebenenfalls auch andere Leistungen wie Wohnbeihilfe. Liegt kein Nachweis vor, prüft das jeweilige Bundesland das Haushaltseinkommen nach der Wohnbeihilfenmethode.
Einkommensgrenzen
Das Programm unterstützt einkommensschwache Haushalte beim Umstieg von fossilen oder veralteten Elektroheizungen auf effiziente Alternativen wie Pellet-, Hackgut- oder Scheitholzkessel sowie Luft-Wasser-Wärmepumpen – mit bis zu 100 % Förderung.
Die Einkommensgrenze liegt bei Einpersonenhaushalten bei 1.904 € netto pro Monat (12× jährlich). Bei Mehrpersonenhaushalten wird pro weiterem Erwachsenen 0,5 und pro Kind (unter 14 Jahren) 0,3 dazugerechnet. Für eine Familie mit zwei Kindern ergibt sich so eine Grenze von 3.998 €.
Alle Informationen sozialen Zusatzförderung für Privatpersonen finden Sie in der Förderinformation des Serviceteams „Sauber Heizen für Alle“.
Einkommensgrenze 12x |
|
---|---|
1 Erwachsener |
1.904 EUR |
1 Erwachsener + 1 Kind |
2.475 EUR |
2 Erwachsene |
2.856 EUR |
2 Erwachsene + 1 Kind |
3.427 EUR |
2 Erwachsene + 2 Kinder |
3.998 EUR |
alle Angaben ohne Gewähr! |
Das Einreichverfahren in 5 Schritten


Registrierung
Die Registrierung erfolgt ausschließlich online unter www.sauber-heizen.at. Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2025 eingebracht werden. Nach Abschluss der Registrierung werden Ihre übermittelten Unterlagen an die jeweilige Landesförderungsstelle weitergleitet.
Einkommensprüfung
Die Einkommensprüfung für die Aktion Sauber Heizen für Alle richtet sich nach festgelegten Einkommensgrenzen, die je nach Haushaltsgröße gestaffelt sind. Als Nachweis gelten z. B. GIS-Befreiung, Sozialhilfe- oder Wohnbeihilfebescheide; liegt kein solcher Nachweis vor, prüft das jeweilige Bundesland das Haushaltseinkommen direkt.
Energieberatung
Nach Prüfung der formalen Bedingungen durch das jeweilige Bundesland ist eine umfassende Energieberatung durchzuführen, die aus einer verbindlichen Erstberatung sowie der Unterstützung bei der Angebotseinholung und der Antragstellung besteht.
Antragstellung
Erst am Ende erfolgt die Antragstellung für den Heizungstausch bei einkommensschwachen Haushalten. Diese kann ausschließlich online über www.sauber-heizen.at durchgeführt werden und ist damit einfach und unkompliziert möglich
Genehmigung
Nach Einreichung und erfolgreicher Prüfung Ihrer vollständigen Antragsunterlagen erhalten Sie die Förderzusage für die Bundes- und Landesbasisförderung sowie für die Zusatzförderung Sauber Heizen für Alle. Anschließend haben Sie 12 Monate Zeit, Ihr Projekt umzusetzen und Ihr fossiles Heizsystem durch eine moderne Biomasseanlage oder eine Luft-Wasser-Wärmepumpe zu ersetzen.
Technologiespezifische Kostenobergrenzen
Die Förderung für einkommensschwache Familien wird in Form eines einmaligen Investitionszuschusses in Ergänzung zur Basisförderung und der Förderung des jeweiligen Bundeslandes vergeben. Die Obergrenze sind die technologiespezifischen Kostenobergrenzen.
Wird ein Kombikessel installiert, kommt die Kostenobergrenze für die jeweils teurere Technologie zur Anwendung (z.B. gilt bei einem Pellets-/Scheitholz-Kombikessel die Kostenobergrenze für den Pelletskessel).
Bei Holzzentralheizung werden bspw. Planungskosten, Kesselkosten, Pufferspeicher etc. gefördert.
Technologie |
Kostenobergrenze 12x |
---|---|
Installation Pelletkessel |
35.893 EUR |
Installation Hackgutkessel |
35.893 EUR |
Installation Scheitholzkessel |
29.816 EUR |
Luft/Wasser Wärmepumpe |
25.586 EUR |
alle Angaben ohne Gewähr! |

Endabrechnung und Auszahlung
Zum Zeitpunkt der Endabrechnung sind die vorangegangenen Phasen der Förderungsbearbeitung erfolgreich abgeschlossen:
Registrierung
Energieberatung
Antragstellung
Beurteilung/Genehmigung
Förderungszusagen
Projektumsetzung
Mit der Umsetzung Ihres Projektes und dem Umstieg auf ein energieeffizientes und klimaaktiv zertifiziertes Heizungssystem können Sie bereits nach Antragstellung beginnen. Die Einreichung der Endabrechnungsunterlagen kann unmittelbar nach Projektumsetzung und Rechnungslegung (unabhängig von erfolgter Bezahlung) erfolgen.
Nach Übermittlung und Prüfung der vollständigen Endabrechnungsunterlagen, welche Sie erneut elektronisch auf www.sauber-heizen.at hochladen, erfolgt die Auszahlung der Bundesförderung. Die Landesförderung inkl. der Förderung „Sauber Heizen für Alle“ wird durch die jeweilige Landesförderungsstelle ausbezahlt.
Die häufigsten Fragen zur Förderung "Sauber Heizen für Alle"
Die Förderung unterstützt den Ersatz von Heizungen, die auf fossilen Brennstoffen oder Strom basieren, durch eine nachhaltige Biomasse-Heizanlage oder eine Luft-Wasser-Wärmepumpe.
- Erhöhte Familienbeihilfe
- Allfällige Sonstige Beihilfen zu Wohnkosten wie beispielsweise Mietzinszuzahlungen der Gemeinden, die Wohnkostenbeihilfe gemäß § 31 Heeresgebührengesetz 2001 etc.
- Rentenleistungen für Opfer von Gewalt in Heimen nach dem Heimopferrentengesetz
- Pflegegelder u. a. Zuschuss zur „24-Stunden-Betreuung“
- Vermögen
- Klimabonus und Anti-Teuerungsbonus des BMK
- Lohn, Gehalt
- Urlaubs-, Weihnachtsgeld
- Einkommen von Selbständigen
- Pensionen
- Einkommen von Bauern und Landwirten
- Ausländische Einkommen
- Krankengeld
- Waisenpensionen (bis 18 Jahre)
- Ferialbeschäftigung/Pflichtpraktika
- Studienbeihilfe
- Lehrlingsentschädigung
- Zivil- und Wehrdienstentschädigung
- Einkommen aus Vermietung und Verpachtung
- Abfertigungen
- Arbeitslosengeld 1
- Notstandshilfe
- Alleinerzieherabsetzbetrag
- vertraglich oder gesetzliche festgesetzte Unterhaltsleistungen
- Familienbonus
- Familienbeihilfe
- Familienförderung
- Wochengeld, Krankengeld, Einkommen von Schulungen etc.
- Kinderbetreuungsgeld, Pflegekindergeld, Pflegeelterngeld
- Ausgleichszulage
- Sozialhilfe/Bedarfsorientierte Mindestsicherung/Sozialunterstützung
- sonstige Sozialhilfe Einmalzahlungen, erhaltene sonstige Förderungen
Je nach Situation sind verschiedene Unterlagen notwendig, darunter Lohnzettel, Pensionsbescheide, Einkommensteuerbescheide, oder Nachweise über Sozialhilfe und ähnliche Leistungen.
Gebäudeeigentümer:innen von Ein-, Zwei-, oder Reihenhäusern mit Hauptwohnsitz am Projektstandort in Österreich. Der Hauptwohnsitz muss vor dem 31.12.2022 begründet worden sein.
Die Registrierung mit einer konkreten Projektidee muss ausschließlich online über die offizielle Webseite bis spätestens 31.12.2025 erfolgen.
Das förderfähige Einkommen berücksichtigt verschiedene Einkommensarten wie Lohn, Gehalt, Pensionen, und Einkommen aus Selbständigkeit. Bestimmte Beihilfen und Unterstützungen werden nicht berücksichtigt.