Die Wärmepumpen-Förderung 2026 ist wieder da!
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für den Heizungstausch.
Bundesförderung: Sanierungsoffensive
Mit der Sanierungsoffensive fördert der Bund im Rahmen der Neuauflage „Kesseltausch 2026“ den Austausch fossiler Heizsysteme durch erneuerbare Heizsysteme in privaten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern.
Im Rahmen der Bundesförderung sind beim Heizungstausch bis zu 5.000 EUR für Wärmepumpen möglich.
Fördermittel und Zeitrahmen
- Die Förderaktion „Kesseltausch 2026“ wird unter angepassten Rahmenbedingungen neu aufgelegt.
- Förderfähige Lieferungen und Leistungen werden rückwirkend ab 7. Oktober 2026 anerkannt.
- Registrierungen sind ab 2. November 2026 bis einschließlich 31. Dezember 2026 möglich.
- Wichtig: Anträge sind nur so lange möglich, wie Budgetmittel vorhanden sind.
Achtung: Energieberatungsprotokoll erforderlich.
Für die Registrierung müssen Sie ein Energieberatungsprotokoll einreichen. Rechtzeitig eine Energieberatung beauftragen zahlt sich also aus.
So holen Sie die Förderung (5 Schritte)
Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2026 bzw. solange Fördermittel zur Verfügung stehen.
Diese ist notwendig für die Registrierung der Bundesförderung und wird von den Bundesländern kostenlos angeboten.
Ab November online unter folgendem Link. Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit dem persönlichen Link zur Antragstellung. Durch die Registrierung sind die Fördermittel für Ihre Heizung für 9 Monate gesichert!
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung bei der KPC: Energieberatungsprotokoll
Fachbetrieb beauftragen; Richtlinien einhalten (z. B. UZ‑37). Umsetzung und Fertigstellung des Heizungstausches durch den KWB Partnerinstallateur.
Lieferungen und Leistungen können rückwirkend ab 7. Oktober 2026 berücksichtigt werden.
(Mittels Zugangsdaten, welche bei der Registrierung per Mail übermittelt wurden). Die Antragstellung muss innerhalb von 9 Monaten nach der Registrierung erfolgen und kann ebenfalls nur online durchgeführt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Heizung fertig installiert und abgenommen sein.
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung bei der KPC:
1. Das ausgefüllte und unterfertigte Endabrechnungsformular
2. Alle Rechnungen samt Zahlungsbelegen über den Einbau der Heizanlage
Prüfung durch KPC/Ministerium, danach Auszahlung.
Gemeindeförderungen
In vielen der 2.100 österreichischen Gemeinden wird der Einbau oder Umstieg auf eine effiziente Wärmepumpe gefördert. Am besten Sie informieren sich in Ihrem Gemeindeamt über mögliche Zuschüsse.
Wie Wärmepumpe, nur besser!
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Weitere Förderungen:
Förderungen für Biomasse-Heizungen
Auch Heizsysteme mit Pellets, Stückholz und Hackgut werden gefördert! Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den aktuellen Fördermöglichkeiten für Biomasseheizungen in Österreich.
Fragen & Antworten zur Wärmepumpen-Förderung
Im Jahr 2026 fördert der Bund Wärmepumpen mit bis zu 5.000 EUR. Durch zusätzliche Landesförderungen kann die Gesamtförderung deutlich höher ausfallen.
Für Luftwärmepumpen gibt es eine Bundesförderung von bis zu 5.000 EUR. Zusätzlich können Landes- und Gemeindeförderungen in Anspruch genommen werden.
Die Förderung wird online über die Sanierungsoffensive des Bundes beantragt. Der Antrag muss vor der Installation der Wärmepumpe gestellt werden.
Stand: Oktober 2026 | Keine Garantie auf Fördergelder. Änderungen sowie Druck- & Satzfehler vorbehalten.