Förderungen Wien 2026
- Biomasse & Solar bis zu 19.000 EUR (Bund + Land)
- Wärmepumpe + PV bis zu 15.500 EUR (Bund + Land)
- + Gemeindeförderung
In Wien stehen 2026 attraktive Förderungen für den Heizungstausch zur Verfügung. Neben Bundesförderungen von bis zu 8.500 EUR gibt es die „Sauber Heizen“ Förderung für einkommensschwache Haushalte. Zusätzlich gibt es in Wien eine Landesförderung, die mit der Bundesförderung kombinierbar ist. Alle weiteren Informationen finden Sie auf dieser Seite.
Landesförderung
Was wird gefördert?
- Biomasse: Austausch einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner) oder Einbau einer Neuanlage
- Wärmepumpe: Austausch einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner) oder Einbau einer Neuanlage
Wie hoch?
- Stadt Wien: Biomasse sowie Wärmepumpe 35 % Zuschuss – gedeckelt bei 8.000 EUR im Einfamilienhaus
Ihr Nutzen – konkrete Beispiele
Hier nun zwei konkrete Beispiele der Förderhöhen in Kombination aus Land + Bund (Kesseltausch 2026).
Biomasse (Pellets/Hackgut/Scheitholz) mit Solarthermie (≥ 6 m²)
Annahme:
- Projektkosten 37.000 EUR
- Austausch fossiler Altanlage
Bund: max. 30 % (= 11.100 EUR) → Deckel: Pauschale Holz 8.500 EUR + Solar‑Bonus 2.500 EUR = 11.000 EUR
Stadt Wien: 35 % der anerkannten Kosten → Deckel: 8.000 EUR
Gesamtförderung: 19.000 EUR (Förderquote ≈ 51 %)
Luft‑Wasser‑Wärmepumpe
Annahme:
- Projektkosten 30.000 EUR
- Austausch fossiler Altanlage
Bund: max. 30 % (= 9.000 EUR) → Deckel: Pauschale Wärmepumpe = 7.500 EUR
Stadt Wien: 35 % der anerkannten Kosten → Deckel: 8.000 EUR
Gesamtförderung: 15.500 EUR (Förderquote ≈ 52 %)
Bundesförderung Förderprogramme 2026
Sanierungsoffensive 2026
Pauschalen: Biomasse 8.500 EUR, Wärmepumpe 7.500 EUR; max. 30 %
Solarthermie‑Bonus 2.500 EUR
9 Monate Zeit bis zum Antrag
Sauber Heizen für Alle
100 % Förderung für einkommensschwache Haushalte: Jetzt informieren, registrieren und klimafreundlich heizen.
Photovoltaik & Batteriespeicher
Bund (EAG/OeMAG): Mehrere Calls pro Jahr; Speicher nur mit PV im selben Antrag förderbar.
Der aktuelle Call läuft bis 31.12.2025 (rückwirkend für 2024/2025 errichtete Anlagen).
Gemeindeförderungen
In vielen der 2.100 österreichischen Gemeinden werden Sie ebenfalls für einen Einbau oder Umstieg auf eine Pellet-, Hackgut- oder Stückholzheizung belohnt. Erkundigen Sie sich hier am besten direkt in Ihrem Gemeindeamt über individuelle Zuschüsse!
So holen Sie die Förderung (5 Schritte)
Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2026 bzw. solange Fördermittel zur Verfügung stehen.
Diese ist notwendig für die Registrierung der Bundesförderung und wird von der Stadt Wien kostenlos angeboten.
Ab November online unter folgendem Link. Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit dem persönlichen Link zur Antragstellung. Durch die Registrierung sind die Fördermittel für Ihre Heizung für 9 Monate gesichert!
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung bei der KPC: Energieberatungsprotokoll
Fachbetrieb beauftragen; Richtlinien einhalten (z. B. UZ‑37). Umsetzung und Fertigstellung des Heizungstausches durch den KWB Partnerinstallateur.
(Mittels Zugangsdaten, welche bei der Registrierung per Mail übermittelt wurden). Die Antragstellung muss innerhalb von 9 Monaten nach der Registrierung erfolgen und kann ebenfalls nur online durchgeführt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Heizung fertig installiert und abgenommen sein.
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung bei der KPC:
1. Das ausgefüllte und unterfertigte Endabrechnungsformular
2. Alle Rechnungen samt Zahlungsbelegen über den Einbau der Heizanlage
Prüfung durch KPC/Ministerium, danach Auszahlung.
Förderbar in die Zukunft
Familie Amon setzt auf KWB – mit Pelletheizung, PV und Clee zur smarten Energiezentrale. Förderfähig und komfortabel.
Ihr Kontakt für Rückfragen
Hauskunft Wien
Stadiongasse 10 / Landesgerichtsstraße (Ecklokal)
1010 Wien
Telefon: +43 1 402 84 00
Email: beratung@hauskunft-wien.at
Website: www.hauskunft-wien.at
Stand: November 2025 | Keine Garantie auf Fördergelder. Änderungen sowie Druck- & Satzfehler vorbehalten.