Zur Hauptnavigation (1) Springe zur Suche (2) Springe zum Inhalt (3) Springe zum Footer (4)

Förderinfo in Wien (bis zu 32.750 €)

Förderungen für Biomasse Heizungen

bis zu 18.000 € Bundesförderung für Pellet- & Hackgutheizungen
bis zu 16.000 € Bundesförderung für Stückholzheizungen 
bis zu 5.000 € Bundesförderung für den Tausch erneuerbarer Heizungssysteme
bis zu 8.000 € Landesförderung 

Förderungen für Solar Anlagen

2.500 € Bundesförderung “Solar-Bonus”
bis zu 8.000 € Landesförderung 

Wer wird gefördert?

Land Wien:

Natürliche u. juristische Personen (PRIVATPERSONEN)
Förderungen stehen natürlichen Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder gleichgestellten Personen zur Verfügung, die ihren Hauptwohnsitz im Gebäude haben, in dem die geförderte Anlage installiert wird.

Antragsberechtigt sind Mieterinnen und Eigentümerinnen von Wohnungen, Reihenhäusern und Eigenheimen.

Was wird gefördert?

Die Stadt Wien fördert die Installation, Umstellung oder Nachrüstung von effizienten Heizungsanlagen, die erneuerbare Energien oder Fernwärme nutzen. Zusätzlich zur städtischen Förderung können Hausbesitzer*innen die Bundesförderung "Raus aus Öl und Gas" beantragen. Für einkommensschwache Haushalte gibt es die Möglichkeit, die Bundesförderung "Sauber Heizen für Alle" zu beantragen und Unterstützung beim Umstieg auf klimafreundliche Wärmebereitstellungsanlagen zu erhalten.

Förderbare Sanierungsmaßnahmen des Landes Wien umfassen

  • Errichtung oder Erstinstallation einer flächendeckenden Etagenheizung mit effizienten alternativen Energiesystemen (z. B. Biomasseanlagen).
  • Umstellung bestehender Heizanlagen auf effiziente alternative Energiesysteme (z. B. Biomasseanlagen).

Rechnungen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als sechs Monate sein.

Wie wird gefördert?

Land Wien:

  • Biomasse Förderungen
    • 8.000 € bei der Umstellung oder Nachrüstung von hocheffizienten alternativen Energiesystemen, wie z.B. Biomasseanlagen oder Solarthermie für Heizung und Warmwasseraufbereitung, als einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss.
      Die Förderungssumme ist mit maximal 35% der anerkannten förderfähigen Kosten begrenzt!
    • Kombinationspflicht mit Solaranlagen (thermisch oder Photovoltaik). Möglich nur außerhalb des Fernwärmeversorgungsgebietes und für Gebäude älter als 20 Jahre.
       
  • PV-Förderungen 
    • Gefördert werden neu installierte PV-Anlagen mit max. 30% der förderfähigen Gesamtkosten bzw. € 250/kWp sowie Erweiterungen mit € 150/kWp

Es besteht die Möglichkeit zur Kombination mit Bundesförderungen. Für weitere Informationen zu den Förderungen für Heizungen in Österreich besuchen Sie bitte die Seite “Förderungen für Energiesysteme”.

Zuständige Förderstelle

MA 50
Maria-Restitutaplatz 1
1200 Wien 
6. Stock, Infopoint
Telefon: +43 1 4000 74860
Montag bis Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr 
E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at
 

Stand: 22. April 2024 | Keine Garantie auf Fördergelder. Änderungen sowie Druck- & Satzfehler vorbehalten.

office@kwb.net +43 3115 6116