Zur Hauptnavigation (1) Springe zur Suche (2) Springe zum Inhalt (3) Springe zum Footer (4)

Förderinfo Tirol

Förderungen für Biomasse Heizungen

bis zu 18.000 € Bundesförderung für Pellet- & Hackgutheizungen
bis zu 16.000 € Bundesförderung für Stückholzheizungen 
bis zu 5.000 € Bundesförderung für den Tausch erneuerbarer Heizungssysteme
Landesförderung: 25 % der Investitionskosten + 3.000 € Bonus für "klimafreundliches Heizen"

Förderungen für Wärmepumpen

bis zu 5.000 € Bundesförderung für den Tausch erneuerbarer Heizungssysteme 
Landesförderung: Einmalzuschuss 25 % der förderfähigen Kosten + 3.000 € Bonus für klimafreundliches Heizen

Förderungen für Solar Anlagen

2.500 € Bundesförderung "Solar-Bonus"
bis zu 4.200 € Landesförderung

plus individuelle Gemeindeförderungen für Biomasse & Wärmepumpe

Wer wird gefördert?

Land Tirol: 

Natürliche u. juristische Personen (PRIVATPERSONEN)
Förderungen stehen natürlichen Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder gleichgestellten Personen zur Verfügung, die ihren Hauptwohnsitz im Gebäude haben, in dem die geförderte Anlage installiert wird.

Was / wie wird gefördert?

Land Tirol:

Biomasse-Förderungen

Die Förderung gilt für den Austausch eines fossil betriebenen Heizungssystems (einschließlich Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein umweltfreundliches Heizungssystem.

Förderfähig sind unter anderem Pellets-, Hackgut- und Holzvergaserkessel mit mindestens 1.000 Liter Pufferspeicher. Es müssen bestimmte Wirkungsgrade und Emissionsgrenzwerte eingehalten werden, wie in den Wohnhaussanierungsrichtlinien festgelegt. Für ortsfest installierte Grund- oder Speicheröfen gelten keine Emissionsgrenzwerte, jedoch muss ein Wirkungsgrad von 85 % mittels Kachelofenberechnung nachgewiesen werden. 

  • Einmalzuschuss: 25 % der förderbaren Kosten oder
  • Annuitätenzuschuss: 35 % der Anfangsbelastung des Bankkredites
     

Wärmepumpen Förderung 

Für die Umstellung auf eine Wärmepumpe stehen zwei Förderoptionen zur Verfügung:

  • Einmalzuschuss: 25 % der förderfähigen Kosten: z.b: 8.000 €* 
    Beispielrechnung: *Bei Gesamtkosten von 32.000 € beträgt der Einmalzuschuss 8.000 €.

    oder

  • Annuitätenzuschuss: Alternativ kann ein Zuschuss in Höhe von 35 % der Anfangsbelastung eines Bankkredits gewählt werden.

Das Land Tirol bietet eine einkommensunabhängige Impulsförderung für den Einbau von Wärmepumpen im privaten Neubau an. Diese Förderung richtet sich an natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Tirol, die ein neu errichtetes Eigenheim mit bis zu zwei Wohnungen bauen oder Um- und Zubauten durchführen und dabei eine hocheffiziente elektrisch betriebene Wärmepumpe als Hauptheizsystem installieren. Die Förderung ist nicht mit der Wohnbauförderung kombinierbar.

  • Luft-Wasser-Wärmepumpe: 700 €

 

Solaranlage-Förderungen

Die Förderung richtet sich nach der Größe des Kollektors und dem Inhalt des Boilers (Pufferspeicher). 

  • Produktzertifizierung nach der „Solar-Keymark“-Richtlinie oder dem „Austria Solar“
  • Gütesiegel erforderlich
  • Kollektor-Aperturfläche pro Wohnung:
    • für Gebäude ≤ 300 m² Wohnnutzfläche mindestens 4 m²
    • für Gebäude > 300 m² Wohnnutzfläche mindestens 2 m²
  • maximal 20 m² pro Wohnung
  • mindestens 50 Liter Speicherinhalt pro m² Kollektor-Aperturfläche und
  • Wärmemengenzähler erforderlich

Die Förderung beträgt maximal 210 € pro Quadratmeter Kollektor-Aperturfläche, jedoch höchstens 4.200 € je geförderter Wohnung. Die fachgerechte Ausführung der Anlage wird mittels Abnahmeformular (F97 - Haustechnik Abnahmebestätigung) bestätigt. Die Förderung kann entweder als Einmalzuschuss von 30 % der förderbaren Kosten oder als Annuitätenzuschuss von 40 % der Anfangsbelastung des Bankkredites gewährt werden.

 

PV-Förderungen

Einmalzuschuss: 50 % der förderbaren Kosten (max. Förderung € 250 / kWp, max. 20 kWp) oder Annuitätenzuschuss: 55 % der Anfangsbelastung des Bankkredites

Es besteht die Möglichkeit zur Kombination mit Bundesförderungen. Weitere Informationen zu den Förderungen für Heizungen in Österreich finden Sie auf der Hauptseite Förderungen für Energiesysteme.

Fördervoraussetzungen Wärmepumpe

  • Die maximale Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems (z.B. Heizkörper, Fußbodenheizung) darf 55°C nicht überschreiten.
  • Die Baubewilligung des Objekts muss vor mehr als 10 Jahren erteilt worden sein.

Zusatzförderung Bonus - klimafreundliches Heizsystem

Die Förderung zielt darauf ab, den Austausch alter Heizungsanlagen oder Kessel, die auf fossilen Brennstoffen basieren, durch effiziente alternative Systeme zu unterstützen. Diese Förderung kann zusätzlich zu anderen Förderungen in Anspruch genommen werden. 

Förderung:

  • Zuschuss in der Höhe von max. EUR 3.000,-
  • Der Bonus wird einmal pro Gebäude gefördert. Bei Wohnanlagen erfolgt eine Aliquotierung
Zur Zusatzförderung "Klimafreundliches Heizen"
Im Bild sieht man die erde wo eine haelfte gruen und schoen ist und die andere wo sie vertrocknet ist

Zuständige Förderstelle

Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Wohnbauförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
A-6020 Innsbruck
Telefon: +43 (0)512 508 2732
E-Mail: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at

Antragstellung

  • Der Antrag kann nach der Inbetriebnahme mittels Antragsformular eingereicht werden.

Stand: 22. April 2024 | Keine Garantie auf Fördergelder. Änderungen sowie Druck- & Satzfehler vorbehalten.

office@kwb.net +43 3115 6116