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Sauber Heizen für Alle
100 % Förderung für Einkommensschwache Familien beim Tausch einer alten Öl- oder Gasheizung auf ein neues KWB Energiesystem!
Sauber Heizen für Alle

100 % Förderung: Sauber Heizen für Alle 2024

Das Förderprogramm “Sauber Heizen für Alle” ist die soziale Zusatzförderung für den Heizungstausch für Menschen und Familien mit einem geringen Haushaltseinkommen und wird 2024 deutlich ausgeweitet und auf insgesamt 1.600 Millionen Euro aufgestockt! 

Haushalte, die die Voraussetzungen erfüllen, erhalten für den Tausch eines fossilen Heizsystems (wie Öl, Gas, Kohle bzw. Koks) und der Ersatz von Stromheizungen (Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch eine klimafreundliche Heizlösung von KWB bis zu 100 % Förderung!

Sauber Heizen für Alle

Voraussetzungen

Gefördert werden ausschließlich Privatpersonen und Heizlösungen bis zu einer technologiespezifischen Obergrenze. Als Nachweis für die soziale Bedürftigkeit gelten jedenfalls gültige Bestätigungen über den Bezug einer Sozialhilfe oder das Vorliegen der GIS-Befreiung. Gegebenenfalls können auch andere Leistungen/Befreiungen – wie z.B. die Wohnbeihilfe – als Nachweis gelten. Liegt keiner dieser Nachweisen vor, prüft da jeweilige Bundesland das Haushaltseinkommen nach Maßangabe der Wohnbeihilfenmethode. 

Einkommensgrenzen

Die Einkommensgrenze für bezogen auf einen Einpersonenhaushalt entspricht einem Monatseinkommen von netto bis zu 1.904 € (12 Mal im Jahr). Bei Mehrpersonenhaushalten kann pro weiterer Erwachsener Person ein Faktor von 0,5 und pro weiterem Kind ein Faktor von 0,3 dazugerechnet werden. Die Einkommensgrenze für eine Familie mit zwei Kindern beträgt beispielsweise 3.998 €. 

Alle Informationen dazu finden Sie in der Förderinformation des Serviceteam „Sauber Heizen für Alle“. 

Technologiespezifische Kostenobergrenzen

Die Förderung wird in Form eines einmaligen  Investitionszuschusses in Ergänzung zur Basisförderung und der Förderung des jeweiligen Bundeslandes vergeben. 

Die Obergrenze sind die technologiespezifischen Kostenobergrenzen: 

TechnologieKostenobergrenze
Installation Pelletkessel35.893 €
Installation Hackgutkessel35.893 € 
Installation Scheitholzkessel29.816 €

Wird ein Kombikessel installiert, kommt die Kostenobergrenze für die jeweilsteurere Technologie zur Anwendung (z.B. gilt bei einem Pellets-/Scheitholz-Kombikessel die Kostenobergrenze für den Pelletskessel)

Einreichverfahren in 4 Schritten

  1. Registrierung: Die Registrierung erfolgt ausschließlich online unter www.sauber-heizen.at. Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2024 eingebracht werden. Nach Abschluss der Registrierung werden Ihre übermittelten Unterlagen an die jeweilige Landesförderungsstelle weitergleitet.
  2. Einkommensprüfung
  3. Energieberatung: Nach Prüfung der formalen Bedingungen durch das jeweilige Bundesland ist eine umfassende Energieberatung durchzuführen, die aus einer verbindlichen Erstberatung sowie der Unterstützung bei der Angebotseinholung und der Antragstellung besteht.
  4. Erst danach erfolgt die Antragstellung. Diese erfolgt ausschließlich über www.sauber-heizen.at

Genehmigung

Nach Übermittlung und Prüfung der vollständigen Antragsunterlagen erhalten Sie Ihre Förderungszusagen zur Basisförderung des Bundes und des jeweiligen Bundeslandes inkl. der Förderung „Sauber Heizen für Alle“. Danach haben Sie 12 Monate Zeit, um das Projekt umzusetzen. 

Endabrechnung & Auszahlung

Zum Zeitpunkt der Endabrechnung sind die vorangegangenen Phasen der Förderungsbearbeitung erfolgreich abgeschlossen:

  1. Registrierung 
  2. Energieberatung 
  3. Antragstellung 
  4. Beurteilung/Genehmigung 
  5. Förderungszusagen 
  6. Projektumsetzung

Mit der Umsetzung Ihres Projektes können Sie bereits nach Antragstellung beginnen. Die Einreichung der Endabrechnungsunterlagen kann unmittelbar nach Projektumsetzung und Rechnungslegung (unabhängig von erfolgter Bezahlung) erfolgen.

Nach Übermittlung und Prüfung der vollständigen Endabrechnungsunterlagen, welche Sie erneut elektronisch auf www.sauber-heizen.at hochladen, erfolgt die Auszahlung der Bundesförderung. Die Landesförderung inkl. der Förderung „Sauber Heizen für Alle“ wird durch die jeweilige Landesförderungsstelle ausbezahlt.

Ihr KWB Experte berät Sie persönlich!

KWB bietet Ihnen genau das Energiesystem, das zu Ihnen passt! Der KWB Heizungsberater berät Sie vor Ort und findet gemeinsam mit Ihnen die optimale Lösung.

KWB Beratung

Stand: 22. April 2024 | Keine Garantie auf Fördergelder. Änderungen sowie Druck- & Satzfehler vorbehalten.

Die häufigsten Fragen zur Förderung "Sauber Heizen für Alle"

office@kwb.net +43 3115 6116