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Förderinfo Burgenland

Förderungen für Biomasse Heizungen

bis zu 18.000 € Bundesförderung für Pellet- & Hackgutheizungen
bis zu 16.000 € Bundesförderung für Stückholzheizungen 
bis zu 5.000 € Bundesförderung für den Tausch erneuerbarer Heizungssysteme
bis zu 4.200 € Landesförderung “(inkl. Bonusbetrag für Solar und PV)”

Förderungen für Wärmepumpen

bis zu 5.000 € Bundesförderung für den Tausch erneuerbarer Heizungssysteme
bis zu 3.500 € Landesförderung

Förderungen für Solar Anlagen

2.500 € Bundesförderung “Solar-Bonus”
1.800 € Solar-Landesförderung auch ohne Heizungstausch

plus individuelle Gemeindeförderungen für Biomasse & Wärmepumpe

Wer wird gefördert?

Land Burgenland:

Natürliche u. juristische Personen (PRIVATPERSONEN)
Förderungen stehen natürlichen Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder gleichgestellten Personen zur Verfügung, die ihren Hauptwohnsitz im Gebäude haben, in dem die geförderte Anlage installiert wird.

Was wird gefördert?

Land Burgenland: 

Die Förderung gilt für den Austausch eines fossil betriebenen Heizungssystems (einschließlich Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein umweltfreundliches Heizungssystem.

Wie wird gefördert?

Land Burgenland:

  • Biomasse Förderungen
    • 3.500 € beim Ersatz einer fossilen Heizung gegen eine Biomasseanlage.
      Die Förderungssumme ist mit maximal 30% der anerkannten förderfähigen Kosten begrenzt!

      Diese Sonderförderaktion läuft vom 31.1.2024 bis 31.12.2024. Die Heizungsanlage muss bis zum 31.12.2024 in Betrieb genommen werden und ein Nachweis über den Tausch der fossilen Heizungsanlage vorgelegt werden. Förderanträge können bis spätestens 31.01.2025 gestellt werden. Ein Bonusbetrag ist möglich, wenn das Heizsystem gleichzeitig mit einer Photovoltaikanlage oder Solaranlage kombiniert wird.

    • Bonusbetrag für die gleichzeitige Errichtung einer Photovoltaikanlage 500 €
    • Bonusbetrag für die gleichzeitige Errichtung einer Solaranlage 200 €
    • Diese Sonderförderung ist mit der Bundesförderungen „raus aus Öl und Gas“ kombinierbar! Weitere Details zu den Förderungen für Scheitholzheizungen/Stückholzheizungen sowie anderen Heizungssystemen finden Sie auf der Hauptseite Förderungen für Energiesysteme.
       
  • Wärmepumpen Förderungen
    • Sonderförderaktion 2025 für Wärmepumpen
      Beim Tausch einer fossilen Heizung auf eine Wärmepumpe werden 30 % der Investitionskosten gefördert, jedoch maximal 3.500 €. Mehr Infos hier.
    • Förderung für Wärmepumpen im Neubau
      Im Neubau werden Wärmepumpen mit bis zu 2.500 € gefördert. Die Förderung setzt sich wie folgt zusammen:
      • Basisförderung: 1.800 €
      • Bonus für PV-Anlage: 500 €, wenn gleichzeitig eine Photovoltaikanlage errichtet wird
      • Effizienzbonus: 200 €, falls der Heizwärmebedarf des Neubaus unter 2.700 kWh/a liegt
         
  • Solar-Förderungen
    • 1.800 € bei Errichtung einer thermischen Solaranlage. (Auch ohne Heizungstausch - Alternativenergie)
      Förderung bis 30 % der Investitionskosten (max. 1.100 € bei Warmwasserbereitung, max. 1.800 € bei Heizungsunterstützung)
       
  • PV-Förderungen
    • Gefördert werden u.a. Errichtung bzw. Erweiterung von netzgeführten Stromerzeugungsanlagen mit oder ohne Stromspeichersystem sowie dessen Nachrüstung.

Allgemeine Voraussetzungen

Land Burgenland

  • Errichtung und Abnahmeanforderungen

    Die Anlage muss von einem autorisierten Unternehmen errichtet und ein entsprechendes Prüf- und Abnahmeprotokoll vorgelegt werden. Die Förderhöhe basiert auf saldierten Rechnungen mit Zahlungsnachweis.

  • Zeitrahmen für Förderanträge und Abschluss von Projekten

    Förderanträge können innerhalb von 12 Monaten nach Rechnungsdatum gestellt werden. Bei Projekten, die erst mit der Benützungsfreigabe oder Inbetriebnahme durch das ausführende Unternehmen als abgeschlossen gelten, beginnt die 6-Monatsfrist ab Vorlage der Fertigstellungsanzeige bei der Baubehörde. Förderanträge werden nur bearbeitet, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden. Ein nicht vollständiger Antrag wird nach 6 Monaten als zurückgezogen betrachtet.

  • Wärmepumpe

    Die maximale Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems (z.B. Heizkörper, Fußbodenheizung) darf 55°C nicht überschreiten.

Sonderförderaktion „Sauber Heizen für Alle“ für Private 2025

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und das Land Burgenland unterstützen einkommensschwache Haushalte bei der Umstellung von fossil betriebenen Raumheizungen (wie Erdöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle/Koks, Allesbrenner) sowie für den Ersatz von Stromheizungen (strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) auf nachhaltige klimafreundliche Heizungssysteme. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich beim Bund, die Abwicklung durch die KPC (Kommunalkredit Public Consulting GmbH) oder das Land Burgenland.

Mehr zur Förderaktion „Sauber Heizen für Alle“
Auf diesem Bild sieht man eine Familie die Ihr Kind in der Luft haltet

Zuständige Förderstelle

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
INFO-Hotline: 057/600
E-Mail: anbringen@bgld.gv.at

Stand: 22. April 2024 | Keine Garantie auf Fördergelder. Änderungen sowie Druck- & Satzfehler vorbehalten.

office@kwbheizung.de +49 9078 9682 0