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Förderinfo Kärnten (bis zu 32.500 €)

Förderungen Biomasse

bis zu 18.000 € Bundesförderung für Pellet- & Hackgutheizungen
bis zu 16.000 € Bundesförderung für Stückholzheizungen 
bis zu 6.000 € Landesförderung

Förderungen Solar

2.500 € Bundesförderung "Solar-Bonus"
bis zu 6.000 € Landesförderung

plus individuelle Gemeindeförderungen für Biomasse & Solar

Nähere Informationen zum Download

Wer wird gefördert?

Natürliche u. juristische Personen (PRIVATPERSONEN)
Förderungen stehen natürlichen Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder gleichgestellten Personen zur Verfügung, die ihren Hauptwohnsitz im Gebäude haben, in dem die geförderte Anlage installiert wird.

  • (Mit)Eigentümer des Gebäudes 
  • Wohnungsinhaber – Mieter, Wohnungseigentümer oder (Mit)Eigentümer, der eine in seinem Haus gelegene Wohnung selbst benützt 
  • Bauberechtigter 
  • Bestellter Verwalter nach § 6 Abs. 2 MRG oder § 14c Abs. 2 WGG 

Was wird gefördert?

Die Förderung gilt für den Austausch eines fossil betriebenen Heizungssystems (einschließlich Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein umweltfreundliches Heizungssystem.

Es werden folgende Objekte gefördert: 

  • Eigenheime mit höchstens zwei Wohnungen. 
  • Sonstige Gebäude, die nicht zu Wohnzwecken dienen und nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen ganzjährig als Wohnraum genutzt werden können. 
  • Wohnhäuser im mehrgeschossigen Wohnbau und Wohnheimen (ausgenommen solche, die im (Mit)Eigentum von gemeinnützigen Bauvereinigungen und Gemeinden stehen).

Wie wird gefördert?

Land Kärnten:

  • Biomasse Förderungen
    • 6.000 €beim Ersatz einer fossilen Heizung gegen eine Biomasseanlage.
      Die Förderungssumme ist mit maximal 35% der anerkannten förderfähigen Kosten begrenzt!
       
  • Solar-Förderungen 
    • 6.000 € bei Errichtung einer thermischen Solaranlage. 
      Max. €  3.750 bei Sanierung und max. € 6.000 bei Neubau
       
  • PV-Förderungen 
    • Das Land fördert die Prüfung der Tragfähigkeit von bestehenden Dächern für die Installation von netzgeführten Photovoltaik-Anlage

Es besteht die Möglichkeit zur Kombination mit Bundesförderungen. Weitere Details finden Sie hier.

Allgemeine Voraussetzungen

  • Berechtigung

    Die Baubewilligung muss mindestens 20 Jahre alt sein, es sei denn, es handelt sich um Maßnahmen zur Nutzung alternativer Energiequellen, Sanierungen aufgrund außergewöhnlicher Schäden oder den Anschluss an Fernwärme.

  • Energieberatung

    Bevor Förderungen beantragt werden, muss eine Energieberatung vor Ort nach den Richtlinien des Energieberaternetzwerks Kärnten erfolgen, es sei denn, die Gebäudehülle ist bereits gedämmt.

  • Start ab Antragstellung

    Mit den Sanierungsmaßnahmen kann ab Antragstellung begonnen werden.

Sonderförderaktion „Sauber Heizen für Alle“

Für Personen mit niedrigem Einkommen wird neben der Landesförderung im Rahmen der Förderungsaktion des Bundes „Sauber Heizen für Alle“ eine soziale Zusatzförderung gewährt. 

Mehr zur Förderaktion „Sauber Heizen für Alle“

Zuständige Förderstelle

Amt der Kärntner Landesregierung 
Abteilung 11 - Arbeitsmarkt und Wohnbau 
Mießtaler Straße 1 
9021 Klagenfurt am Wörthersee 
Tel: 050 536-31002/31004 
Fax: 050 536-31000 
E-Mail: abt11.wohnbau@ktn.gv.at

Stand: 22. April 2024 | Keine Garantie auf Fördergelder. Änderungen sowie Druck- & Satzfehler vorbehalten.

office@kwbheizung.de +49 9078 9682 0