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KWB Energiesysteme
Familie sitzt lachend auf der Terrasse vor dem Haus und genießt die Sonne.

Jetzt Förderung für PV & Batteriespeicher sichern

PV-Förderungen Österreich 2026

Auch im Jahr 2026 gibt es in Österreich umfangreiche Förderungen für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher. Die Förderrichtlinien sehen gestaffelte Zuschüsse je nach Anlagengröße und technischer Ausführung vor.

EAG-Investitionszuschuss 2025

Die maximale Förderhöhe beträgt bis zu 30 % der förderfähigen Netto-Kosten der Photovoltaikanlage bzw. des Stromspeichers.

Fördercall

Die Antragstellung erfolgt in zeitlich begrenzten Fördercalls.

  • 23.04.2026 – 11.05.2026
  • 16.06.2026 – 30.06.2026
  • 08.10.2026 – 22.10.2026

Kategorien & Fördersätze

Kategorie

Anlagenleistung

Förderung in EUR/kWp

Stromspeicher: 150 EUR/kWh

Bonus- & Abschlagsregelungen

  • 25 % Abschlag für Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen (außer Agri-PV)
  • 30 % Zuschlag für innovative PV-Anlagen
  • bis zu 20 % "Made in Europe"-Bonus (PV-Module: +10 %, Wechselrichter: +10 %, Stromspeicher (EU-Herkunft): +10 %)

Fördermittel 2026

  • Kategorie A: 11 Mio. EUR
  • Kategorie B: 11 Mio. EUR
  • Kategorie C: 19 Mio. EUR
  • Kategorie D: 19 Mio. EUR

Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung

Die Errichtung darf vor Antragstellung beginnen, aber die Inbetriebnahme erst danach erfolgen.

Alle Genehmigungen und die Zählpunktnummer müssen vorliegen.

Dies ermöglicht eine schnellere Antragstellung während der Fördercalls.

Die Reihung erfolgt nach dem Zeitpunkt der Ticketziehung (Start jeweils um 17:00 Uhr am ersten Tag des Calls).

EAG-Marktprämie 2026 & 2027

Gebotstermine

  • 17.03.2026
  • 11.06.2026
  • 24.09.2026
  • 10.12.2026
  • 10.02.2027
  • 22.04.2027
  • 08.07.2027
  • 07.10.2027

Höchster anzulegender Wert: 7,77 Cent/kWh für 2026 und 2027

Ausschreibungsvolumen: mind. 175 MWp/Gebotstermin

Nähere Details zu dieser Förderung.

Weitere Förderungen 2026

Stromspeicherförderung durch den Klima- und Energiefonds

Auch 2026 wird die Förderung von Stromspeichern im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) fortgeführt. Dabei gilt:

  1. Stromspeicher werden nur in Kombination mit einer neuen oder erweiterten Photovoltaikanlage gefördert.

  2. Der Antrag muss vor der Inbetriebnahme gestellt werden.

  3. Die nutzbare Speicherkapazität muss einen Mindestwert in Relation zur PV-Leistung einhalten (z. B. ≥ 0,5 kWh je kWp PV) und ist bis maximal 50 kWh förderfähig.

Landesförderungen

Zusätzlich bieten die Bundesländer eigene Förderprogramme an. Die Bedingungen und Förderhöhen variieren je nach Bundesland. Es ist daher empfehlenswert, sich bei den jeweiligen Landesregierungen oder Energieagenturen über aktuelle Fördermöglichkeiten zu informieren. ​

Hinweis: Aufgrund der dynamischen Entwicklungen im Förderbereich ist es ratsam, sich regelmäßig über aktuelle Änderungen und neue Fördermöglichkeiten zu informieren.

Gemeindeförderungen

Auch viele Gemeinden fördern die Produktion und Speicherung von umweltfreundlichem Sonnenstrom. Am besten Sie informieren sich direkt in Ihrem Gemeindeamt über mögliche Zuschüsse.

Zusätzliche Hinweise
  • Der bisherige Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen bis 35 kWp endete am 31. März 2025.
  • Seit 1. April 2025 gilt wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 20 %.
  • Der Antragsprozess erfolgt vollständig digital über das EAG-Portal.
  • Eine nachträgliche Antragstellung ist innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungsdatum möglich (nicht bei allen Förderungen – Details prüfen!).

Weitere Infos finden Sie hier

Familie steht neben einem Elektroauto beim Laden, im Hintergrund ein Haus mit Photovoltaikanlage.
Familie steht neben einem Elektroauto beim Laden, im Hintergrund ein Haus mit Photovoltaikanlage.

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Fragen & Antworten zur Photovoltaik-Förderung

Eine Person wirft eine Muenzen in ein gelbes Sparschwein

2026 gibt es Investitionszuschüsse pro kWp für PV-Anlagen sowie eine Speicherförderung pro kWh. Zusätzlich sind regionale Förderungen möglich.

Die Förderung wird online über das EAG-Förderportal (OeMAG) beantragt. Dafür muss ein Projekt angelegt und während eines Fördercalls eingereicht werden. Die Anlage darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht in Betrieb sein.

Es gibt eine bundesweite EAG-Förderung sowie zusätzliche Landes- und Gemeindeförderungen. Die Höhe hängt von der Anlagengröße und dem Bundesland ab.

Bundesweit werden Stromspeicher im Zuge von PV-Projekten gefördert – typischer Satz ≈ € 150 pro kWh nutzbare Kapazität. Der Speicher muss mit der PV-Anlage verbunden sein. Zusätzliche Landesförderungen (zusätzlich zum Bund) können je nach Bundesland existieren

Die bundesweite Förderung beträgt rund 150 Euro pro kWh Speicherkapazität. Zusätzlich können Landesförderungen möglich sein.

Die Speicherförderung wird gemeinsam mit der PV-Anlage über das EAG-Portal beantragt. Ein eigener Antrag nur für den Speicher ist nicht möglich.

Stand: Jänner 2026 | Keine Garantie auf Fördergelder. Änderungen sowie Druck- & Satzfehler vorbehalten.