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Photovoltaik Förderung
Alles Wissenswerte zur Photovoltaik Förderung in Österreich 2025

PV-Förderungen Österreich 2025

Auch im Jahr 2025 gibt es in Österreich Förderungen für Photovoltaikanlagen. Die Förderlandschaft hat sich jedoch gegenüber den Vorjahren verändert.​

Neue Förderrichtlinien 

Ab 2025 treten neue Förderrichtlinien in Kraft, die feste Zuschüsse gewähren: 

  • 1000 € für Photovoltaikanlagen ab 5 kWp
  • 1.000 € für Stromspeicher ab 5 kWh

Gefördert werden private Haushalte, Landwirte, Unternehmen und andere berechtigte Antragsteller.

Bundesweite Förderung

Ab dem 1. April 2025 wird der zuvor geltende Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen bis 35 kWp aufgehoben, und der reguläre Mehrwertsteuersatz von 20 % tritt wieder in Kraft. Diese Änderung ersetzt die frühere Umsatzsteuerbefreiung, die bis zum 31. März 2025 galt. ​

Stattdessen können Investitionszuschüsse nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) beantragt werden. Die Fördersätze variieren je nach Größe der Anlage.​ Für die Antragstellung werden Photovoltaikanlagen in folgende Kategorien unterteilt:

  • Kategorie A: 0,01 – 10 kWp
  • Kategorie B: > 10 – 20 kWp
  • Kategorie C: > 20 – 100 kWp
  • Kategorie D: > 100 – 1.000 kWp

Für die Kategorien A und B gilt das Prinzip „first-come-first-served“, was bedeutet, dass Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet werden. Bei den Kategorien C und D wird zusätzlich der Förderbedarf in Euro pro kWp berücksichtigt.

Voraussetzungen für den Erhalt von Fördermitteln:

  • Inbetriebnahme: Die Photovoltaikanlage muss bis spätestens Ende 2025 in Betrieb genommen werden.
  • Eigenstromnutzung: Ein hoher Anteil der Eigenstromnutzung ist entscheidend für die Förderung, da er die Netzbelastung verringert und die Effizienz der Anlage steigert.
  • Zertifizierte Komponenten: Die geförderte Anlage muss aus zertifizierten Komponenten bestehen und von qualifizierten Installateuren installiert werden.
  • Antragstellung: In vielen Fällen muss der Förderantrag vor der Bestellung der Photovoltaikanlage eingereicht werden. Ab 2025 wird der Antragsprozess vollständig digitalisiert, was die Antragstellung vereinfacht und eine schnellere Bearbeitung ermöglicht.
  • Nachträgliche Antragstellung: Förderanträge können bis zu sechs Monate nach der letzten Rechnung eingereicht werden.

Bundesförderung von Stromspeicheranlagen

Im Jahr 2025 werden in Österreich Stromspeicheranlagen, die keine Förderung gemäß § 56 Abs. 21 des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) in Anspruch nehmen oder nicht der Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen unterliegen, weiterhin durch den Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung gefördert. ​Eine Antragstellung ist bis 31.12. 2025 möglich und muss vor der Bestellung des Speichers erfolgen.

Landesförderungen

Zusätzlich bieten die Bundesländer eigene Förderprogramme an. Die Bedingungen und Förderhöhen variieren je nach Bundesland. Es ist daher empfehlenswert, sich bei den jeweiligen Landesregierungen oder Energieagenturen über aktuelle Fördermöglichkeiten zu informieren. ​

Hinweis: Aufgrund der dynamischen Entwicklungen im Förderbereich ist es ratsam, sich regelmäßig über aktuelle Änderungen und neue Fördermöglichkeiten zu informieren.

Weitere Infos: Steuersatz für Photovoltaikmodule (bmf.gv.at)

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Kontakt aufnehmen

 Stand: 20. März 2025 | Keine Garantie auf Fördergelder. Änderungen sowie Druck- & Satzfehler vorbehalten.

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