PV-Förderungen Österreich 2025
Auch im Jahr 2025 gibt es in Österreich umfangreiche Förderungen für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher. Die Förderrichtlinien wurden im April 2025 aktualisiert und sehen gestaffelte Zuschüsse je nach Anlagengröße und technischer Ausführung vor.
EAG-Investitionszuschuss 2025
Die maximale Förderhöhe beträgt bis zu 30 % der förderfähigen Netto-Kosten der Photovoltaikanlage bzw. des Stromspeichers.
Fördercalls
Die Antragstellung erfolgt in zeitlich begrenzten Fördercalls: (Zur Anmeldung)
- 23.06. – 07.07.2025
08.10. – 22.10.2025
Kategorien & Fördersätze
Kategorie | Anlagenleistung | Förderung in €/kWp |
A | 0,01 – 10 kWp | 160 € |
B | >10 – 20 kWp | 150 € |
C | >20 – 100 kWp | max. 140 € |
D | >100 – 1.000 kWp | ma. 130 € |
Stromspeicher: 150 €/kWh
Bonus- und Abschlagsregelungen
- 25 % Abschlag für Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen (außer Agri-PV)
- 30 % Zuschlag für innovative PV-Anlagen
- Bis zu 20 % "Made in Europe"-Bonus:
- PV-Module: +10 %
- Wechselrichter: +10 %
- Stromspeicher (EU-Herkunft): +10 %
Fördermittel 2025
- Kategorie A: 9 Mio. €
- Kategorie B: 9 Mio. €
- Kategorie C: 21 Mio. €
- Kategorie D: 21 Mio. €
Weitere Förderungen 2025
Stromspeicherförderung durch den Klima- und Energiefonds
Im Jahr 2025 werden in Österreich Stromspeicheranlagen, die keine Förderung gemäß § 56 Abs. 21 des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) in Anspruch nehmen oder nicht der Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen unterliegen, weiterhin durch den Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung gefördert. Eine Antragstellung ist bis 31.12.2025 möglich und muss vor der Bestellung des Speichers erfolgen.
Landesförderungen
Zusätzlich bieten die Bundesländer eigene Förderprogramme an. Die Bedingungen und Förderhöhen variieren je nach Bundesland. Es ist daher empfehlenswert, sich bei den jeweiligen Landesregierungen oder Energieagenturen über aktuelle Fördermöglichkeiten zu informieren.
Hinweis: Aufgrund der dynamischen Entwicklungen im Förderbereich ist es ratsam, sich regelmäßig über aktuelle Änderungen und neue Fördermöglichkeiten zu informieren.
Zusätzliche Hinweise
- Der bisherige Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen bis 35 kWp endete am 31. März 2025.
- Seit 1. April 2025 gilt wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 20 %.
- Der Antragsprozess erfolgt vollständig digital über das EAG-Portal.
- Eine nachträgliche Antragstellung ist innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungsdatum möglich (nicht bei allen Förderungen – Details prüfen!).
Weitere Infos finden Sie hier.
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Stand: 24. Juni 2025 | Keine Garantie auf Fördergelder. Änderungen sowie Druck- & Satzfehler vorbehalten.