Förderungen für Land- & Forstwirtschaft
Energieautarker Hof.Jetzt Förderung sichern.
Der Klima- und Energiefonds fördert land- und forstwirtschaftliche Betriebe beim Umstieg auf erneuerbare Energiesysteme – mit bis zu 100.000 EUR pro Betrieb. KWB Biomassekessel und Wärmepumpen sind maximal förderfähig.
bis zu 100.000 EUR
Förderung pro Betrieb (KLIEN)
bis zu 70 %
Förderung Energieberatung
Wer wird gefördert?
Das Programm „Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarke Bauernhöfe" richtet sich an land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit LFBIS-Betriebsnummer in ganz Österreich.
Gefördert werden ganzheitliche Investitionspakete: von der erneuerbaren Wärmeversorgung über Energieeffizienz bis hin zu E-Mobilität und intelligentem Energiemanagement. Einzelmaßnahmen werden nicht gefördert – es braucht mindestens drei kombinierte Maßnahmen.
Voraussetzungen auf einen Blick
- Land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb mit LFBIS-Betriebsnummer
- Antragstellung vor erster rechtsverbindlicher Bestellung
- Mindestens 3 kombinierte Maßnahmen aus 2 Handlungsfeldern
- Gesamtenergiekonzept durch qualifizierten Energieberater
- Nur neue Anlagen und Anlagenteile (keine Gebrauchtware)
- Fachgerechte Montage durch befugtes Unternehmen
- Anlagen müssen mind. 10 Jahre in Betrieb bleiben
Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarke Bauernhöfe
bis 100.000 EUR
Förderung pro Betrieb (nicht rückzahlbar)
4,0 Mio. EUR
Gesamtbudget – solange Mittel vorhanden
Modulares Förderprogramm für integrierte Energiesystemlösungen am Hof. Gefördert werden Energieberatung, erneuerbare Wärme, Energieeffizienz, E-Mobilität und Energiemanagement in Kombination.
Einreichfrist: 25. März 2026 bis 13. November 2026, 12:00 Uhr
Kombination mit Landesförderungen möglich
Das KLIEN-Programm kann mit Landesförderungen kombiniert werden – nicht aber mit anderen Bundesförderungen für dieselbe Maßnahme. Kumulierung mit LE-Programm „73-01" (landwirtschaftliche Erzeugung) ist ausgeschlossen. Ihr KWB Berater unterstützt bei der optimalen Förderstrategie.
KLIEN-Programm im Detail
Das Programm ist modular aufgebaut. Basis ist immer das Gesamtenergiekonzept, darauf aufbauend können kombinierte Investitionsmaßnahmen gefördert werden.
Gesamtenergiekonzept (Pflichtmodul)
Ein qualifizierter Energieberater erstellt eine umfassende Analyse des Betriebs – Strom, Wärme und Mobilität. Das Konzept ist Grundvoraussetzung für alle Investitionsmaßnahmen aus Modul 2.
- Energieberater muss auf E-Control-Liste oder LK-Liste sein
- Umfasst Ist-Stand, Maßnahmenempfehlung und Wirtschaftlichkeit
- Privatanteil (Wohngebäude) muss miterfasst werden
- Muss spätestens zur Endabrechnung Modul 2 vorliegen
Förderung: 70 % der Beratungskosten (max. 2.178 EUR netto Basis)
Kombinierte Investitionsmaßnahmen (Investitionsmodul)
Mindestens drei neue Maßnahmen aus mindestens zwei der vier Handlungsfelder. Je mehr Maßnahmen kombiniert werden, desto höher der Förderzuschlag. Umsetzungsfrist: 24 Monate ab Genehmigung.
- Energieeffizienz (EFF): Dämmung, Effizienzsteigerungen bei land- bzw. forstwirtschaftlichen Produktionsprozessen und Anlagen, Heizungsoptimierung, Thermische Gebäudesanierung …
- Erneuerbare Energien & Speicherung (EET): Holzheizungen, Wärmepumpe, Thermische Solaranlagen, Notstromversorgung
- E-Mobilität: Anschaffung von land- und forstwirtschaftlich genutzten, betriebseigenen E-Nutzfahrzeugen & E-Ladeinfrastruktureinrichtungen
- Energiemanagement: Steuerungs-, Mess- und Regeltechnik - beispielsweise Clee - das intelligente Energiemanagement von KWB
Förderung: pauschal, je nach Maßnahme + Zuschläge
Förderbeträge – Erneuerbare Energieerzeugung (für KWB Produkte relevant)
Maßnahme |
Pauschalsatz |
Hinweis / Besonderheit |
|---|---|---|
Biomasse-Kessel ≤ 50 kW (Pellets, Hackschnitzel, Stückholz) |
8.500 € pauschal |
|
Biomasse-Kessel 50–100 kW |
|
Basis 8.500 € + Leistungszuschlag |
Biomasse-Kessel 100–500 kW |
13.500 € + 200 €/kW |
Großanlage, Pauschalerhöhung möglich |
Wärmepumpe ≤ 50 kW (z. B. KWB EasyAir Plus) |
7.500 € pauschal |
|
Thermische Solaranlage |
180 €/m² |
Kollektoren mit EN 12975-Typenprüfung |
Zählerkastenumbau Notstrom |
850 € pauschal |
Fossile Aggregate nicht förderungsfähig |
Energiemanagement-Zuschlag |
|
Auf die ermittelte Förderung aller anderen Maßnahmen |
Anzahl Maßnahmen (ohne Gesamtenergiekonzept) |
Kombinationszuschlag |
|---|---|
3 neue Maßnahmen aus mind. 2 Handlungsfeldern |
|
ab 4 neue Maßnahmen aus mind. 2 Handlungsfeldern |
|
Eigenversorgungsgrad > 40 % |
|
Eigenversorgungsgrad > 60 % |
|
Wichtig: Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung erfolgen. Rückwirkende Förderungen sind ausgeschlossen. Einreichung ausschließlich online unter lw.klimafonds.gv.at.
Förderung in Zahlen: Ein Hof, vier Maßnahmen, 15.923 EUR.
Wer wissen will, was am Ende wirklich hängen bleibt, rechnet nach. Ein Hof, vier KWB Maßnahmen, die offiziellen KLIEN-Pauschalen – und ein Ergebnis, das sich sehen lassen kann: 15.923 Euro Förderung.
Modul 1: Pflichtbasis
Gesamtenergiekonzept
Qualifizierter Energieberater - zählt als 1. Maßnahme
Annahme Beratungskosten: 1.800 € netto
EET | Maßnahme 2: Erneuerbare Wärme
KWB Multifire 2
Hackschnitzelkessel 40 kW, > 80 % regionale Biomasse
Anschlussleistung: 40 kW
EET | Maßnahme 3: Solare Wärme
KWB Solarthermie
Thermische Solaranlage
Kollektorfläche: 20 m²
EM | Maßnahme 4: Energiemanagement
Clee, das intelligente Energiemanagement von KWB
Energiemonitoring + Steuerung: Visualisierung aller Energieströme
Zuschlag: +5 % auf Basisförderung
Rechenweg Schritt für Schritt
Position |
Berechnung |
Betrag |
|---|---|---|
Modul 1 – Gesamtenergiekonzept (70 % von 1.800 €) |
1.800 € × 70 % |
1.260 € |
KWB Multifire 2, 40 kW – Pauschale ≤ 50 kW |
Pauschale fix |
8.500 € |
KWB Multifire 2 – Regionalzuschlag (> 80 % regionale Biomasse) |
40 kW × 30 €/kW |
1.200 € |
KWB Solarthermie, 20 m² |
20 m² × 180 €/m² |
3.600 € |
Summe Basisförderung Modul 2 |
8.500 + 1.200 + 3.600 |
13.300 € |
KWB Clee – Energiemanagement-Zuschlag (+5 % auf Basis) |
13.300 € × 5 % |
665 € |
Kombinationszuschlag – 3 neue Maßnahmen aus 2 Handlungsfeldern (+5 %) |
13.965 € × 5 % |
698 € |
Gesamtförderung (Modul 1 + Modul 2) |
15.923 € |
|---|
Wichtige Annahmen zur Berechnung
- Hackschnitzel zu > 80 % aus regionalem Aufkommen
- Eigenversorgungsgrad aktuell < 40 % (kein EVG-Zuschlag)
- Kleinunternehmen (max. Förderungssatz 50 %)
- Antrag vor erster rechtsverbindlicher Bestellung
Beispielrechnung auf Basis der Pauschalsätze laut KLIEN-Leitfaden Jahresprogramm 2025 (Stand März 2026). Individuelle Förderbeträge können abweichen. Keine Gewähr – verbindliche Auskunft erteilt die KPC unter umwelt@publicconsulting.at.
Vom Kessel zum energieautarken Hof
KWB bietet das komplette Energiesystem: förderfähige Biomassekessel als Herzstück, kombiniert mit PV, Solarthermie, Speicher und intelligentem Energiemanagement. Alles aus einer Hand – alles systemisch gedacht.
Pellets, Hackschnitzel oder Scheitholz – was der Hof hergibt. Kein Netz, kein Versorger, keine Abhängigkeit. Biomasse ist gespeicherte Energie: planbar, lagerfähig, unabhängig.
KWB EasyAir Plus als vollwertiges Stand-alone-Heizsystem – ideal für Wohngebäude am Hof, Sanierung oder Neubau. Kein Schornstein, kein Lager, volle Förderung.
Strom für den Betrieb, Wärme für Wasser und Heizung – beides direkt vom eigenen Dach. Eigenverbrauch maximieren statt Strom verschenken.
Was der Hof tagsüber produziert, steht nachts zur Verfügung. Pufferspeicher puffern Wärmespitzen, Batteriespeicher puffern Strommaxima. Das Ergebnis: kein ungenutzter Überschuss, keine teuren Zukaufspitzen.
Wenn die PV-Anlage mittags mehr produziert als der Hof verbraucht, geht dieser Überschuss nicht verloren – er heizt. Die KWB Zusatzwärmepumpen und E-Heizstäbe übernehmen Brauchwasser und Übergangszeitheizung und wandeln Stromspitzen direkt in Warmwasser um. Das senkt die Energiekosten, entlastet das Netz – und macht den Eigenverbrauch messbar höher. Kostenloser Strom vom Dach wird zu kostenlosem Warmwasser.
Clee verbindet alle Komponenten und steuert, was wann läuft. Heizung, Wärmepumpe, PV, Speicher – alles koordiniert, alles optimiert, alles per App im Blick. Wer Clee hat, weiß immer, was sein Hof verbraucht, produziert und spart.
So läuft die Antragstellung ab
Von der Beratung bis zur Auszahlung – die wichtigsten Schritte im Überblick.
KWB Beratung
Gemeinsam mit Ihrem KWB Berater klären wir, welche Produkte und Systemlösungen für Ihren Betrieb förderfähig sind und wie Sie die Förderung maximieren.
Energieberatung & Konzept
Ein qualifizierter Energieberater (E-Control- oder LK-Liste) erstellt das Gesamtenergiekonzept für Ihren Betrieb. Modul 1 kann parallel beantragt werden.
Online-Antrag stellen
Antrag online einreichen unter lw.klimafonds.gv.at – vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung. Nach Eingang erhalten Sie eine Bestätigung.
Umsetzung & Abrechnung
Nach Genehmigung (ca. 1–2 Monate) Anlage innerhalb von 24 Monaten umsetzen. Endabrechnung einreichen – Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von ca. 6 Monaten.
Häufig gestellte Fragen
Ja – beim KLIEN-Programm ist ein Kesseltausch (Biomasse gegen Biomasse) möglich, sofern der Altkessel mindestens 15 Jahre in Betrieb war und mit der neuen Anlage eine Effizienzsteigerung (Reduktion der Brennerleistung) erreicht wird. Der neue Kessel muss die Emissionsgrenzwerte der UZ 37 einhalten und einen Kesselwirkungsgrad von mind. 85 % erreichen – das erfüllen aktuelle KWB Produkte.
Nein. Beim KLIEN-Programm werden mehrere Maßnahmen in einem gemeinsamen Antrag eingereicht – das ist sogar Voraussetzung (mind. 3 kombinierte Maßnahmen). Pro Betrieb sind im Ausschreibungsfenster aber mehrere Anträge mit unterschiedlichen Maßnahmenpaketen möglich, sofern die Gesamtförderung 100.000 EUR nicht überschreitet.
Die Förderung läuft nur so lange, wie Mittel vorhanden sind. Das aktuell verfügbare Budget wird auf umweltfoerderung.at/betriebe/versorgungssicherheit-im-laendlichen-raum angezeigt. Wer früh einreicht, hat bessere Chancen. Sobald das Budget erschöpft ist, können keine weiteren Anträge mehr genehmigt werden.
Eingeschränkt. Hilfsdienste in Zusammenarbeit mit der beauftragten Fachfirma sind erlaubt – das muss auf der Rechnung vermerkt sein. Wer selbst befugt und befähigt ist (z. B. als Elektriker mit Gesellenbrief), darf auch Montage und Installation übernehmen – Eigenleistungen sind jedoch nicht förderungsfähig und werden nicht angerechnet. Die ordnungsgemäße Inbetriebnahme muss immer durch einen Fachbetrieb erfolgen.
PV- und Stromspeicheranlagen werden im KLIEN-Programm explizit nicht gefördert (Modul 2.02 EET schließt Stromproduktionsanlagen aus). Was jedoch gefördert wird: Energiemanagementsysteme, die den Überschussstrom aus der bestehenden PV-Anlage intelligent in die Heizung einspeisen (Power-to-Heat) – das ist genau das, was Clee kann.
Stand: März 2026 | Keine Garantie auf Fördergelder. Änderungen sowie Druck- & Satzfehler vorbehalten.
Ihr KWB Berater kennt die Förderung
Wir helfen Ihnen, das optimale Maßnahmenpaket für Ihren Betrieb zu entwickeln – damit Sie die maximale Förderung ausschöpfen, bevor das Budget weg ist.
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