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KWB Energiesysteme
Muenzen und Pflanze in Glas

Förderung für Betriebe und Gemeinden

KPC - Förderaktionen für Kesseltausch & Thermische Solaranlagen

1. KPC - Förderaktion „Kesseltausch für Betriebe und Gemeinden“ - Erneuerbare Wärmeerzeugung kleiner 100 kW

Mit 01.04.2026 gelten neue Richtlinien für die Bundesförderung zur Umstellung auf nachhaltige Heizsysteme für Betriebe und Gemeinden.

Wer wird gefördert?

  • Betriebe, unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen
  • Österreichische Gemeinden und Körperschaften öffentlichen Rechts
  • Die Nutzung der Anlage muss überwiegend betrieblich sein

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Ersatz fossiler Heizungssysteme (Öl, Gas, Kohle, Koks oder Strom) durch:

  • Anschluss an Nah-/Fernwärme (klimafreundlich oder hocheffizient)
  • Holzzentralheizungen (Pellets, Hackgut, Stückholz)
  • Wärmepumpen (Luft/Wasser, Wasser/Wasser, Sole/Wasser)

Wichtig: Die thermische Leistung der neuen Anlage muss unter 100 kW liegen. Ein Fernwärmeanschluss ist vorrangig zu prüfen; andere Systeme werden nur gefördert, wenn ein Anschluss technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss (De-minimis Regelung) und ist mit maximal 30 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt.

Anlagentyp (≤ 50 kW) Pauschalsatz für Betriebe

  • Fernwärme 6.500 EUR
  • Wärmepumpe 7.500 EUR
  • Holzheizung 8.500 EUR

Zusatzbonus: Für jedes weitere kW über 50 kW (bis < 100 kW) erhöht sich der Betrag um 100 EUR/kW

Gemeinden: Erhalten eine reduzierte Förderung (60 % des Betriebssatzes, max. 18 % der Kosten)

Wichtige Fristen & Einreichung

  1. Zeitpunkt: Der Antrag ist nach Umsetzung des Projekts einzubringen

  2. Frist: Spätestens sechs Monate nach Rechnungslegung

  3. Unterlagen: Erforderlich sind detaillierte Rechnungen (keine Pauschalrechnungen), ein Lichtbildausweis und ggf. der Wärmelieferungsvertrag

Die Einreichung erfolgt online unter www.umweltfoerderung.at. Bei Fragen steht das Serviceteam der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) unter +43 1 / 31 6 31-714 zur Verfügung.

Link Förderrichtlinie: KPC – Kesseltausch für Betriebe und Gemeinden kleiner 100 kW


2. KPC - Förderaktion „Thermische Solaranlagen kleiner 100 m²“ für Betriebe und Gemeinden

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zielgruppe: Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und alle österreichischen Gemeinden

  • Fördergegenstand: Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche unter 100 m², die überwiegend betrieblich genutzt werden

  • Förderhöhe (Pauschalbeträge):

    • 150 EUR/m² für Standardkollektoren

    • 195 EUR/m² für Vakuumkollektoren

    • 125 EUR/m² für Luftkollektoren

    • Zuschläge: +10 EUR/m² für das Österreichische Umweltzeichen oder bei gleichzeitiger Installation einer Holzheizung

  • Limitierung: Die Förderung ist mit maximal 30 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt (für Gemeinden gelten gesonderte Sätze)

Was Sie bei der Antragstellung beachten müssen

  1. Zeitpunkt: Der Antrag muss nach Projektabschluss, jedoch spätestens 6 Monate nach Rechnungslegung online eingereicht werden

  2. Qualität: Die Kollektoren müssen zertifiziert sein (z. B. Austria Solar Gütesiegel, Solar Keymark oder Umweltzeichen)

  3. Kosten: Förderfähig sind Kollektoren, Speicher, Pumpengruppen sowie Planung und Montage. Nicht gefördert werden u. a. Photovoltaik-Anlagen, Eigenleistungen oder die Wärmeverteilung im Gebäude

  4. Rechnungen: Es sind detaillierte Rechnungsaufgliederungen erforderlich; Pauschalrechnungen werden nicht akzeptiert

Detailinfos bzw. Einreichung

KPC-Serviceteam „Energiesparen“ Telefon: +43 1 / 31 6 31-714, Anträge können direkt über die Website www.umweltfoerderung.at gestellt werden.
Link Förderrichtlinie: KPC – Thermische Solaranlagen kleiner 100 m²

Stand: April 2026 | Keine Garantie auf Fördergelder. Änderungen sowie Druck- & Satzfehler vorbehalten.