Förderung für Betriebe und Gemeinden
KPC - Förderaktionen für Kesseltausch & Thermische Solaranlagen
1. KPC - Förderaktion „Kesseltausch für Betriebe und Gemeinden“ - Erneuerbare Wärmeerzeugung kleiner 100 kW
Mit 01.04.2026 gelten neue Richtlinien für die Bundesförderung zur Umstellung auf nachhaltige Heizsysteme für Betriebe und Gemeinden.
Wer wird gefördert?
- Betriebe, unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen
- Österreichische Gemeinden und Körperschaften öffentlichen Rechts
- Die Nutzung der Anlage muss überwiegend betrieblich sein
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Ersatz fossiler Heizungssysteme (Öl, Gas, Kohle, Koks oder Strom) durch:
- Anschluss an Nah-/Fernwärme (klimafreundlich oder hocheffizient)
- Holzzentralheizungen (Pellets, Hackgut, Stückholz)
- Wärmepumpen (Luft/Wasser, Wasser/Wasser, Sole/Wasser)
Wichtig: Die thermische Leistung der neuen Anlage muss unter 100 kW liegen. Ein Fernwärmeanschluss ist vorrangig zu prüfen; andere Systeme werden nur gefördert, wenn ein Anschluss technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss (De-minimis Regelung) und ist mit maximal 30 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt.
Anlagentyp (≤ 50 kW) Pauschalsatz für Betriebe
- Fernwärme 6.500 EUR
- Wärmepumpe 7.500 EUR
- Holzheizung 8.500 EUR
Zusatzbonus: Für jedes weitere kW über 50 kW (bis < 100 kW) erhöht sich der Betrag um 100 EUR/kW
Gemeinden: Erhalten eine reduzierte Förderung (60 % des Betriebssatzes, max. 18 % der Kosten)
Wichtige Fristen & Einreichung
Zeitpunkt: Der Antrag ist nach Umsetzung des Projekts einzubringen
Frist: Spätestens sechs Monate nach Rechnungslegung
Unterlagen: Erforderlich sind detaillierte Rechnungen (keine Pauschalrechnungen), ein Lichtbildausweis und ggf. der Wärmelieferungsvertrag
Die Einreichung erfolgt online unter www.umweltfoerderung.at. Bei Fragen steht das Serviceteam der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) unter +43 1 / 31 6 31-714 zur Verfügung.
Link Förderrichtlinie: KPC – Kesseltausch für Betriebe und Gemeinden kleiner 100 kW
2. KPC - Förderaktion „Thermische Solaranlagen kleiner 100 m²“ für Betriebe und Gemeinden
Das Wichtigste auf einen Blick
Zielgruppe: Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und alle österreichischen Gemeinden
Fördergegenstand: Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche unter 100 m², die überwiegend betrieblich genutzt werden
Förderhöhe (Pauschalbeträge):
150 EUR/m² für Standardkollektoren
195 EUR/m² für Vakuumkollektoren
125 EUR/m² für Luftkollektoren
Zuschläge: +10 EUR/m² für das Österreichische Umweltzeichen oder bei gleichzeitiger Installation einer Holzheizung
Limitierung: Die Förderung ist mit maximal 30 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt (für Gemeinden gelten gesonderte Sätze)
Was Sie bei der Antragstellung beachten müssen
Zeitpunkt: Der Antrag muss nach Projektabschluss, jedoch spätestens 6 Monate nach Rechnungslegung online eingereicht werden
Qualität: Die Kollektoren müssen zertifiziert sein (z. B. Austria Solar Gütesiegel, Solar Keymark oder Umweltzeichen)
Kosten: Förderfähig sind Kollektoren, Speicher, Pumpengruppen sowie Planung und Montage. Nicht gefördert werden u. a. Photovoltaik-Anlagen, Eigenleistungen oder die Wärmeverteilung im Gebäude
Rechnungen: Es sind detaillierte Rechnungsaufgliederungen erforderlich; Pauschalrechnungen werden nicht akzeptiert
Detailinfos bzw. Einreichung
KPC-Serviceteam „Energiesparen“ Telefon: +43 1 / 31 6 31-714, Anträge können direkt über die Website www.umweltfoerderung.at gestellt werden.
Link Förderrichtlinie: KPC – Thermische Solaranlagen kleiner 100 m²
Stand: April 2026 | Keine Garantie auf Fördergelder. Änderungen sowie Druck- & Satzfehler vorbehalten.