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Förderungen für Biomasse Heizungen
Alle Förderungen, Zuschläge und Boni für Biomasse Heizungen im Überblick.

Aktuelle Info zur Beendigung der Bundesförderung in Österreich

Förderungsaktion erfolgreich beendet
Die Förderungsaktion Sanierungsoffensive mit „Sanierungsbonus“ und „Raus aus Öl und Gas“ 2023/24 wurde mit großem Erfolg beendet. Die Fördermittel sind ausgeschöpft, und neue Registrierungen oder Anträge sind derzeit nicht möglich. Über eine Fortsetzung im kommenden Jahr (2025) wird eine neue Bundesregierung entscheiden.

Aufrechte Registrierungen nicht betroffen
Mit einer aufrechten Registrierung bzw. einem Antrag sind die Förderungsmittel natürlich für Sie reserviert. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung nicht verlängert werden kann. Ab der Registrierung haben Sie 12 Monate Zeit, die Maßnahme durchzuführen und den Antrag einzureichen. Die Registrierung endet automatisch nach Ablauf dieser Frist.

Wie es weitergeht?
Die hohe Nachfrage zeigt, wie wichtig erneuerbare Energielösungen für die Energiewende sind. Es bleibt abzuwarten, welche Entscheidungen die neue Bundesregierung trifft, doch es gibt positive Signale, dass Förderungen für nachhaltige Energieprojekte auch künftig eine wichtige Rolle spielen werden.

Für weitere Informationen
Die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) veröffentlicht als erste Stelle aktuelle Informationen zu Förderungen. Besuchen Sie die KPC-Website unter www.umweltfoerderung.at.

Jetzt handeln – Fristen unbedingt einhalten!

Falls Sie eine aufrechte Registrierung haben, sind die Fördermittel für Sie reserviert. Damit die Förderung nicht verfällt, müssen jedoch alle Fristen strikt eingehalten werden.

  • Ab dem Registrierungsdatum haben Sie maximal 12 Monate, um die neue Heizungsanlage zu installieren und den Antrag mit der Schlussrechnung einzureichen.
  • Eine Verlängerung der Frist ist nicht möglich. Nach Ablauf dieser Zeit verfällt Ihr Anspruch unwiderruflich.


Warum schnelles Handeln wichtig ist:

  • Installateure sind stark ausgelastet: Mehr als 90.000 Haushalte haben sich registriert – wer spät plant, riskiert Verzögerungen.
  • Die Heizsaison endet: Jetzt ist der ideale Zeitpunkt für den Umbau.
  • Ungewisse Zukunft der Förderung: Angesichts aktueller Budgetplanungen ist nicht sicher, ob es 2025 erneut eine ähnlich hohe Förderung geben wird.

Vermeiden Sie unnötige Risiken und setzen Sie Ihre geförderte Maßnahme jetzt um.

Förderung für Heizungen in Österreich – rund 75% für Pelletheizung, Hackschnitzel- & Scheitholzheizungen

Mit unserer KWB-Förderübersicht schaffen Sie sich einen Überblick über alle Förderungen in Österreich auf erneuerbare Energiesysteme und Heizsysteme, egal ob Bundes- oder Landesförderungen. 

Auf dieser Seite finden Sie Infos zur ...

Bis zu 75 % Bundesförderung in Österreich 2024 für Biomasse

Heizlösungen von KWB sind durch ihre hochwertige Technik und lange Lebensdauer ein echter Beitrag zum Klimaschutz! Das hat auch der Staat erkannt und erhöht für 2024 die Umweltförderungen in Österreich für den Heizungsumstieg von Öl und Gas auf erneuerbare Energie, im Speziellen auf Holz-Heizungen, großzügig! 

Um heimische Rohstoffe wie Stückholz, Hackgut und Pellets stärker zu nutzen, fördert der Bund auch 2024 noch großzügiger und beim Austausch von fossilen Heizungen bis zu 75 % der Kosten für eine neues umweltfreundliches Heizsystem von KWB, sofern ein Fernwärmeanschluss nicht möglich ist. 

2024 wird beim Umstieg auf erneuerbare Energie folgendes gefördert: die Kosten des Heizkessels („Kesseltausch“) sowie auch die Kosten für Planung, Einbindung ins Heizungssystem, zentrale Heizungsregelung, Speicher, Elektroinstallationen der Heizung, und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel- und Tankanlagen.

Kesseltausch

Förderhöhen für Heizungen für Privatpersonen im Ein- und Zweifamilienhaus

  • Förderungen für Pelletheizungen

    Beim Ersatz des fossilen Heizungssystems durch eine Pelletzentralheizung gibt es eine maximale Förderung von 18.000 €. Die Förderung ist mit max. 75 % der förderfähigen Investitionskosten (Pelletheizung) begrenzt. Die endgültige Fördersumme wird nach erfolgtem Heizungstausch und Vorlage der Antragsunterlagen ermittelt und ausbezahlt.

  • Förderungen für Hackschnitzelheizung

    Beim Ersatz des fossilen Heizungssystems durch eine Hackgutheizung gibt es eine maximale Förderung von 18.000 €. Die Förderung ist mit max. 75 % der förderfähigen Investitionskosten (Hackgutkessel) begrenzt. Die endgültige Fördersumme wird nach erfolgtem Heizungstausch und Vorlage der Antragsunterlagen ermittelt und ausbezahlt.

  • Förderungen für Scheitholzheizung

    Beim Ersatz des fossilen Heizungssystems durch eine Scheitholz-Zentralheizung gibt es eine maximale Förderung von 16.000 €. Die Förderung ist mit max. 75 % der förderfähigen Investitionskosten (Scheitholzkessel) begrenzt. Die endgültige Fördersumme wird nach erfolgtem Heizungstausch und Vorlage der Antragsunterlagen ermittelt und ausbezahlt.

Bundesförderungen können mit Landesförderungen kombiniert werden; weitere Einzelheiten finden Sie im Abschnitt "Landesförderung in Österreich".

NEUE zusätzliche Förderrichtlinie "Tausch erneuerbarer Heizungssysteme"

Sie haben schon eine Holzheizung und möchten diese bestehende alte Holz-Zentralheizung tauschen und von der neuen Förderung profitieren?

Seit 01.07.2024 gibt es die Möglichkeit dazu!  

Jetzt mehr Informationen zu den neuen Fördermöglichkeiten für den Austausch einer bestehenden Holz-Zentralheizung in Österreich einholen. 

 

Zur neuen Förderung
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Hier finden Sie alle Informationen zur 100 % Förderung für einkommensschwache Haushalte.
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Förderhöhen mehrgeschossiger Wohnbau
Hier finden Sie alle Informationen zu den Förderhöhen für Privatpersonen im MGV
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Landesförderung in Österreich für Biomasse

In Österreich wird die Investition in eine moderne Biomasseheizung je nach Bundesland und Investitionsrahmen individuell gefördert. Und das meistens zusätzlich zur Bundesförderung!

Übersicht Biomasse Förderungen der Bundesländer

Biomasse Landesförderungen Österreich (Maximalbeträge am Beispiel „Pelletheizung“)

 Bgl.Ktn.Sbg.Stmk.TirolVbg.Wien
Bund18.00018.00018.00018.00018.00018.00018.00018.00018.000
Land3.5006.0004% 4.2008.0002.5003.000 + 25% 4.0008.000
Summe21.50024.00018.000 + 4% 22.20026.00020.50021.000 + 25% 22.00026.000

*Alle Beträge sind in €. 

Gemeindeförderungen

In vielen der 2.100 österreichischen Gemeinden werden Sie ebenfalls für einen Einbau oder Umstieg auf eine Pellet-, Hackgut- oder Stückholzheizung belohnt. Erkundigen Sie sich hier am besten direkt in Ihrem Gemeindeamt über individuelle Zuschüsse! 

Steuerliche Förderung der Energieeffizienz von Gebäuden

NEU: Ausgaben für die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden und beim Umstieg von einem fossilen Heizungssystem auf eine klimafreundliche Heizung („Heizkesseltausch“) können bei der Arbeitnehmerveranlagung ab 2022 steuerlich als Sonderausgaben im Wege eines „Öko-Sonderausgabenpauschales“ automatisch berücksichtigt werden.


Somit können in Summe 4.000 Euro für die thermisch-energetische Sanierung und 2.000 Euro für den Heizkesseltausch auf einen Zeitraum von insgesamt fünf Jahren wirksam gemacht werden. 
 

Zur Öko-Sonderausgabenpauschale
Auf diesem Bild sieht man ein kleines Geld Glas das mit Muenzen befuellt ist

Sie interessieren sich für eine KWB Heizlösung?

KWB bietet Ihnen genau das Energiesystem, das zu Ihnen passt! Der KWB Heizungsberater berät Sie vor Ort und findet gemeinsam mit Ihnen die optimale Lösung.

KWB Beratung

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100 % Förderung für Einkommensschwache Familien beim Tausch einer alten Öl- oder Gasheizung auf ein neues KWB Energiesystem!

Tausch erneuerbarer Heizungssysteme

Alles Wissenswerte zur Förderrichtlinie in Österreich

 Stand: 26. Februar 2024 | Keine Garantie auf Fördergelder. Änderungen sowie Druck- & Satzfehler vorbehalten.

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