Fördermöglichkeiten für den Einbau von Wärmepumpen in Österreich 2025
Wärmepumpen sind eine der effizientesten und umweltfreundlichsten Heizlösungen der Zukunft. Mit einer innovativen KWB Luft-Wasser-Wärmepumpe heizen Sie effizient, umweltfreundlich und kostensparend. Gleichzeitig profitieren Sie von großzügigen Förderungen, die Ihnen den Umstieg oder die Neuanschaffung noch einfacher machen.
Auf dieser Seite finden Sie Infos zur ...
Attraktive Förderungen für den Umstieg auf nachhaltiges Heizen
Bundesförderung + Landesförderung
Sowohl der Bund als auch die Länder unterstützen den Wechsel von fossilen Heizsystemen wie Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrennern und strombetriebenen Nacht- oder Direktspeicheröfen auf nachhaltige Heizlösungen – einschließlich Wärmepumpen und Biomasseheizungen. Der Einbau der neuen Anlage muss durch einen Fachbetrieb erfolgen. Die maximale Fördersumme für den Umstieg auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe beträgt 25.586 €.
Sauber Heizen für Alle
Haushalte mit niedrigem Einkommen können vom Förderprogramm „Sauber Heizen für Alle“ profitieren, das den Wechsel von einer fossilen Heizungsanlage auf eine nachhaltige Biomasse-Heizanlage oder Luft-Wasser-Wärmepumpe von Bund und Land besonders stark unterstützt. Privatpersonen mit Hauptwohnsitz am Projektstandort und einem niedrigen Monatseinkommen, bekommen bis zu 100 Prozent der Kosten ersetzt. (Die maximal förderfähigen Kosten liegen bei einer Luft/Wasser Wärmepumpe bei 25.586 €.)
Welche Wärmepumpen werden gefördert?
Es gibt eine Vielzahl von Wärmepumpen, die durch Förderungen unterstützt werden. Hierzu zählen:
- Luft-Wasser-Wärmepumpe: Nutzt die Außenluft als Wärmequelle und gibt die Wärme über einen Wasserkreislauf an das Heizsystem ab. Ideal für Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie kleinere Gebäude. Von Experten empfohlen: Die KWB EasyAir Plus.
- Brauchwasser-Wärmepumpe: Ist die optimale Ergänzung zu einer Holzheizung und nutzt die Umgebungsluft zur effizienten Warmwasserbereitung, etwa die KWB EmpaAir Brauchwasser-Wärmepumpe.
- Luft-Luft-Wärmepumpe: Nutzt die Außenluft, um die Raumluft direkt zu erwärmen. Wird gerne in Passiv- oder Niedrigenergiehäusern eingesetzt.
Weitere Details zu den einzelnen Systemen finden Sie auf den verlinkten Seiten zu den jeweiligen Wärmepumpen.
Was wird gefördert?
Es gibt verschiedene Arten von Förderungen für Wärmepumpen, die sich in den Bereichen Altbau/Sanierung/Austausch sowie Neubau unterscheiden:
- Altbau/Sanierung/Austausch: Wenn Sie Ihre alte Heizung gegen eine effiziente Wärmepumpe austauschen, können Sie Förderungen für die Heizungssanierung erhalten.
- Neubau: Beim Neubau eines Hauses oder Gebäudes können Sie ebenfalls von Zuschüssen profitieren, die speziell für den Einsatz von Wärmepumpen vorgesehen sind.
- Sonstige Zuschüsse: In einigen Fällen werden auch Zusatzförderungen für den Umstieg auf alternative Heizsysteme oder zur Verbesserung der Energieeffizienz angeboten.
Wer wird gefördert?
Die Förderungen richten sich in erster Linie an:
- Private Haushalte: Für Neubau und Sanierung von Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen.
- Landwirte: Für landwirtschaftliche Betriebe, die auf nachhaltige Heizsysteme umsteigen.
- Vereine: In einigen Fällen werden auch gemeinnützige Organisationen unterstützt.
- Sonstige Betriebe: Kleinunternehmen und Betriebe können ebenfalls von den Förderungen profitieren.
Die genauen Kriterien und Antragsvoraussetzungen variieren je nach Bundesland und Förderprogramm.
Wie läuft der Förderprozess ab?
Der Förderprozess für Wärmepumpen erfolgt in mehreren Schritten:
- Voraussetzungen: Um sich für eine Förderung zu qualifizieren, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, z.B. die Wahl eines förderfähigen Wärmepumpensystems und die Durchführung einer energieeffizienten Installation.
- Antragstellung: Die Anträge müssen bei den entsprechenden Förderstellen eingereicht werden. Dabei sind in der Regel detaillierte Informationen über die geplante Installation erforderlich.
- Förderstellen: Die Förderung wird durch die jeweiligen Landesstellen oder durch spezifische Programme wie "Sauber Heizen für Alle" koordiniert.
- Zahlung: Sobald Ihr Antrag genehmigt wurde, erfolgt die Auszahlung der Fördermittel.
Zusätzlicher Tipp: Steuerersparnis mit der Öko-Sonderausgabenpauschale
Neben den direkten Förderungen kann der Austausch einer Wärmepumpe oder eines Heizkessels zusätzlich steuerlich begünstigt werden. Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung kann die „Öko-Sonderausgabenpauschale“ geltend gemacht werden:
- Bis zu 2.000 € Steuerersparnis – über 5 Jahre verteilt mit 400 € pro Jahr
Erfahren Sie jetzt mehr über die passenden Förderungen für Ihre neue Wärmepumpe und sichern Sie sich finanzielle Unterstützung für eine nachhaltige Heizlösung!

Landesförderungen Österreich
In Österreich gibt es verschiedene Förderstellen, die landesabhängig unterschiedliche Förderungen für Wärmepumpen anbieten. Die Förderhöhe und -voraussetzungen variieren je nach Bundesland. Es ist wichtig, sich über die genauen Details in Ihrem Bundesland zu informieren, um von den besten Fördermöglichkeiten zu profitieren.
Detaillierte Förderinfos zu den einzelnen Bundesländern
Landesförderung für Wärmepumpen Burgenland
Sonderförderaktion 2025 für Wärmepumpen
Beim Tausch einer fossilen Heizung auf eine Wärmepumpe werden 30 % der Investitionskosten gefördert, jedoch maximal 3.500 €. Mehr Infos hier.
Antragstellung & Ablauf
Die Antragstellung erfolgt nach der Inbetriebnahme per E-Mail an post.a9-energie@bgld.gv.at oder per Post an:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
Fördervoraussetzungen
Die maximale Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems (z.B. Heizkörper, Fußbodenheizung) darf 55°C nicht überschreiten.
Förderung für Wärmepumpen im Neubau
Im Neubau werden Wärmepumpen mit bis zu 2.500 € gefördert. Die Förderung setzt sich wie folgt zusammen:
- Basisförderung: 1.800 €
- Bonus für PV-Anlage: 500 €, wenn gleichzeitig eine Photovoltaikanlage errichtet wird
- Effizienzbonus: 200 €, falls der Heizwärmebedarf des Neubaus unter 2.700 kWh/a liegt
Landesförderung für Wärmepumpen Kärnten
Der Umstieg von einem fossilen Heizsystem auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe wird mit einem Einmalzuschuss von bis zu 35 % der Investitionskosten gefördert. Der maximale Förderbetrag beträgt 6.000 € pro Wohnung.
Antragstellung
Der Förderantrag kann nach der Inbetriebnahme online gestellt werden:
Hinweis: Eine Antragstellung ist auch möglich, wenn keine Bundesförderung in Anspruch genommen wird!
Fördervoraussetzungen
- Das geförderte Objekt muss ganzjährig als Hauptwohnsitz genutzt werden.
- Die maximale Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems (z.B. Heizkörper, Fußbodenheizung) darf 55°C nicht überschreiten.
Förderung im Neubau
Im Neubau wird die Luft-Wasser-Wärmepumpe im Rahmen der Wohnbauförderung finanziell unterstützt.
Landesförderung für Wärmepumpen Oberösterreich
Luft-Wasser-Wärmepumpe – Fördermöglichkeiten und Voraussetzungen
Der Austausch einer fossilen Heizung gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe wird mit 100 € pro kW Nennwärmeleistung gefördert (maximal 1.700 €). Zusätzlich gibt es eine Landesförderung, die bis zu 50 % der förderfähigen Nettokosten abdeckt.
Antragstellung
Die Förderung kann nach Abschluss der Installationsmaßnahmen bequem online beantragt werden.
Fördervoraussetzungen
- Das geförderte Objekt muss ganzjährig als Hauptwohnsitz genutzt werden.
- Die maximale Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems (z.B. Heizkörper, Fußbodenheizung) darf 55°C nicht überschreiten.
- Die Wärmepumpe muss mit einer der folgenden nachhaltigen Energiequellen kombiniert werden:
- Photovoltaikanlage mit mindestens 3 kWp
- Solarthermie-Anlage mit mindestens 4 m²
- 10-jährige Nutzung von Strom aus 100 % erneuerbaren Energieträgern
Förderung im Neubau
Im Neubau wird die Wärmepumpe im Rahmen der Wohnbauförderung finanziell unterstützt.
Landesförderung für Wärmepumpen Salzburg
Das Land Salzburg unterstützt die Installation einer Luft-Wasser-Wärmepumpe mit einer Förderung von 5.000 €. Diese Förderung ist auf maximal 40 % der förderfähigen Brutto-Investitionskosten begrenzt.
Antragstellung
Die Förderung kann nach Abschluss der Maßnahmen beantragt werden und muss ausschließlich elektronisch über folgenden Link eingereicht werden.
Fördervoraussetzungen
- Die maximale Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems (z.B. Heizkörper, Fußbodenheizung) darf 55°C nicht überschreiten.
Förderung im Neubau
Im Neubau wird die Luft-Wasser-Wärmepumpe im Rahmen der Wohnbauförderung finanziell unterstützt.
Landesförderung für Wärmepumpen Steiermark
Der Austausch einer fossilen Heizungsanlage gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe wird mit 30 % der förderfähigen Investitionskosten unterstützt, jedoch maximal 1.000 €.
Antragstellung & Ablauf
- Schritt 1: Der Förderantrag muss vor der Lieferung der Anlage online eingereicht werden.
- Schritt 2: Nach der Errichtung der Anlage ist eine Fertigstellungsmeldung erforderlich.
Fördervoraussetzungen
- Die maximale Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems (z.B. Heizkörper, Fußbodenheizung) darf 55°C nicht überschreiten.
- Es muss entweder ein maximal 10 Jahre alter Energieausweis vorgelegt oder eine Energieberatung in Anspruch genommen werden.
Förderung im Neubau
Im Neubau wird die Luft-Wasser-Wärmepumpe im Rahmen der Wohnbauförderung finanziell unterstützt.
Zusätzliche Fördermöglichkeiten
Im Zuge einer Wohnhaussanierung kann auch die Heizung gefördert werden:
- Kleine Sanierung: 15 % Direktförderung
- Umfassende energetische Sanierung: 30 % Direktförderung
Landesförderung für Wärmepumpen Tirol
Für die Umstellung auf eine Wärmepumpe stehen zwei Förderoptionen zur Verfügung:
Einmalzuschuss: 25 % der förderfähigen Kosten: z.b: 8.000 €*
Beispielrechnung: *Bei Gesamtkosten von 32.000 € beträgt der Einmalzuschuss 8.000 €.oder
Annuitätenzuschuss: Alternativ kann ein Zuschuss in Höhe von 35 % der Anfangsbelastung eines Bankkredits gewählt werden.
Zusätzlicher Bonus: 3.000 € für klimafreundliches Heizen.
Antragstellung
Der Antrag kann nach der Inbetriebnahme mittels Antragsformular eingereicht werden.
Fördervoraussetzungen
- Die maximale Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems (z.B. Heizkörper, Fußbodenheizung) darf 55°C nicht überschreiten.
- Die Baubewilligung des Objekts muss vor mehr als 10 Jahren erteilt worden sein.
Förderung im Neubau
Das Land Tirol bietet eine einkommensunabhängige Impulsförderung für den Einbau von Wärmepumpen im privaten Neubau an. Diese Förderung richtet sich an natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Tirol, die ein neu errichtetes Eigenheim mit bis zu zwei Wohnungen bauen oder Um- und Zubauten durchführen und dabei eine hocheffiziente elektrisch betriebene Wärmepumpe als Hauptheizsystem installieren. Die Förderung ist nicht mit der Wohnbauförderung kombinierbar.
- Luft-Wasser-Wärmepumpe: 700 €
Landesförderung für Wärmepumpen Vorarlberg
- Basisförderung: 1.000 €
Zusätzlicher Bonus: 1.000 € für den Austausch eines fossilen Heizsystems
Gesamtförderung: bis zu 2.000 €
Antragstellung & Ablauf
Der Antrag muss nach der Inbetriebnahme gestellt werden, spätestens jedoch 6 Monate danach.
Fördervoraussetzungen
- Die maximale Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems (z.B. Heizkörper, Fußbodenheizung) darf 55°C nicht überschreiten.
- Eine baurechtliche Bewilligung muss vorliegen.
- Das geförderte Gebäude muss ganzjährig bewohnt und als Hauptwohnsitz genutzt werden.
Landesförderung für Wärmepumpen Wien
Die Stadt Wien unterstützt im Rahmen der Wohnungsverbesserung den Einbau von hocheffizienten alternativen Energiesystemen zur Heizungs- und Warmwasseraufbereitung. Die Förderung beträgt 35 % der anerkannten förderfähigen Kosten, jedoch maximal 8.000 €.
Antragstellung & Ablauf
Vor Maßnahmenbeginn sollte der Förderantrag online eingereicht werden.
Nach der Umstellung muss die Endabrechnung bei der zuständigen Förderstelle eingereicht werden.
Fördervoraussetzungen
- Die maximale Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems (z.B. Heizkörper, Fußbodenheizung) darf 55°C nicht überschreiten.
- Das geförderte Objekt muss als Hauptwohnsitz genutzt werden.
Weitere Förderungen für eine Wärmepumpe
- Zusätzlich zu den landesweiten und spezifischen Heizsystemförderungen gibt es auch Initiativen wie den Umstieg von Öl/Gas auf Wärmepumpen. Diese Förderungen sollen den Wechsel von fossilen Brennstoffen zu umweltfreundlicheren Heizsystemen erleichtern. Die Initiative "Sauber Heizen für Alle" unterstützt beispielsweise den Umstieg auf nachhaltige Heizsysteme in Haushalten, die derzeit noch Öl oder Gas verwenden.
- Wer sich bereits für den „Sanierungsbonus“ oder die Aktion „Raus aus Öl und Gas“ registriert hat, hat nunmehr 12 Monate Zeit (keine Verlängerung möglich), die Maßnahme durchzuführen und den Antrag einzureichen! Die Fördermittel sind mit einer aufrechten Registrierung bzw. einem eingereichten Antrag bereits für Sie reserviert.
Mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe von KWB investieren Sie ab sofort in gleich mehrere Vorteile: Sie senken Ihre Energiekosten, steigern den Wert Ihrer Immobilie und leisten einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.
Ihr persönlicher Ansprechpartner berät Sie gerne!
Erfahren Sie alles über unsere innovative Luft-Wasser-Wärmepumpe und ihre vielfältigen Einsatzmöglichkeiten. Wir nehmen uns die Zeit, Ihnen die Vorteile und technischen Details zu erklären und gemeinsam die ideale Lösung für Ihr Zuhause oder Ihren Betrieb zu finden.

Stand: Februar 2025. Alle Angaben ohne Gewähr