Förderinfo Burgenland (bis zu 26.500 €)
Förderungen für Biomasse Heizungen
bis zu 18.000 € Bundesförderung für Pellet- & Hackgutheizungen
bis zu 16.000 € Bundesförderung für Stückholzheizungen
bis zu 5.000 € Bundesförderung für den Tausch erneuerbarer Heizungssysteme
bis zu 4.200 € Landesförderung “(inkl. Bonusbetrag für Solar und PV)”
Förderungen für Solar Anlagen
2.500 € Bundesförderung “Solar-Bonus”
1.800 € Solar-Landesförderung auch ohne Heizungstausch
plus individuelle Gemeindeförderungen für Biomasse & Solar
Wer wird gefördert?
Land Burgenland:
Natürliche u. juristische Personen (PRIVATPERSONEN)
Förderungen stehen natürlichen Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder gleichgestellten Personen zur Verfügung, die ihren Hauptwohnsitz im Gebäude haben, in dem die geförderte Anlage installiert wird.
Was wird gefördert?
Land Burgenland:
Die Förderung gilt für den Austausch eines fossil betriebenen Heizungssystems (einschließlich Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein umweltfreundliches Heizungssystem.
Wie wird gefördert?
Land Burgenland:
- Biomasse Förderungen
3.500 € beim Ersatz einer fossilen Heizung gegen eine Biomasseanlage.
Die Förderungssumme ist mit maximal 30% der anerkannten förderfähigen Kosten begrenzt!Diese Sonderförderaktion läuft vom 31.1.2024 bis 31.12.2024. Die Heizungsanlage muss bis zum 31.12.2024 in Betrieb genommen werden und ein Nachweis über den Tausch der fossilen Heizungsanlage vorgelegt werden. Förderanträge können bis spätestens 31.01.2025 gestellt werden. Ein Bonusbetrag ist möglich, wenn das Heizsystem gleichzeitig mit einer Photovoltaikanlage oder Solaranlage kombiniert wird.
- Bonusbetrag für die gleichzeitige Errichtung einer Photovoltaikanlage 500 €
- Bonusbetrag für die gleichzeitige Errichtung einer Solaranlage 200 €
- Diese Sonderförderung ist mit der Bundesförderungen „raus aus Öl und Gas“ kombinierbar! Weitere Details zu den Förderungen für Scheitholzheizungen/Stückholzheizungen sowie anderen Heizungssystemen finden Sie auf der Hauptseite Förderungen für Energiesysteme.
- Solar-Förderungen
- 1.800 € bei Errichtung einer thermischen Solaranlage. (Auch ohne Heizungstausch - Alternativenergie)
Förderung bis 30 % der Investitionskosten (max. 1.100 € bei Warmwasserbereitung, max. 1.800 € bei Heizungsunterstützung)
- 1.800 € bei Errichtung einer thermischen Solaranlage. (Auch ohne Heizungstausch - Alternativenergie)
- PV-Förderungen
- Gefördert werden u.a. Errichtung bzw. Erweiterung von netzgeführten Stromerzeugungsanlagen mit oder ohne Stromspeichersystem sowie dessen Nachrüstung.
Sonderförderaktion „Sauber Heizen für Alle“ für Private 2024
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und das Land Burgenland unterstützen einkommensschwache Haushalte bei der Umstellung von fossil betriebenen Raumheizungen (wie Erdöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle/Koks, Allesbrenner) sowie für den Ersatz von Stromheizungen (strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) auf nachhaltige klimafreundliche Heizungssysteme. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich beim Bund, die Abwicklung durch die KPC (Kommunalkredit Public Consulting GmbH) oder das Land Burgenland.
Zuständige Förderstelle
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – Hauptreferat Wohnbauförderung
Prälat Gangl Straße 1
7000 Eisenstadt
INFO-Hotline: 057/600/2801
E-Mail: anbringen@bgld.gv.at
Weitere Förderungen der Bundesländer
Förderungen für Heizungen & Solar in Wien
Förderungen für Heizungen & Solar in Kärnten
Förderungen für Heizungen & Solar in Niederösterreich
Förderungen für Heizungen & Solar in Oberösterreich
Förderungen für Heizungen & Solar in Salzburg
Förderungen für Heizungen & Solar in Steiermark
Stand: 22. April 2024 | Keine Garantie auf Fördergelder. Änderungen sowie Druck- & Satzfehler vorbehalten.