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Förderinfo Vorarlberg (bis zu 28.800 €)

Förderungen Biomasse

bis zu 18.000 € Bundesförderung für Pellet- & Hackgutheizungen
bis zu 16.000 € Bundesförderung für Stückholzheizungen 
bis zu 4.000 € Landesförderung

Förderungen Solar

2.500 € Bundesförderung "Solar-Bonus"
bis zu 4.300 € Landesförderung (inklusive 300 € Servicecheck)

plus individuelle Gemeindeförderungen für Biomasse & Solar

Nähere Informationen zum Download

Wer wird gefördert?

Natürliche u. juristische Personen (PRIVATPERSONEN)
Förderungen stehen natürlichen Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder gleichgestellten Personen zur Verfügung, die ihren Hauptwohnsitz im Gebäude haben, in dem die geförderte Anlage installiert wird.

Was wird gefördert?

Förderung für Biomasse 

Die Förderung gilt für den Austausch eines fossil betriebenen Heizungssystems (einschließlich Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein umweltfreundliches Heizungssystem.

  • Stückholzheizungen in Verbindung mit Pufferspeicher (Umweltzeichen zertifiziert, UZ 37) 
  • Automatische Hackgut- und Pelletheizung (UZ 37) 
  • Kachel- und Kaminöfen als Zentralheizung (Wirkungsgrad mindestens 85 %) 

Die Förderung gilt ausschließlich für private Nutzungszwecke, und die betroffenen Wohnhäuser und Wohnungen müssen ganzjährig bewohnt sein (Hauptwohnsitz).
 

Förderung für Solaranlage 

Die Basisförderung beträgt maximal 30 % der förderfähigen Kosten. Die Baubewilligung des betroffenen Gebäudes muss mindestens 10 Jahre zurückliegen.

Für thermische Solaranlagen mit einer Bruttokollektorfläche bis inklusive 25 m² wird ein Servicescheck in Höhe von € 300,- ausgestellt. Der Servicescheck wird ein Jahr nach der Förderzusage zugesandt und muss innerhalb eines Jahres von einem einschlägigen Fachbetrieb oder Technischen Büro durchgeführt werden. Die Durchführung des Services darf nicht von der Fachfirma erfolgen, die die Anlage installiert hat. Der Servicescheck ist ausschließlich vom Förderwerber einzulösen. Zur Einlösung sind folgende Unterlagen erforderlich: Rechnung mit Zahlungsbeleg für den durchgeführten Service der Solaranlage sowie ein vollständig ausgefülltes Serviceprotokoll über den Service der Solaranlage.

Wie wird gefördert?

Land Vorarlberg:

  • Biomasse Förderungen
    • 4.000 €beim Ersatz einer fossilen Heizung gegen eine Biomasseanlage.
      Die Förderung für Holzheizsysteme beträgt maximal 50 % der förderungsfähigen Kosten. (max. 2.000 € Basisförderung + max. 2.000 € Bonus für den Ersatz fossiler Heizsysteme)
       
  • Solar-Förderungen 
    • 4.300 € bei Errichtung einer thermischen Solaranlage. 
      Förderung bis 30 % der förderfähigen Kosten (max. 4.000 € bei solarem Deckungsgrad von mind. 50 %) inkl. Servicecheck von 300 €.
       
  • PV-Förderungen 
    • Das Land fördert mittels Einspeisvergütung für Photovoltaik-Anlagen bis 10 kWp in Form eines Investitionszuschusses pro angefangenem kWp

Es besteht die Möglichkeit zur Kombination mit Bundesförderungen. Weitere Details finden Sie hier.

Bonus für den Ersatz fossiler Heizsysteme und Elektrodirektheizungen

Dieser Förderbonus wird gewährt, wenn im Rahmen der Heizungserneuerung eine bestehende Öl-Zentralheizung, Gas-Zentralheizung, Kohle/Koks-Allesbrenner oder Elektrodirektheizung durch ein Heizungssystem ersetzt wird, das gemäß dieser Richtlinie förderfähig ist.

Die Kosten für die fachgerechte Entsorgung müssen durch Rechnungen und Zahlungsbelege nachgewiesen werden. Bei Öl-Zentralheizungen ist zudem die Entfernung des Öltanks erforderlich.

Zuständige Förderstelle

Amt der Vorarlberger Landesregierung 
Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa)
Fachbereich Energie und Klimaschutz
Römerstraße 15
6900 Bregenz
Energietelefon: +43 5572 31202 112
E-Mail: energie@vorarlberg.at

Stand: 22. April 2024 | Keine Garantie auf Fördergelder. Änderungen sowie Druck- & Satzfehler vorbehalten.