Förderinfo Salzburg (bis zu 31.550 €)
Förderungen für Biomasse Heizungen
bis zu 18.000 € Bundesförderung für Pellet- & Hackgutheizungen
bis zu 16.000 € Bundesförderung für Stückholzheizungen
bis zu 5.000 € Bundesförderung für den Tausch erneuerbarer Heizungssysteme
bis zu 8.000 € Landesförderung Pellet, Hackschnitzel & Scheitholz
Förderungen für Solar Anlagen
2.500 € Bundesförderung "Solar-Bonus"
bis zu 3.050 € Landesförderung
plus individuelle Gemeindeförderungen für Biomasse & Solar
Wer wird gefördert?
Land Salzburg:
Natürliche u. juristische Personen (PRIVATPERSONEN)
Förderungen stehen natürlichen Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder gleichgestellten Personen zur Verfügung, die ihren Hauptwohnsitz im Gebäude haben, in dem die geförderte Anlage installiert wird.
- Privatpersonen
- Landwirte
- Vereine
- Konfessionsgemeinschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts
Förderberechtigt sind Eigentümer, Mieter und Wohnrechtsinhaber von zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden in Salzburg.
Was wird gefördert?
Land Salzburg:
Die Förderung gilt für den Austausch eines fossil betriebenen Heizungssystems (einschließlich Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein umweltfreundliches Heizungssystem.
Förderbare Maßnahmen (Seit 01.06.2023)
- Hackgut-Zentralheizung
- Pellets-Zentralheizung bzw. Scheitholz-Pellets-Kombi-Zentralheizung
- Scheitholz-Zentralheizung in Kombination mit einem Pufferspeicher
- Anschluss von eigenen Gebäuden an Biomasse-Zentralheizung (Mikronetz)
- Errichtung von qualitativ hochwertigen thermischen Solaranlagen und deren Erweiterung. Die Heizung muss die einzige, zentrale Wärmeversorgung des Objektes sein (hiervon ausgenommen sind thermische Solaranlagen)
Wie wird gefördert?
Land Salzburg:
- Biomasse Förderungen
- 8.000 € bei der Umstellung von fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle und Allesbrenner)
- Die Förderung erfolgt in Form eines nicht zurückzahlbaren Direktzuschusses für Anlagen
- bis 50 kW in der Höhe von 5.000 €
- bis 100 kW in der Höhe von 6.500 €
- über 100 kW in der Höhe von 8.000 €
- Die Förderung ist auf maximal 40% der förderungsrelevanten Brutto-Investitionskosten begrenzt.
- Solar-Förderungen
- 3.050 € bei Errichtung einer thermischen Solaranlage.
Förderung für 1–7m2 : 250 € /m2 , 8–21m2 : 100 € /m2 , max. 35 % der förderbaren Investitionskosten = max. 3.050 €
- 3.050 € bei Errichtung einer thermischen Solaranlage.
- PV-Förderungen
- Das Land fördert Photovoltaik-Anlagen mit 150 € / kWp für private Haushalte zwischen 1 und 10 kWp (max. 1.500 € ) und für Landwirte bis 20 kWp (max. 3.000 €).
Es besteht die Möglichkeit zur Kombination mit Bundesförderungen. Weitere Informationen zu den Förderungen für Heizungen in Österreich finden Sie auf der Hauptseite Förderungen für Energiesysteme.
Sonderförderaktion „Sauber Heizen für Alle“ für Private 2024
Mit der Förderaktion „Sauber Heizen für Alle“ des Landes Salzburg und des Bundesministeriums für Klimaschutz werden ab 1.1.2023 einkommensschwache Haushalte mit 100 % (Stufe 1) bzw. 75 % (Stufe 2) gefördert.
Gefördert wird der Ersatz von Heizungen auf Basis fossiler Brennstoffe (wie Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle/Koks, Allesbrenner) und der Ersatz von Stromheizungen (Nacht- oder Direktspeicherheizungen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem.
Zuständige Förderstelle
Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 4 – Lebensgrundlagen und Energie Referat 4/04
Energiewirtschaft und -beratung
Günter-Bauer-Straße 1
Postfach 527, 5010 Salzburg
Telefon: 0662 8042 3791
Fax: 0662 8042 3155
E-Mail: foerdermanager@salzburg.gv.at
Weitere Förderungen der Bundesländer
Förderungen für Heizungen & Solar in Burgenland
Förderungen für Heizungen & Solar in Kärnten
Förderungen für Heizungen & Solar in Niederösterreich
Förderungen für Heizungen & Solar in Oberösterreich
Förderungen für Heizungen & Solar in Wien
Förderungen für Heizungen & Solar in Steiermark
Stand: 27. Mai 2024 | Keine Garantie auf Fördergelder. Änderungen sowie Druck- & Satzfehler vorbehalten.