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Förderinfo Tirol (bis zu 27.700 € + 25 % Förderung Biomasse)

Förderungen Biomasse

bis zu 18.000 € Bundesförderung für Pellet- & Hackgutheizungen
bis zu 16.000 € Bundesförderung für Stückholzheizungen 
Landesförderung: 25 % der Investitionskosten + 3.000 € Bonus für "klimafreundliches Heizen"

Förderungen Solar

2.500 € Bundesförderung "Solar-Bonus"
bis zu 4.200 € Landesförderung

plus individuelle Gemeindeförderungen für Biomasse & Solar

Nähere Informationen zum Download

Wer wird gefördert?

Natürliche u. juristische Personen (PRIVATPERSONEN)
Förderungen stehen natürlichen Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder gleichgestellten Personen zur Verfügung, die ihren Hauptwohnsitz im Gebäude haben, in dem die geförderte Anlage installiert wird.

Was / wie wird gefördert?

Biomasse-Förderungen

Die Förderung gilt für den Austausch eines fossil betriebenen Heizungssystems (einschließlich Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein umweltfreundliches Heizungssystem.

Förderfähig sind unter anderem Pellets-, Hackgut- und Holzvergaserkessel mit mindestens 1.000 Liter Pufferspeicher. Es müssen bestimmte Wirkungsgrade und Emissionsgrenzwerte eingehalten werden, wie in den Wohnhaussanierungsrichtlinien festgelegt. Für ortsfest installierte Grund- oder Speicheröfen gelten keine Emissionsgrenzwerte, jedoch muss ein Wirkungsgrad von 85 % mittels Kachelofenberechnung nachgewiesen werden. 

  • Einmalzuschuss: 25 % der förderbaren Kosten oder
  • Annuitätenzuschuss: 35 % der Anfangsbelastung des Bankkredites
     

Solaranlage-Förderungen

Die Förderung richtet sich nach der Größe des Kollektors und dem Inhalt des Boilers (Pufferspeicher). 

  • Produktzertifizierung nach der „Solar-Keymark“-Richtlinie oder dem „Austria Solar“ 
  • Gütesiegel erforderlich
  • Kollektor-Aperturfläche pro Wohnung:
    • für Gebäude ≤ 300 m² Wohnnutzfläche mindestens 4 m²
    • für Gebäude > 300 m² Wohnnutzfläche mindestens 2 m²
  • maximal 20 m² pro Wohnung
  • mindestens 50 Liter Speicherinhalt pro m² Kollektor-Aperturfläche und
  • Wärmemengenzähler erforderlich

Die Förderung beträgt maximal 210 € pro Quadratmeter Kollektor-Aperturfläche, jedoch höchstens 4.200 € je geförderter Wohnung. Die fachgerechte Ausführung der Anlage wird mittels Abnahmeformular (F97 - Haustechnik Abnahmebestätigung) bestätigt. Die Förderung kann entweder als Einmalzuschuss von 30 % der förderbaren Kosten oder als Annuitätenzuschuss von 40 % der Anfangsbelastung des Bankkredites gewährt werden.

 

PV-Förderungen

Einmalzuschuss: 50 % der förderbaren Kosten (max. Förderung € 250 / kWp, max. 20 kWp) oder Annuitätenzuschuss: 55 % der Anfangsbelastung des Bankkredites

Es besteht die Möglichkeit zur Kombination mit Bundesförderungen. Weitere Details finden Sie hier.

Zusatzförderung Bonus - klimafreundliches Heizsystem

Die Förderung zielt darauf ab, den Austausch alter Heizungsanlagen oder Kessel, die auf fossilen Brennstoffen basieren, durch effiziente alternative Systeme zu unterstützen. Diese Förderung kann zusätzlich zu anderen Förderungen in Anspruch genommen werden. 

Förderung:

  • Zuschuss in der Höhe von max. EUR 3.000,-
  • Der Bonus wird einmal pro Gebäude gefördert. Bei Wohnanlagen erfolgt eine Aliquotierung
Zur Zusatzförderung "Klimafreundliches Heizen"

Zuständige Förderstelle

Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Wohnbauförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
A-6020 Innsbruck
Telefon: +43 (0)512 508 2732
E-Mail: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at
 

Stand: 22. April 2024 | Keine Garantie auf Fördergelder. Änderungen sowie Druck- & Satzfehler vorbehalten.